Erstellt am 14.01.2007 um 19:13 Uhr von Pfarrer
@corchise
....auch auf die Gefahr hin dass ich falschliege, - ich denke, z.B. im Krankheits, - oder Urlaubsfall wäre der nächste mit den meisten Stimmen (Nachrücker?) dran,.. der BR muss ja schließlich Arbeitsfähig sein - wenn dem so ist genießt der Kollege aus meiner Sicht auch den Kü-Schutz!...das ist eigentlich eine interessante Frage,...aber einer der BR-Cracks hier im Forum kann da sicher definitiv was zu sagen.
Erstellt am 14.01.2007 um 22:21 Uhr von Fayence
corchise,
Pfarrer hat schon richtig vermutet! :-)
Wenn der "BR" an der Wahrnehmung seines Amts i.S.d.G. verhindert ist, rückt für den Zeitraum der Verhinderung das Ersatzmitglied mit der nächst höheren Stimmzahl nach und fällt, wenn es in seiner Eigenschaft als BR aktiv tätig geworden ist, unter den nachwirkenden Kündigungsschutz des §15 KschG. Es gibt halt nur keinen gewählten Stellvertreter im Sinne des §26 BetrVG.
Erstellt am 14.01.2007 um 22:27 Uhr von Kölner
...und das Geschlecht macht dabei auch wenig Kummer!
Erstellt am 14.01.2007 um 22:31 Uhr von Pfarrer
@Fayence
...Gott sei Dank,...;-)
Erstellt am 14.01.2007 um 22:41 Uhr von Pfarrer
@Kölner
......tja, das ist ein Problem. Wir sind ein 5er Br, 2 Frauen und 3 Männer, - von unsrer (weibl.) ärztlichen Leitung mal auf die Parität in unserem BR angesprochen war meine Antwort: " So wie ich das sehe, ist die Parität Aufgrund der dementsprechenden psychischen Konditionen der männlichen BR- Mitglieder gewahrt " :-)
Ps: Die Infos besorge ich am Do.
Erstellt am 14.01.2007 um 22:45 Uhr von Kölner
@Pfarrer
Danke...
In Köln sehe ich ab und an auch die Notwendigkeit die genotypischen Geschlechtsmerkmale von den phänotypischen genauer zu betrachten.
:-)