Hallo,
wir sind 18 Beschäftigte in unserem neugegründeten Betrieb. Der Betriebsrat besteht aus 1 Mitglied. Bei den Wahlen hatten wir 4 Bewerber zum Betriebsrat. Da der BR nur aus einer Person besteht, ist diese Person somit auch Vorsitzender. Aber wer ist Stellvertreter ? Der mit den zweitmeisten Stimmen ? Oder gibt es bei einem BR aus einer Person keinen Stellvertreter. Und wie sieht es bei dem Stellvertreter mit dem Kündigungsschutz aus.