Unbefristete übernahme als Arbeitnehmer - in der jav sicher?
Als JAVi ist die Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). allerdings steht da ,dass man 3monate vor ausbildungsende einen antrag stellen muss. bei uns sind nun demnächst wahlen.jedoch lerne ich vor den wahlen aus.das heißt dass ich kein azubi mehr bin.ist damit eine unbefristete übernahme hinfällig?
Community-Antworten (1)
14.01.2007 um 20:58 Uhr
@ klaus495 ,
Ja !
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