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Unbefristete übernahme als Arbeitnehmer - in der jav sicher?

K
klaus495
Nov 2016 bearbeitet

Als JAVi ist die Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). allerdings steht da ,dass man 3monate vor ausbildungsende einen antrag stellen muss. bei uns sind nun demnächst wahlen.jedoch lerne ich vor den wahlen aus.das heißt dass ich kein azubi mehr bin.ist damit eine unbefristete übernahme hinfällig?

5.60101

Community-Antworten (1)

B
Bergmann

14.01.2007 um 20:58 Uhr

@ klaus495 ,

Ja !

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