Erstellt am 14.01.2007 um 13:55 Uhr von Anton
Hallo Rattle,
So weit ich weiß hast Du Recht das dann eine Sperre der Bezüge angeordnet wird,
wie es allerdings bei einem Umzug aussieht sollte man bei der Agentur für Arbeit mal erfragen ( Arbeitsamt) die geben Auskunft inwiefern man sich evtl. die Bezüge sichern kann. Allerdings würde ich in der Region Fragen in die man zieht, also das dort zuständige Arbeitsamt
Erstellt am 14.01.2007 um 14:08 Uhr von Rattle
hallo,
mit den fragen in der arge ist das immer so eine sache, wenn man sich nicht vorher informiert lassen die einen dumm sterben:-(
die person ist aus liebe zu jemanden gezogen und hat in dem neuen wohnort einen befristeten vertrag erhalten aus dem sie gekündigt wurde, was sie auch dummerweise der arge mitgeteilt hat ( wenn es dann dumm war?).
vielleicht hat ja noch jemand ein ass im ärmel :-)
mfg
Erstellt am 14.01.2007 um 14:09 Uhr von sphinx
Moin,
Leider wird es meistens so gehandhabt.
Aber:
Sehr wichtig ist dabei auch der Grund des Umzugs/ der Kündigung. Entscheidend
ist, ob es ein wichtiger Grund war, der anerkannt wird ( Einzelfall) , z.B.: getrennt lebender Vater zieht in die Nähe des Kindes.
LG
Erstellt am 14.01.2007 um 14:18 Uhr von Anton
Ja, die Liebe macht manchmal leichtsinnig;-) aber es ist wichtig sich immer vorher zu informieren wenn es um die Grungsicherung geht.
Na ja die Leute bei der Arbeitagentur sind auch Menschen, wenn man wie von sphinx schon angemerkt einen guten Grund aufweisen kann, drücken die auch mal n Auge zu.
Die entscheiden so etwas nämlich individuell, das weiß ich aus eigener Erfahrung;-)
Erstellt am 14.01.2007 um 14:24 Uhr von Rattle
hallo,
hat vielleicht einen gesetzestext der die sperre rechtfertigt?
hatte ja in einem ähnlichen fall hier schon mal nachgefragt wegen eigenkündigung und da war das sozialgesetzbuch3 mit dem §143 zuständig.
aber hier ist der fall meiner ansicht nach etwas anderes, oder nicht?
mfg
edit
ups, sorry. war nicht wegen eigenkündigung sondern wegen ausbezahlten urlaub. aber vielleicht hilft das sozialgesetzbuch auch in diesem fall weiter.
Erstellt am 14.01.2007 um 14:36 Uhr von sphinx
guckst du: SGB III
und z. B. BSG Lexetius.com/2006,2937
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis - wichtiger Grund …
Urteil vom 12. 7. 2006 - B 11a AL 57/ 05 R
LG
Erstellt am 14.01.2007 um 14:38 Uhr von Fayence
Rattle,
dieser Fall steht nicht rein zufälligerweise mit der "Urlaubsabfindung" im Zusammenhang?
Vermutung: War denn der vorherige, unbefristete Arbeitsplatz von der Pendelstrecke zumutbar? Siehe §121 Abs.4 SGB III.
Erstellt am 14.01.2007 um 15:15 Uhr von Rattle
hallo, Fayence
nein sind zwei verschiedene fälle.
die person hat ja freiwillig (aus liebe) ihren festen arbeitsplatz gekündigt ist dann umgezogen und hat dann einen unbefristeten arbeitsvertrag geschlossen (der feste und der unbefristete waren beide bei aldi), aber eben in verschiedenen orten.
ich vermute das der sachbearbeiter die eigenkündigung als grund für die sperre genommen hat, weil er wohl voraussetzt das sie weiß wenn sie denn unbefristeten vertrag annimmt, sie jeder zeit wenn keine probezeit vereinbart worden ist innerhalb eines halben jahres gekündigt werden kann und somit wiederum ihre arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat.
oder sehe ich das falsch?
bei der arge hat sie ja auch keinen wichtigen grund angegeben, leider. eben nur aus liebe gekündigt hat.
mfg
Erstellt am 14.01.2007 um 15:42 Uhr von Fayence
Rattle,
der Vermutungsmodus hilft hier nicht weiter! Die Arbeitsagentur wird schon eine konkrete Begründung geliefert haben.
Nur in Deinem 3. Absatz gerät jetzt aber einiges durcheinander. :-)
1. Wenn ich einen unbefristeten AV annehme, in welchem keine Probezeit vereinbart wurde, greifen entweder die Kündigungsfristen gem. BGB oder gem. TV.
2. Wenn ich einen befristeten AV annehme, in welchem keine Probezeit vereinbart wurde, kann dieser AV nur ausserordentlich gekündigt werden.
3. Habe ich einen befristeten AV angenommen, welcher eine Probezeit beinhaltet, kann dieser gem. BGB oder TV innerhalb der Probezeit gekündigt werden.
Um es ganz platt zu sagen, ist der Sinn und Zweck eines befristeten Arbeitsvertrages, das KschG auszuhebeln, da eine Kündigung im Regelfall nicht erforderlich ist.
Und was für einen AV hat das Mädel denn jetzt unterschrieben? Für mich stellt sich aber vorrangig noch immer die Frage, ob die Pendelstrecke zum vorherigen Arbeitsplatz zumutbar gewesen wäre.
Erstellt am 14.01.2007 um 16:05 Uhr von Rattle
hallo, Fayence
danke für deine ausführungen, muß mich erst erkundigen was für ein befristeter vertrag es war, ist ja ganz schön komplex das thema ( ein teufelskreis :-) .....
das mit der pendelstrecke leuchte mir noch nicht ganz ein, weil sie ja nicht umziehen mußte und sie denn festen vertrag nicht kündigen mußte?
mfg
Erstellt am 14.01.2007 um 16:32 Uhr von Fayence
Rattle,
mit der Pendelstrecke ist es doch ganz einfach! Es wäre trotz Umzug beispielsweise zumutbar, wenn die Pendelstrecke bei einer z.B. mehr als sechsstündigen Beschäftigung 2,5 Stunden täglich betragen würde.
Ziehe ich um, gebe meinen festen Arbeitsplatz auf, weil m.E. zuviel tägliche Fahrzeit drauf geht und lasse mich auf einen befristeten AV ein, weil ich diese Arbeitsstelle in z.B. nur 10 Minuten erreichen kann, werde dann z.B. in Probezeit gekündigt, wird ein Sachbearbeiter das zwar menschlich nachvollziehen können, aber rechtlich gesehen, habe ich aus "Bequemlichkeit" eine unbefristete Anstellung aufgegeben. Und dafür ist als "Strafe" eine Sperre vorgesehen! Jetzt klar?
Erstellt am 14.01.2007 um 17:26 Uhr von Rattle
Fayence,
die pendelstrecke beim festen arbeitsvertrag war 15min, beim befristeten ebenfalls soviel.
ansonsten bin ich ja deiner meinung mit der sperre, weil sie die feste stelle ja selbst gekündigt hat :-)
sie hat ja auch kein wichtigen grund angegeben, außer der liebe. habe ihr ja gesagt sie hätte sich kündigen lassen sollen oder familiäre gründe angeben sollen.
das kind ist ja nun in den brunnen gefallen, sie dachte halt es gebe noch eine möglichkeit im nachhinein das mit der sperre zu ändern, was aber nicht der fall zu sein scheint.
mfg
Erstellt am 14.01.2007 um 18:16 Uhr von Fayence
Rattle,
selbst familiäre Gründe hätten einem Sachbearbeiter wohl nicht vermitteln können, warum ich in 15 Minuten statt nach A lieber nach B fahre und dafür meinen festen Arbeitsplatz aufgebe!
Sorry, aber wenn Liebe den Verstand derart vernebelt, bleibt nur zu wünschen, dass der oder die Angebetete hilft, die 3 Monate Sperrfrist in angenehmer Art und Weise durchzustehen!
Erstellt am 14.01.2007 um 18:23 Uhr von Rattle
Fayence,
sie hat ja nur wegen der liebe gekündigt weil sie in der nähe ihres liebsten sein wollte.
sie hat ja immer gearbeitet nur jetzt wurde sie arbeitslos, vor der eigenkündigung hat sie sich ja nicht schlau gemacht und es wußte auch niemand.
liebe macht eben blind und nu is der zuch wech, nicht mal die rücklichter sind zu sehen.....
da ich hier immer gutes wissen vermittelt bekomme, dachte ich es wäre vielleicht noch ein ass im ärmel :-)
mfg
Erstellt am 14.01.2007 um 19:00 Uhr von Fayence
Rattle,
wenn jetzt nicht noch Gründe für den Wechsel nachgeschoben werden könnten, wie bessere Position und bessere Bezahlung, sehe ich total schwarz, wie man die "grobe Fahrlässigkeit" entkräften könnte. Und ich vermute jedoch stark, dass keiner dieser Gründe zum Tragen kommt! Damit klinke ich mich jetzt aber aus, mir fällt nichts mehr dazu ein!
P.S.
Liebe ist der angenehmste Zustand teilweiser Unzurechnungsfähigkeit. :-)
Erstellt am 14.01.2007 um 19:17 Uhr von mille
Hallo an alle,
vielleicht hilft mir mal jemand auf die Sprünge. Wieso mußte die Kollegin überhaupt kündigen, wenn sie doch im gleichen Unternehmen weiter arbeitet? Wäre hier nicht eine Versetzung möglich gewesen?mille
Erstellt am 15.01.2007 um 09:58 Uhr von Rattle
hallo, all
@mille
sie mußte nicht kündigen , sie hat freiwillig gekündigt um ihrer liebe nachzuziehen. da sie sich aber nicht erkundigt hatte was es für vorteile/nachteile hat, ist das kind jetzt in der brunnen gefallen.
@Ramses II
es war ein befristeter arbeitsvertrag mit einer drei monatigen probezeit, in der probezeit ist sie gekündigt worden.
dummerweise hat sie bei der arge kein wichtigen grund angegeben, sondern die liebe. ein kollege von mir meinte aber wenn sie sagen würde das sie umgezogen ist um erst eine eheähnliche gemeinschaft zu führen um dann zu heiraten, wäre dies ein wichtiger grund, was ich mir aber nicht vorstellen kann?
@sphinx,
hatte ja ein urteil zu solch einem fall: 12. 7. 2006 - B 11a AL 57/ 05 R
für den arbeitgeber war es natürlich ein gefundenes fressen, das meinste doch mit schwager, oder Ramses II?
aber ich denke der fall ist wohl erledigt, danke nochmal für alles von euch :-)
mfg
Erstellt am 15.01.2007 um 12:52 Uhr von Fayence
Ramses II,
Du hast jetzt zwar schön aufgedröselt, aber bzgl. der Chancen gegen die Sperre klagen zu können, hat mich Deine Argumentation in diesem Fall trotzdem nicht überzeugt. :-)
Es sei denn, Du würdest mir belegen können, dass Liebe und Sehnsucht zur Nähe des Herzallerliebsten in der Rechtsprechung als wichtiger Grund anerkannt wird.
Für mich steht lediglich die Frage nach der Zulässigkeit der Befristung zur Debatte, da Versetzungen von Filiale ALDI A zu ALDI B möglich sind, zum Teil sogar zur Tagesordnung gehören sollen. War aber nicht die Fragestellung.
Erstellt am 15.01.2007 um 16:06 Uhr von Fayence
Ramses II,
ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung. Mir fehlt speziell hier ganz einfach ein wichtiger und objektivierbarer Grund, welcher das Risiko einer Kündigung in Probezeit gerechtfertigt hätte. Daher greift für mich insobesondere:
"Die Versichertengemeinschaft soll sich gegen Risikofälle wehren, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft. Eine Sperrzeit tritt daher nur dann ein, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann. Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen. Der wichtige Grund muss vielmehr objektiv gegeben sein (stRspr, Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/ 05 R - mwN)." Auszug aus o.g. Urteil
Wäre ein solcher auch nur ansatzweise benannt worden, würde ich mich Deiner Auffassung problemlos anschliessen können.
Erstellt am 15.01.2007 um 17:41 Uhr von Rattle
hallo, Ramses II
aber es geht doch garnicht um die berufswahl, sondern eher um einen arbeitspaltzwechsel den sie selber herbeigeführt hat?
oder nicht?
mfg
edit: arbeitsplatzstandort, würde es wohl noch treffender bezeichnen.
Erstellt am 15.01.2007 um 17:51 Uhr von Lotte
Rattle,
damit ich es richtig verstehe:
Ist es wirklich so, dass die Kollegin vom neuen Wohnort zur alten Arbeitsstätte auch nur 15 min gebraucht hätte (Deine Antwort 48037 auf die Frage 48030)?
und
Wieso hat sie aus Liebe ein Versetzung abgelehnt (Deine Antwort 48124 auf die Frage 48049)?
Man soll ja nur von Luft und Liebe leben können, aber eine ganze Sperrfrist lang?;-)
Erstellt am 15.01.2007 um 18:08 Uhr von Rattle
hallo, Lotte
der arbeitsweg ist der gleiche, vielleicht ein paar minuten abweichung, je nach straßenverkehr.
nach einer versetzung hat sie garnicht gefragt, die heulerei ging erst los als sie in der probezeit gekündigt wurde und sie die arge aufgesucht hatte.
mfg
Erstellt am 15.01.2007 um 18:36 Uhr von Lotte
Rattle,
Irgendwie kann ich es immer noch nicht glauben: Warum hat sie denn dann gekündigt und ist nicht nur umgezogen???
Ehrlich gesagt sehe ich unter diesen Umständen auch recht schwarz für die Kollegin.
Erstellt am 15.01.2007 um 18:50 Uhr von Rattle
Lotte,
liebe macht eben blind, ich habe ihr eine rechtsberatung bei einem anwalt für arbeitsrecht empfohlen.
die frage des wieso, weshalb, warum? bringt jetzt eh nichts mehr.
vielen dank nochmal an alle :-)
mfg
Erstellt am 15.01.2007 um 19:01 Uhr von Fayence
Rattle,
jetzt bin ich doch infiziert; allerdings ist meine intrinsische Motivation jetzt eine andere! ;-))
Könntest Du freundlicherweise die Information nachliefern, ob sich der befristete AV nahtlos angeschlossen hat oder nicht? Gibt es irgendeinen wichtigen, objektivierbaren Grund, den Du uns bislang vorenthalten hast? Bessere Arbeitszeiten, mehr Gehalt, Aufstiegsmöglichkeiten?
Erstellt am 15.01.2007 um 21:36 Uhr von Bergmann
Ey , du Wüstenkönig ,
du denkst in anderen Zeiträumen als wir "Normalos" !Die Erledigung des Themas "DDR" ist fast 18 Jahre her !! Ich stand an der noch zu´en Grenze , wo auf DDR-Gebiet große Menschenansammlungen ´rüberbrüllten -Wir sind ein Volk-und wir zurückbrüllten-Wir auch !!
Erstellt am 15.01.2007 um 21:47 Uhr von Fayence
"Die Freiheit der Berufswahl schließt auch ein, bei welchem Arbeitgeber man arbeitet"
Ramses II,
Du bringst mich um den Verstand! *vbg*
Klar, die besagte Liebestrunkene hat sich dafür entschieden für ALDI statt für ALDI zu arbeiten. Und sie musste auch nur noch 15 Minuten zu dem ALDI fahren anstatt 15 Minuten zu dem anderen ALDI. Aber vielleicht wohnt sie ja genau im Grenzbereich und konnte sich zwischen ALDI Nord und ALDI Süd entscheiden; könnte einen wichtigen Grund darstellen!
Erstellt am 15.01.2007 um 23:24 Uhr von Fayence
Ramses II,
ach was sage ich... Meinschatzihasimausischnurzellpurzmeineinundallesundüberhauptmeinherzallerliebstergöttlicher Ramses II,
Jetzt gebe ich Dir einfach mal Recht!
Deine
Dichliebendeundumdenverstandgebrachteimrauschdersinneversinkendesichvorsehnsuchtverzehrende
Fayence
P.S.
Und konnte ich waschbärchen toppen?
Erstellt am 15.01.2007 um 23:37 Uhr von sphinx
@Fayence
wollen wir kündigen und zusammenziehen? :-)
LG
Erstellt am 15.01.2007 um 23:49 Uhr von Fayence
Ramses II,
http://lustich.de/lustich/videodb-videos-73-50.html > Dagegen komme ich wohl nicht an! Aber wenn´s Dir zuviel wird, Parsimoney hilft...
sphinx,
sollte ich mal drüber nachdenken! Hast Du vielleicht eine Kettensäge? :-))
Erstellt am 16.01.2007 um 00:06 Uhr von sphinx
@Fayence
ich hab alles da, was gebraucht werden könnte:
Feuerkeulen für Steinzeitler, Giftschlangen für Altertümliche, Schwerter für Reiter auf weißen Pferden, Kanonen für mittelalterliche Ritter, Maschinengewehre für Zickzackläufer bis Starfighter für Moderne :-))
LG
Erstellt am 16.01.2007 um 08:16 Uhr von waschbär
sphinx,
lass die l. 3 Starfighter lieber am boden,weil ihre flügel sind zu kurz, das war auch der grund warum die dinger immer so "wiedernatürlich" gelandet sind .
Erstellt am 16.01.2007 um 08:25 Uhr von waschbär
Rames II,
Also wenn das sympthomatisch für "europäische BR-stimmung" sein soll, dann weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll. ... .-))