hallo, all

wenn von einen arbeitnehmer in einem jahr kein urlaub genommen wurde und er sich die 30 tage auszahlen lassen hat(am ende des jahres), kann die arge das urlaubsgeld anrechnen wenn der arbeitnehmer zum 01.01.07 gekündigt wurde?

wir sprechen hier von arbeitslosengeld 1.

der sachbearbeiter meinte das der arbeitslose erst anspruch auf arbeitslosengeld ab dem 21.02.07 hätte, kann das sein?

hat da jemand ahnung von?

ups meinte natürlich den 12.02.07 (zahlendreher, sorry), das wären die 30tage urlaub.
mfg