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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arge rechnet Urlaubsgeld an - wenn der Arbeitnehmer zum 01.01.07 gekündigt wurde?

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Rattle
Jan 2018 bearbeitet

hallo, all

wenn von einen arbeitnehmer in einem jahr kein urlaub genommen wurde und er sich die 30 tage auszahlen lassen hat(am ende des jahres), kann die arge das urlaubsgeld anrechnen wenn der arbeitnehmer zum 01.01.07 gekündigt wurde?

wir sprechen hier von arbeitslosengeld 1.

der sachbearbeiter meinte das der arbeitslose erst anspruch auf arbeitslosengeld ab dem 21.02.07 hätte, kann das sein?

hat da jemand ahnung von?

ups meinte natürlich den 12.02.07 (zahlendreher, sorry), das wären die 30tage urlaub. mfg

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Community-Antworten (6)

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Fayence

13.01.2007 um 17:43 Uhr

Rattle,

die Antwort ist zu finden im: SGB 3 § 143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.

(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

R
Rattle

13.01.2007 um 17:52 Uhr

hallo, Fayence

danke dir für deine kompetente antwort, hast mir wirklich geholfen.

muss die schlechte nachricht leider weitergeben an den betroffenen :-(

mfg

L
Lotte

13.01.2007 um 21:02 Uhr

Fayence, habe gerade mal im SGB versucht schlau zu werden, aber keine Antwort gefunden:

Heißt Ruhezeit, dass sich der Anspruch nach hinten verschiebt, oder wird die Ruhezeit mit eingerechnet in die Dauer des Anspruchs? Bekomme ich bei Ruhezeit also de Fakto nur 22 Monate ALG, obwohl ich ohne diese Zeit 24 Monate bekommen hätte? Oder bekomme ich nach der Ruhezeit trotzdem 24 Monate ALG?

Wäre ja vielleicht ein Trost für den Kollegen.

F
Fayence

13.01.2007 um 21:11 Uhr

Lotte,

die Ruhezeit wirkt sich meines Erachtens NICHT auf die Anspruchsdauer aus, da diese nicht mit einer im §128 SGB III benannten Sperrfrist gleichzusetzen ist. Der Anspruch lebt auf, ab dem 12.2.07 und dann für die gesamte Anspruchsdauer.

S
sphinx

13.01.2007 um 21:15 Uhr

@ Lotte

Was meinst du mit 24 Monate AlG ( I), wer bekommt denn noch mehr als max. 18 Monate?

LG

L
Lotte

13.01.2007 um 22:15 Uhr

sphinx, hast völlig Recht, aber an der Frage ändert sich nichts... ;-)

Fayence, so hab ich es auch vermutet, vielen Dank Dir ;-)

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