Erstellt am 12.01.2007 um 20:52 Uhr von Mona-Lisa
@manni37,
die Empfehlung ging an die falsche Adresse!
Ein Gespräch mit AG/GL könnte Abhilfe schaffen.
Erstellt am 12.01.2007 um 20:52 Uhr von Bergmann
@ manni37 ,
der BR hat auch für das Wohl des Unternehmens zu sorgen-Kriegsstimmung ist schlecht für alle !
Zusammenkunft AG/BR -Beschluß Umsetzung der zwei MA .
Weigerung des Meisters zur Umsetzung -Problem des AG .
Mobbing nachweisbar - Civilklage gegen die zwei !
Bedenkt bitte - der BR hat keine Weisungsbefugnis !!
Erstellt am 12.01.2007 um 21:05 Uhr von Pfarrer
@Manni37
......ich weiß, es ist die Holzkeule, - aber wenn alle Stricke reißen dann schaut mal nach dem §104 BtrVG
Erstellt am 12.01.2007 um 21:11 Uhr von Mona-Lisa
@Pfarrer,
"...Eine solche kann beispielsweise bei Diebstählen unter Arbeitskollegen, Tätlichkeiten, unsittlichen Handlungen, Verleumdung oder Beleidigung anderer gegeben sein.... (Däubler)
@manni37,
fällt irgend sowas unter die Vorwürfe?
Erstellt am 12.01.2007 um 21:50 Uhr von manni37
@ alle
Ich bedanke mich vorerst für die Antworten
Mit dem mobbing der drei Arbeitskollegen ist das so, dass hinter dem Rücken die Arbeitsleistungen schlecht gemacht werden (obwohl dem absolut nicht so ist) und dann zum Meister getragen werden.
Der Vater (Vorarbeiter) stellt zudem Berurteilungen für die Lohneinstufung aus, welche schlecht für die anderen aber sehr gut für seine Söhne sind. Tätlichkeiten wurden allerdings auch schon lautstark angedroht.
Ich hatte gehofft der BR hat das Recht einen MA im Betrieb in eine andere Abteilung versetzen zu lassen
Abschliessend ist nur noch zu sagen, dass diese Situation für die anderen einfach nur unerträglich ist
Erstellt am 12.01.2007 um 21:53 Uhr von Kölner
@manni37
Das ist bei weitem doch kein mobbing!
Erstellt am 12.01.2007 um 21:54 Uhr von Bergmann
@ manni37 ,
so brutal meine Antwort jetzt für dich auch ist ----änder es !!!!
Erstellt am 12.01.2007 um 21:54 Uhr von Mona-Lisa
"Der Vater (Vorarbeiter) stellt zudem Berurteilungen für die Lohneinstufung aus, welche schlecht für die anderen aber sehr gut für seine Söhne sind...."
allein das müsste den AG doch auch stutzig machen!
Also, schleunigst Gespräch mit dem AG!
Erstellt am 13.01.2007 um 10:44 Uhr von Kölner
@all
Ich meine ja, dass die ganze Sache zwei Seiten hat: Eine Seite, die möglicherweise das Leben der anderen schwerer macht und die andere Seite, die sich das Leben durch die beiden schwerer machen lässt.
"family affairs" würde übrigens besser passen, als "mobbing"...
Erstellt am 13.01.2007 um 15:30 Uhr von Fayence
manni37,
eine Handlungsmöglichkeit hat Pfarrer mit dem Verweis auf den §104 BetrVG aufgezeigt, welcher auch den Antrag des BRs auf Versetzung beinhaltet. Um in diesem Rahmen tätig werden zu können, solltet Ihr jedoch auf Grundlage des §75 BetrVG sehr gut und belegbar argumentieren können.
Als weitere Möglichkeit kommt das Beschwerderecht Eurer KollegInnen in Betracht! Auch auf dieser Grundlage könntet Ihr das konkrete Gespräch mit dem AG suchen.