Erstellt am 12.01.2007 um 18:42 Uhr von Lotte
Albert,
da der WV spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit eingesetzt wird, sollte er die Wahl in dieser Zeit stattfinden lassen, da der Betrieb sonst Betriebratslos ist.
Hier eine Hilfe für Dich:
http://www.verdi-it.de/br-wahl/t-brw.htm
Erstellt am 12.01.2007 um 19:01 Uhr von Albert
Ich dachte auch an die 10 Wochen. Aber gilt die Frist zweifelsfrei bei Rücktritt? Ist der Betriebsrat bei zu spät angesetzter Neuwahl nach 10 Wochen definitiv nicht mehr im Amt?
Erstellt am 12.01.2007 um 19:10 Uhr von Lotte
Albert,
was ist eine zu spät angesetzte Neuwahl?
§22 des BetrVG ist anzuwenden.
Erstellt am 12.01.2007 um 20:51 Uhr von Albert
§22 sagt nichts über 10 Wochen. Im Gegenteil, man könnte den Text so deuten, daß der Betriebsrat auch nach 12 Wochen noch im Amt ist, wenn der Wahlvorstand die Wahl "zu spät" ansetzt.
Hintergrund der Frage ist die Befürchtung, daß der Wahlvorstand die Wahl absichtlich verschleppt.