Arbeitgber gibt ohne Zustimmung Werksziele an die Belegschaft aus - zulässig?
Frage: Wo ist im Gesetz geregelt, ob der Arbeitgeber einseitig kollektive Werksziele festlegen, und an die Belegschaft ausgeben kann. kann (z.B. Fehltage/Qualität ect. )
Vielen Dank für Eure Info.
Community-Antworten (1)
12.01.2007 um 16:22 Uhr
@Mogon Nirgends. Und das ist auch gut so... ...erst bei der Ausgestaltung der Zielerreichung wird es für einen BR spannender.
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