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Arbeitgber gibt ohne Zustimmung Werksziele an die Belegschaft aus - zulässig?

M
Mogon
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Wo ist im Gesetz geregelt, ob der Arbeitgeber einseitig kollektive Werksziele festlegen, und an die Belegschaft ausgeben kann. kann (z.B. Fehltage/Qualität ect. )

Vielen Dank für Eure Info.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.01.2007 um 16:22 Uhr

@Mogon Nirgends. Und das ist auch gut so... ...erst bei der Ausgestaltung der Zielerreichung wird es für einen BR spannender.

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