Erstellt am 12.01.2007 um 16:00 Uhr von Mona-Lisa
@Sevi,
ihr könnt den Nachrücker nicht so aus dem Bauch raus bestimmen.
Fehlt ein weibliches Mitglied, rückt ein solches auch nach.
Dasselbe gilt, wenn ein männliches Mitglied verhindert ist.
Ab 3 JAV'ler muss die Minderheitenquote berücksichtigt werden!
§ 25 IV. Reihenfolge der Ersatzmitglieder BetrVG, Kommentare studieren! :-))
Erstellt am 12.01.2007 um 16:03 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Na, das üben wir aber noch einmal... :-)
"Fehlt ein weibliches Mitglied, rückt ein solches auch nach."
Ich melde Zweifel ob der absoluten Gültigkeit dieser Aussage an.
Erstellt am 12.01.2007 um 16:07 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
absolute Gültigkeit?
Gut! Gibt es keine weiblichen Nachrücker, kommt einer von deiner Sorte in den "Genuss!" :-)
Erstellt am 12.01.2007 um 16:16 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Hä???
Du biegst aber ganz schön die gesetzlichen Regelungen zum Minderheitengeschlecht...
Erstellt am 12.01.2007 um 16:22 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
vielleicht fehlt mir zur Zeit etwas "Hirnwasser", und der 15er Abs. 2 ist chinesisch geschrieben....
Wo liegt mein Fehler?