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Nachrücker/in - bei der JAV?

S
Sevi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe da eine Frage zu JAV... Wir bestehen aus 5 Mitglieder (3 weiblich, 2 männlich). Wenn wir eine Sitzzung halten und jemand ist verhindert kommt normal der Nachrücker. Meine Frage ist nun, ob man den Nachrücker selbst bestimmen kann, oder ob es automatisch der 1. Nachrücker ist. der 1. Nachrücker ist männlich, darf man, wenn ein weibliches Mitglied fehlt auch die nächste weibliche Nachrückerin dazuholen?

Wäre über Eure Antworte sehr dankbar.

Grüße

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 17:00 Uhr

@Sevi, ihr könnt den Nachrücker nicht so aus dem Bauch raus bestimmen. Fehlt ein weibliches Mitglied, rückt ein solches auch nach. Dasselbe gilt, wenn ein männliches Mitglied verhindert ist. Ab 3 JAV'ler muss die Minderheitenquote berücksichtigt werden! § 25 IV. Reihenfolge der Ersatzmitglieder BetrVG, Kommentare studieren! :-))

K
Kölner

12.01.2007 um 17:03 Uhr

@Mona-Lisa Na, das üben wir aber noch einmal... :-) "Fehlt ein weibliches Mitglied, rückt ein solches auch nach."

Ich melde Zweifel ob der absoluten Gültigkeit dieser Aussage an.

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 17:07 Uhr

@Kölner, absolute Gültigkeit? Gut! Gibt es keine weiblichen Nachrücker, kommt einer von deiner Sorte in den "Genuss!" :-)

K
Kölner

12.01.2007 um 17:16 Uhr

@Mona-Lisa Hä??? Du biegst aber ganz schön die gesetzlichen Regelungen zum Minderheitengeschlecht...

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 17:22 Uhr

@Kölner, vielleicht fehlt mir zur Zeit etwas "Hirnwasser", und der 15er Abs. 2 ist chinesisch geschrieben.... Wo liegt mein Fehler?

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