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Widerspruch - Gegendarstellung einer Abmahnung?

K
Kari
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bitte um Hilfe, habe zu einer unberechtigten Abmahnung, eine Gegendarstellung / Widerspruch eingelegt, dies wurde den Arbeitgeber per Post zugestellt. Ich musste nachdem sofort zu meinen Chef, er sagte mir das währe schwachsinn und hat mein schreiben vor meinen augen zerrissen und in den Papierkorb geschmissen. Ich bin im 2 Ausbildungsjahr in einen kleinen Unternehmen ohne BR.wie kann ich weiter vorgehen ohne das ich zum Arbeitsgericht klage gegen die unberechtigte Abmahnung einreiche. Ich würde meine Ausbildung gerne zu ende bringen.Bitte alle wissenden um gute Ratschläge Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (11)

S
sphinx

12.01.2007 um 14:09 Uhr

Hallo Kari,

geh´zu einem Anwalt und laß ihn zur Abmahnung Stellung beziehen.

Es muss nicht zur Klage kommen, es kann auch genügen, das beides, Abmahnung und Schreiben, in der Personalakte verbleibt. Dies ist m. E. unerläßlich, d.h. die Abmahnung sollte nicht " allein" in der Akte bleiben.

Nicht bange machen lassen, aber auch nicht " das Feuer schüren". :-)

LG

B
betriebsratten

12.01.2007 um 14:44 Uhr

@Kari...ich bin selber eher ein Kugelblitz und Haudruff, aber ich habe auch lernen müssen, dass es verschiedene Sichtweisen gibt, dass man manche Dinge eher mal überschlafen sollte bevor man reagiert etc. Könnte es sein, dass Dein Chef es zerrissen hat nur um den Dicken zu markieren vor einem Azubi im 2. Lehrjahr? Gerade Chefs in kleineren Betrieben neigen dazu...Stichwort Patriarch. Ich hatte auch schon etliche Abmahnungen.....Verhalten nicht widerholen und aussitzen, nach ca. 2 Jahren entfernen lassen und sich von der Entfernung überzeugen (Einblick in die Personalakte) Denk mal drüber nach. Und manchmal ist ein juristisch korrekter Ratschlag nicht der beste, es eskaliert und irgendwann stehen alle Beteiligten vor einer Situation und suchen den Redet Knopf. Möchte es verdeutlichen: Du könntest Recht bekommen und die Abmahnung wird entfernt, aber die Atmosphäre ist vergiftet, und die Übernahme kannst Dir abschmincken. Wenn Du aber hergehst...auch wenn DU recht hast, streust Dir Asche übers Haupt und lässt die Abmahnung stehen bzw. nach 2 Jahren entfernen. Hast aber gutes Wetter gemacht, il Cheffe hat gesehen dass jemand auf Ihn und seinen gottgleichen Ratspruch gehört hat, ist zufrieden, denkt über eine Übernahme nach, fühlt sich gebauchpinselt... Von was hast DU den grösseren Benefit?

@Ramses loool Klasse...musste echt überlegen was mit der Figur in der Nähe Deines Grabes gemeint ist.

P
packer

12.01.2007 um 14:45 Uhr

moin kari,

bei einer abmahnung zu einem Verstoss würde ich aus erfahrung eher den ball flachhalten. der abmahnung wird da oftmals viel zu viel bedeutung beigemessen. da ihr noch nicht einmal einen br habt, kann dein AG ziemlich unbehelligt entscheiden, ob er dich übernehmen wird oder nicht... ich weiß nicht worum es konkret geht, doch würde ich mich hier einsichtig zeigen und mir die gegendarstellung im falle eines kommenden kündigungsprozesses in meine private kiste legen. sollte er dich in deinem ausbildungsverhältnis kündigen und sich dabei auf abmahnungen stützen, kannst du deine gegendarstellungen immer noch vor gericht vorlegen. suche dir aber zeugen, die die inhaltliche richtigkeit der gegendarstellung mit unterschrift bestätigen können! und überlege wirklich einmal objektiv, ob der ag da nicht doch etwas wirklich zu bemängeln hat... aber so wie du es beschreibst, sind die fronten ja eh schon recht verhärtet. ich habe gute erfahrungen gemacht, einsicht zu zeigen und die zusammenarbeit in zukunft hochzuhalten un glaubhaft zu versichern, daß verhalten zu äöndern... kommt oft sehr gut an bei AG... wie war das noch: der klügere gibt nach und beißt in den sauren apfel ohne sich dabei einen zacken aus der krone zu beißen? nach deiner ausbildung kannst du dir immer noch etwas anderes suchen...

gruß, packer

W
wolle1

12.01.2007 um 14:52 Uhr

Hallo Kari,

Nach dem BetrVG § 83.2 sind Erklärungen des Arbeitnehmers dem Inhalt der Personalakte beizufügen. So stehts im Gesetz ohne wenn und aber. Es würde sich also anbieten, mit dem Chef zu reden und ihn darauf hinzuweisen, dass man um sein Recht weiss und dies einfordern. Dabei ist es unerheblich, auf welche Weise die Abmahnung zustande kommt, ob sie berechtigt ist oder nicht.

Gruss wolle1

M
mille

12.01.2007 um 16:03 Uhr

@ramses,

es heißt aber auch: der klügere gibt nach und zwar solange bis er der dumme ist. Ansonsten bin ich mit deinem Beitrag sehr einverstanden

M
mille

12.01.2007 um 20:59 Uhr

@ Ramses,

es heißt: hatte Vorfahrt

P
Pfarrer

12.01.2007 um 21:20 Uhr

@mille

"Der Klügere gibt nach, solange, bis er der Dumme ist"....cooler Spruch, ist ab sofort in meinem Repertoire:-)

P
Pfarrer

15.01.2007 um 05:47 Uhr

@RamsesII

....so,.....na dann schau doch mal unter dem Beitrag -48106- nach, da habe ich den Unterschied zwischen Abstrahieren und Asphaltieren im Zusammenhang mit effektiven Wirkungen beim weiterreichen von arbeitsrechtlichen Erklärungen und Informationen im Forum in Kurzform erklärt,..... in der Hoffnung dass Du hinterher ein wenig klüger bist.....;-)

@Kari

.....vorausgesetzt es geschah Dir zu Unrecht, dies noch zu Deiner seelischen Entlastung: Durch das plakative Zerreißen Deines Schreibens durch Deinen Chef vor Deinen Augen und der damit verbundenen Kränkung und Abwertung Deiner Persönlichkeit hat der gute Mann sich unterm Strich lediglich ein bedauernswertes Armutszeugnis ausgestellt. Wenn ein Vorgesetzter oder Chef sich Dir als AZUBI gegenüber so erbärmlich wenig souverän zeigt, dann kannst Du Deinen Zorn entspannt runterschlucken und ihn bemitleiden. Das Vorgehen entspricht, gleichgültig ob zu Recht oder Unrecht,- als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn Du allerdings rechtliche Satisfaktion willst um Dein etwas angeschrammtes Ego wieder aufzurichten, dann musst Du auch ( siehe obige diverse Beiträge) mit den eventuellen Folgen klar kommen.

W
Waschbär

15.01.2007 um 08:06 Uhr

Hi ok azubi 2 ausbiljahr, kein BR Abmahnung 1,

will keinen stress ....

dann lasse dir die n. 3 jahre eben nichts zu schulden kommen :-)

oder du fragts in der BS nach ob da jemannd in der JAV ist und dir helfen kann .... oder GW ?

was ist d der grund für die Abm ?

P
packer

15.01.2007 um 14:54 Uhr

@ waschbär

leidest du neben einem waschzwang nun auch unter dem ABKW???

http://www.kgu.de/zpsy/psychosomatik/pages/Forschung/5_5.htm

W
Waschbär

16.01.2007 um 09:41 Uhr

packer,

Abkuerzungswahn...., bestimmt,das alles und noch viel mehr, werde ich bekommen wenn ich erstmal "König" der Waschbären werde .-))

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