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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratgründung

H
hohesa
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Betriebsräte, mein Name ist Andreas und ich arbeite seit 5 Jahren als Store Manager für ein großes Einzelhandelsunternehmen im Bereich Unterhaltungselektonik.

In diesen 5 Jahren habe ich vieles mitbekommen und auch selber erlebt. Meine Erfahrungen haben mich vor 4 Monaten dazu bewegt alles dafür zu geben, dass in unser Unternehmen ein Betriebsrat installiert wird.

Leider dürfen bei uns in den Filialen Aushilfen nur 2 Jahre arbeiten, damit sie jederzeit kündbar sind und keinen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten müssen. Im Normalfall hat jede Filiale nur 2 Angestellte und 2 Aushilfen. Somit fällt eine Betriebsversammlung und eine damit verbundene Wahl aus. Deutschlandweit existieren lediglich 2 von 207 Filialen, welche einen Betriebsrat haben, und das auch nur, weil damals die Aushilfsregel noch nicht existierte.

Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, der sich mit dem Thema befassen sollte, doch leider ohne ergebnis, da sich das Unternehmen querstellt. Mittlerweile habe ich durch eine Briefaktion 20 Mitstreiter, welche eine Wahlversammlung namentlich unterstützen würden. Viele andere möchten auch einen Betriebsrat, jedoch sind sie eingeschüchtert, im befristeten Arbeitsverhältnis oder anderweitig gehemmt.

Hat evtl. jemand Erfahrung was wir für Möglichkeiten hätten um zu einer Betriebsversammlung einladen zu können. Unsere Zentrale ist leider von den meisten Filialen weit entfernt und auch sonst sind wir alle quer auf Deutschland verteilt. Ich hatte gelesen, dass wir auf einer Betriebsversammlung für einen gemeinsamen Betriebsrat stimmen könnten.

Ich wäre für Hilfe und Tipps sehr dankbar.

Schöne Grüße Andreas

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

20.03.2013 um 10:25 Uhr

Anwalt und kein Ergebnis? Handelt es sich um einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Er müsste doch wissen, dass notfalls auch das Arbeitsgericht der richtige Ansprechpartner ist, wenn sich der AG sträubt.

Ansonsten würde ich Dir raten, mit der Gewerkschaft kontakt aufzunehmen (Mitgliedschaft kostet in der Regel 1%). Die Gewerkschaft hat in der Regel gute Erfahrungen bei BR-Wahlen und kann Dich in jeder Hinsicht unterstützen und Hilfestellung leisten.

M
meckerziege

20.03.2013 um 10:33 Uhr

Wie Gironimo;

Auch ich habe in einem Elektronikladen gearbeitet und meine Erfahrungen mit der Materie BR oder nicht BR gemacht. Als ich im Pausenraum damals das Wort Betriebsrat in den Mund nahm,mußte ich nach der Pause sofort zum Geschäftsführer. In diesen Läden und in der " Schwester" gibt es bis heute kaum bis gar keinen BR, obwohl wir als Gewerkschafter natürlich alles dran setzen. Ich kann Dir wirklich nur raten, nimm die Gewerkschaft mit rein, damit auch im Vorwege alles wasserdicht abläuft.Zuständig wäre wohl Verdi.Und lasst Euch nicht abwimmeln, von wegen keine Mitgliedschaft und so. Da sind die Sekretäre manchmal etwas sehr pingelig. Bei Euch würde es bei der Größe der Filialen auf einen gemeinsamen Br nach §3 Betrvg herauslaufen, aber auch die Lösung ist besser als keinen BR zu haben.

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