Hallo,
wir haben unsere 1. V und die stellvert.V. abgewählt, weil beide einfach nicht mehr vertrauenswürdig waren. Es ist sehr viel passiert, was wir anderen so nicht hätten tolerieren dürfen. Wir haben dann einen neuen V und Stellv. gewählt.
Die beiden alten sind jetzt natürlich persönlich beleidigt und sind ganz aus dem BR ausgetreten.
Jetzt machen sie den Rest der BR Mitglieder vor den Mitarbeitern schlecht und erzählen Dinge, die so nicht stimmen. U. a. wird davon geredet, dass Neuwahlen stattfinden müssten, ansonsten würden wir gegen ein Gesetz verstoßen.
Wir waren mal 7 insgesamt + Ersatzmitglied, davon ist einer zurückgetreten und das Ersatzmitglied nachgerückt.
Nach dem Austritt der beiden sind wir dann jetzt nur noch 5 Mitglieder. Wir sind aber unter 100 Mitarbeiter.
Die Wahl hat letztes Jahr im März stattgefunden, es war eine Neuwahl. Amtszeit also 4 Jahre.
Wie versteht man den § 13 Absatz 3 BetrVG??? 1 Jahr muss der Zeitraum betragen, gilt das auch bei uns???? Oder gilt der § nur, wenn zwischendurch eine Wahl stattfindet?
Gegen welches Gesetz verstoßen wir denn nun???
Kann mir jemand helfen????