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Austritt Vorsitzende und Stellvertretung - Neuwahlen?

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igel77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben unsere 1. V und die stellvert.V. abgewählt, weil beide einfach nicht mehr vertrauenswürdig waren. Es ist sehr viel passiert, was wir anderen so nicht hätten tolerieren dürfen. Wir haben dann einen neuen V und Stellv. gewählt. Die beiden alten sind jetzt natürlich persönlich beleidigt und sind ganz aus dem BR ausgetreten. Jetzt machen sie den Rest der BR Mitglieder vor den Mitarbeitern schlecht und erzählen Dinge, die so nicht stimmen. U. a. wird davon geredet, dass Neuwahlen stattfinden müssten, ansonsten würden wir gegen ein Gesetz verstoßen. Wir waren mal 7 insgesamt + Ersatzmitglied, davon ist einer zurückgetreten und das Ersatzmitglied nachgerückt. Nach dem Austritt der beiden sind wir dann jetzt nur noch 5 Mitglieder. Wir sind aber unter 100 Mitarbeiter. Die Wahl hat letztes Jahr im März stattgefunden, es war eine Neuwahl. Amtszeit also 4 Jahre. Wie versteht man den § 13 Absatz 3 BetrVG??? 1 Jahr muss der Zeitraum betragen, gilt das auch bei uns???? Oder gilt der § nur, wenn zwischendurch eine Wahl stattfindet? Gegen welches Gesetz verstoßen wir denn nun??? Kann mir jemand helfen????

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Community-Antworten (10)

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Jube

12.01.2007 um 12:26 Uhr

Nach meiner Rechnung wäret ihr dann 6, aber immer noch unter der vorgeschriebenen Zahl. Deshalb greift m.E. §13;2,2

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igel77

12.01.2007 um 12:35 Uhr

Unsere Mitarbeiterzahl ist aber geschrumpft. Unter 100, demnach reichen doch 5 Mitglieder aus. die vorgeschriebene Zahl ist doch 5. Wir sind 97 Mitarbeiter.

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igel77

12.01.2007 um 12:45 Uhr

Was genau meinst Du damit Ramses??

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igel77

12.01.2007 um 12:59 Uhr

Wo müssen wir da im Gesetz gucken??? Thema Wahlausschreiben.

M
myrphium2003

12.01.2007 um 13:06 Uhr

GUTE Antwort ...und wie verhält sich das in Bezug auf Freistellungen? Bleibt das Verhältniss trotz weniger MA gelich oder ändert sich die Anzahl der Freistellungen?

K
Kölner

12.01.2007 um 13:26 Uhr

@myrphium2003 Nein, bei den Freistellungen gilt § 38 BetrVG - andere Baustelle!

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igel77

12.01.2007 um 13:30 Uhr

Hat jemand noch was zum Thema Wahlausschreiben???

K
Kölner

12.01.2007 um 13:35 Uhr

@igel 77 Kommentar zum § 3 Wahlordnung (BetrVG)

M
myrphium2003

12.01.2007 um 13:51 Uhr

Thema Freistellung......andere Baustelle?..ich kenne einen Fall wo eine Freistellung während einer amtszeit wegen Mitarbeiterrückgang ausgestzt wurde.

K
Kölner

12.01.2007 um 13:56 Uhr

@myrphium2003 Jetzt bin ich echt geschockt...

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