Austritt Vorsitzende und Stellvertretung - Neuwahlen?
Hallo, wir haben unsere 1. V und die stellvert.V. abgewählt, weil beide einfach nicht mehr vertrauenswürdig waren. Es ist sehr viel passiert, was wir anderen so nicht hätten tolerieren dürfen. Wir haben dann einen neuen V und Stellv. gewählt. Die beiden alten sind jetzt natürlich persönlich beleidigt und sind ganz aus dem BR ausgetreten. Jetzt machen sie den Rest der BR Mitglieder vor den Mitarbeitern schlecht und erzählen Dinge, die so nicht stimmen. U. a. wird davon geredet, dass Neuwahlen stattfinden müssten, ansonsten würden wir gegen ein Gesetz verstoßen. Wir waren mal 7 insgesamt + Ersatzmitglied, davon ist einer zurückgetreten und das Ersatzmitglied nachgerückt. Nach dem Austritt der beiden sind wir dann jetzt nur noch 5 Mitglieder. Wir sind aber unter 100 Mitarbeiter. Die Wahl hat letztes Jahr im März stattgefunden, es war eine Neuwahl. Amtszeit also 4 Jahre. Wie versteht man den § 13 Absatz 3 BetrVG??? 1 Jahr muss der Zeitraum betragen, gilt das auch bei uns???? Oder gilt der § nur, wenn zwischendurch eine Wahl stattfindet? Gegen welches Gesetz verstoßen wir denn nun??? Kann mir jemand helfen????
Community-Antworten (10)
12.01.2007 um 12:26 Uhr
Nach meiner Rechnung wäret ihr dann 6, aber immer noch unter der vorgeschriebenen Zahl. Deshalb greift m.E. §13;2,2
12.01.2007 um 12:35 Uhr
Unsere Mitarbeiterzahl ist aber geschrumpft. Unter 100, demnach reichen doch 5 Mitglieder aus. die vorgeschriebene Zahl ist doch 5. Wir sind 97 Mitarbeiter.
12.01.2007 um 12:45 Uhr
Was genau meinst Du damit Ramses??
12.01.2007 um 12:59 Uhr
Wo müssen wir da im Gesetz gucken??? Thema Wahlausschreiben.
12.01.2007 um 13:06 Uhr
GUTE Antwort ...und wie verhält sich das in Bezug auf Freistellungen? Bleibt das Verhältniss trotz weniger MA gelich oder ändert sich die Anzahl der Freistellungen?
12.01.2007 um 13:26 Uhr
@myrphium2003 Nein, bei den Freistellungen gilt § 38 BetrVG - andere Baustelle!
12.01.2007 um 13:30 Uhr
Hat jemand noch was zum Thema Wahlausschreiben???
12.01.2007 um 13:35 Uhr
@igel 77 Kommentar zum § 3 Wahlordnung (BetrVG)
12.01.2007 um 13:51 Uhr
Thema Freistellung......andere Baustelle?..ich kenne einen Fall wo eine Freistellung während einer amtszeit wegen Mitarbeiterrückgang ausgestzt wurde.
12.01.2007 um 13:56 Uhr
@myrphium2003 Jetzt bin ich echt geschockt...
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