Wechsel von BR-Vorsitzenden und Stellvertretung bei Sitzungsladung und -leitung?
Hallo zusammen,
wir haben aktuell wöchentliche BR-Sitzungen. Zu diesen lädt immer der Vorsitzende ein und er leitet auch die Sitzungen. Nun würde der Vorsitzende sich diese Tätigkeit gerne mit der Stellvertretung teilen. Somit würde es einen wöchentlichen Wechsel geben, wer einlädt und die Sitzungen leitet. Es handelt sich hierbei nicht um den Vertretungsfall. Der Vorsitzende wäre auch in der Sitzung anwesend, die die Stellvertretung einberufen hat und auch leiten soll. Wäre dies Grundsätzlich möglich? Sollte man dies in der Geschäftsordnung festhalten? Oder muss der Vorsitzende immer zu den Sitzungen einladen und diese auch leiten?
Vielen Dank für den Input Grüße
Community-Antworten (7)
08.06.2020 um 17:34 Uhr
Vom Gesetz her geht es nicht....wenn der BRV da ist dann ist der Stellvertreter ein ganz normales BRM. Dies lässt sich auch nicht durch eine GO ändern! So eine Idee finde ich persönlich auch komisch!
08.06.2020 um 21:06 Uhr
reli Der Paragraph 29 Abs. 2 BetrVG ist eigentlich sehr klar formuliert. Sollte das, wonach du hier fragst möglich, würde es im Gesetz beschrieben sein und das ist es nun mal nicht. Also: • Nein, es ist grundsätzlich nicht möglich. • Nein, das kann man auch nicht in einer GO regeln. und • Ja, sofern er nicht verhindert ist, hat immer der BRV einzuladen und die Sitzung zu leiten. In der GO kann man nur regeln, wer Einladung und Sitzungsleitung und die sonstigen Aufgaben übernimmt, wenn BRV UND Stellv. verhindert sind.
08.06.2020 um 22:24 Uhr
wofür soll das überhaupt gut sein?
08.06.2020 um 22:28 Uhr
Es soll den Vorsitzenden entlasten.
09.06.2020 um 10:14 Uhr
Dann soll sich der BRV eben soviel Zeit nehmen wie er für Betriebsratstätigkeiten benötigt!
09.06.2020 um 10:29 Uhr
ich finde es grundsätzlich eine gute Idee auch andere BR-Mitglieder in solche Dinge einzubeziehen. Gebt dem Kind einen anderen Namaen, lasst die Sitzungsleitung beim BRV und nennt das andere Diskussionsleitung oder Beratungsleitung, so ist dem Gesetz genüge getan und BRV und Stelli können das so machen.
09.06.2020 um 12:56 Uhr
Auch ich finde die Idee gut. Wir hatten so eine Lösung in der letzten Legislaturperiode. Da kam jeder mal dran mit der "Diskussionsleitung" und auch mit der Vorbereitung der Sitzung (natürlich unter Hilfestellung durch den BRV). Da bekommt man dann ein anderes Bild von der Arbeit des BRV und es klappt auch reibungslos, wenn unerwarteter Weise der BRV und sein Stellvertreter mal gleichzeitig ausfallen. Leider gibt es das jetzt nicht mehr, weil auch bei uns die Meinung herrscht, dass es ungesetzlich ist. Ich persönlich glaube nicht, dass das BetrVG eine klare Aussage trifft, wonach diese "Diskussionsleitung" und die Sitzungsvorbereitung nicht auch mal durch andere vorgenommen werden können.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Dies und Das, einige Fragen ich bitte dringend um Hilfe
Guten morgen zusammen, Unseren BR gibt es jetzt schon gut ein Jahr, wirklich tätig werden mussten wir allerdings noch nie... bis jetzt.... Wir haben einen Recht kleinen Betrieb der sich auf die Bet
Führen einer Klinik-Funktionsabteilung ohne Stellvertretung möglich?
In unserer Klinik stehen allen Pflege- und Funktionsabteilungen jeweils eine Leitung und eine Stellvertretung vor. Nun wechselt eine Stellvertretung einer Funktionsabteilung in ein anderes Haus und
Muss die Stelle ausgeschrieben werden
Guten Tag zusammen, hier eine kurze Beschreibung der Situation. Es wurden alle therapeutischen Bereiche in einem Krankenhaus ( Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie) zusammengefasst und eine neue
Rückgruppierung nach Jahren möglich?
Liebe ForumsteilnehmerInnen, in unserem KH wurden vor 5 Jahren zwei Abteilungen (EG + 1. Stock) unter eine Leitung gestellt (2. Leitung ging in Rente). Vor 3 Jahren wurden die beiden Abteilungen a