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Wechsel von BR-Vorsitzenden und Stellvertretung bei Sitzungsladung und -leitung?

R
reli
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben aktuell wöchentliche BR-Sitzungen. Zu diesen lädt immer der Vorsitzende ein und er leitet auch die Sitzungen. Nun würde der Vorsitzende sich diese Tätigkeit gerne mit der Stellvertretung teilen. Somit würde es einen wöchentlichen Wechsel geben, wer einlädt und die Sitzungen leitet. Es handelt sich hierbei nicht um den Vertretungsfall. Der Vorsitzende wäre auch in der Sitzung anwesend, die die Stellvertretung einberufen hat und auch leiten soll. Wäre dies Grundsätzlich möglich? Sollte man dies in der Geschäftsordnung festhalten? Oder muss der Vorsitzende immer zu den Sitzungen einladen und diese auch leiten?

Vielen Dank für den Input Grüße

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

08.06.2020 um 17:34 Uhr

Vom Gesetz her geht es nicht....wenn der BRV da ist dann ist der Stellvertreter ein ganz normales BRM. Dies lässt sich auch nicht durch eine GO ändern! So eine Idee finde ich persönlich auch komisch!

N
nicoline

08.06.2020 um 21:06 Uhr

reli Der Paragraph 29 Abs. 2 BetrVG ist eigentlich sehr klar formuliert. Sollte das, wonach du hier fragst möglich, würde es im Gesetz beschrieben sein und das ist es nun mal nicht. Also: • Nein, es ist grundsätzlich nicht möglich. • Nein, das kann man auch nicht in einer GO regeln. und • Ja, sofern er nicht verhindert ist, hat immer der BRV einzuladen und die Sitzung zu leiten. In der GO kann man nur regeln, wer Einladung und Sitzungsleitung und die sonstigen Aufgaben übernimmt, wenn BRV UND Stellv. verhindert sind.

C
celestro

08.06.2020 um 22:24 Uhr

wofür soll das überhaupt gut sein?

R
reli

08.06.2020 um 22:28 Uhr

Es soll den Vorsitzenden entlasten.

M
Moreno

09.06.2020 um 10:14 Uhr

Dann soll sich der BRV eben soviel Zeit nehmen wie er für Betriebsratstätigkeiten benötigt!

R
rtjum

09.06.2020 um 10:29 Uhr

ich finde es grundsätzlich eine gute Idee auch andere BR-Mitglieder in solche Dinge einzubeziehen. Gebt dem Kind einen anderen Namaen, lasst die Sitzungsleitung beim BRV und nennt das andere Diskussionsleitung oder Beratungsleitung, so ist dem Gesetz genüge getan und BRV und Stelli können das so machen.

W
Wonder

09.06.2020 um 12:56 Uhr

Auch ich finde die Idee gut. Wir hatten so eine Lösung in der letzten Legislaturperiode. Da kam jeder mal dran mit der "Diskussionsleitung" und auch mit der Vorbereitung der Sitzung (natürlich unter Hilfestellung durch den BRV). Da bekommt man dann ein anderes Bild von der Arbeit des BRV und es klappt auch reibungslos, wenn unerwarteter Weise der BRV und sein Stellvertreter mal gleichzeitig ausfallen. Leider gibt es das jetzt nicht mehr, weil auch bei uns die Meinung herrscht, dass es ungesetzlich ist. Ich persönlich glaube nicht, dass das BetrVG eine klare Aussage trifft, wonach diese "Diskussionsleitung" und die Sitzungsvorbereitung nicht auch mal durch andere vorgenommen werden können.

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