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Aktenvermerk (keine Abmahnung) in einer Personalakte - ab wann muß der gelöscht werden?

B3
biker 35
Nov 2016 bearbeitet

Moin! Würde gerne wissen, ab wann bzw. ob ein Aktenvermerk (keine Abmahnung) aus einer Personalakte gelöscht werden muß . Wenn es geht teilt mir bitte die Textstelle mit, denn unserem Personalleiter ist nicht anders beizukommen! Danke schon mal!

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Community-Antworten (5)

D
Dana

12.01.2007 um 10:54 Uhr

Aktenvermerk? Was denn da genau, etwa eine Ermahnung oder Rüge? Denn eine ERmahnung/Rüge bleibt immer in der Pesonalakte, es sei denn der AG ist einverstanden, dass sie entfernt werden darf.

google mal "Ermahnung" (wenn es sich bei dem Aktenvermerk darum handelt)

A
Anton

12.01.2007 um 13:30 Uhr

noch ne Frage hierzu an Alle, muss der AG mich auch hier benachrichtigen?

K
Kölner

12.01.2007 um 13:59 Uhr

@Anton Regelmäßige Einsichtnahme wirkt...

B
biker35

12.01.2007 um 14:17 Uhr

Es handelt sich um eine Darstellung über aufgetretene Kassendifferenzen und die beiden Gespräche, die von den Vorgesetzten mit dem betreffenden Mitarbeiter geführt worden. Der Mitarbeiter hat während des zweiten Gesprächs mündlich mitgeteilt bekommen, dass eine Notiz über die Differenzen der Personalakte beigefügt werde. Das ist mittlerweile mehr als ein Jahr her.

B
Biker35

15.01.2007 um 16:32 Uhr

Na, weil das bei innerbetrieblichen Bewerbungen immer wieder rausgeholt wird!

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