Recht auf Entfernung eines Aktenvermerks aus der Personalakte
Hallo,
ein Arbeitsverhältnis endete vor über 3 Monaten und wurde zum Ende der Probezeit fristgerecht ordentlich gekündigt.
Ein Arbeitszeugnis wurde ausgestellt.
In der Personalakte befinden sich noch z. B. ein Aktenvermerk, woraufhin die Kündigung ausgesprochen wurde.
Hat man jetzt das Recht, dass dieser Aktenvermerk aus der Personalakte entfernt wird? Falls ja, wo steht das bitte geschrieben? Dieser Aktenvermerk ist ja nicht mehr von Belang, das Arbeitsverhältnis wurde beendet, eine Kündigungsschutzklage kann man nicht mehr einreichen ...
Besten Dank vorab.
MfG
Community-Antworten (3)
13.11.2019 um 20:44 Uhr
Auf den ersten Blick scheint es so dass diese personenbezogenen Daten tatsächlich nicht mehr relevant sind und deshalb zu löschen wären. Man müsste aber den Arbeitgeber hören warum er der Auffassung ist, diese Daten noch zu benötigen.
Zu beachten wäre aber auch dass es hier keine festen gesetzlichen Grenzen gibt.Wenn derArbeitgeber z.B. ein Verfahren aufgesetzt hat auf Grund dessen die Personalakten z.B. nach 6 Monaten durchgesehen und ausgemistet werden, wird man dagegen nichts einwenden können.
13.11.2019 um 20:57 Uhr
Es ist kein Verfahren seitens des AGs bekannt. Was könnte ein entsprechendes Verfahren sein?
Auf welche Gesetzesgrundlage oder sogar Gerichtsurteil kann und muss man sich zwecks Antrag auf Entfernung berufen?
13.11.2019 um 22:54 Uhr
Der Arbeitgeber sollte ja schon dafür sorgen dass personenbezogene Daten welche nicht mehr benötigt werden regelmäßig aus den Personalakten entfernt werden. Also z. B. dass die Inhalte der Personalakte einen Vermerk bekommen wann es zu entfernen ist und dies dann auch tatsächlich geschieht. Beispielsweise durch ein jährliches Durchblättern aller Personalakten.
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