Erstellt am 12.01.2007 um 08:59 Uhr von talis.man
Guten Morgen kagobiene,
unter § 26 BetrVG, Abs 1+2 ist dies klar geregelt. Hier wird aufgeführt, daß der Stellvertreter im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden Erklärungen entgegennehmen kann.
Solltest Du jedoch anwesend sein, ist Dein Stellvertreter hierzu nicht befugt.
Liebe Grüße
Talis.man
Erstellt am 12.01.2007 um 09:02 Uhr von Ätreppheescher
Sowas (und mehr) solltet Ihr in einer GO festlegen, damit jeder (noch) weiß, worum es geht und wie er sich zu verhalten hat.
Im Übrigen kann er ohne Beschluss sowieso keine rechtsgültige Unterschrift leisten.
Oder sind hier die s.g. Empfangsunterschriften gemeint?
Gruß
Hugo
Erstellt am 12.01.2007 um 09:18 Uhr von Ätreppheescher
Nun Ramses II,
das Gesetz möchte ich sehen, wo etwas abschließend geregelt ist... ;-)
"Angeklagter, wieso leugnen Sie die Tat, wenn es 3 Leute gibt, die es gesehen haben?"
"Nun, Herr Richter, ich kann Ihnen 10 bringen, die es nicht gesehen haben!"
Gruß
Hugo
Erstellt am 12.01.2007 um 09:28 Uhr von Angi1
Hallo Kagobiene,
siehe hierzu im Fitting § 26 RN 38
" Die Worte "im Falle seiner Verhinderung" bringen zum Ausdruck, dass der Stellvertreter des Vorsitzenden die Aufgaben und Befugnisse nur dann wahrnehmen kann und darf, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist. Der Stellvertreter ist daher kein zweiter Vorsitzender mit gleichen Rechten."
MfG
Angi1
Erstellt am 12.01.2007 um 10:06 Uhr von Ätreppheescher
Nun hochverehrter Ramses II,
nehmen wir z.B. die schöne Beschreibung von Angi:
"Die Worte "im Falle seiner Verhinderung" bringen zum Ausdruck, dass der Stellvertreter des Vorsitzenden die Aufgaben und Befugnisse nur dann wahrnehmen kann und darf, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist. Der Stellvertreter ist daher kein zweiter Vorsitzender mit gleichen Rechten"
Dort verbergen sich einige juristische Fallstricke. Wie z.B. 'im Falle seiner Verhinderung' oder 'bringen zum Ausdruck'. Sowas kann sehrwohl noch juristisch ausdefiniert werden.
Aber es kann ja nicht jeder so allwissend sein wie Euer Wohlgeboren.
Und dass hier Schulungen gepriesen werden, ist selbst mir Unwissender schon aufgefallen. *feix*
Gruß
Hugo
Erstellt am 12.01.2007 um 10:19 Uhr von Ätreppheescher
Erstellt am 12.01.2007 um 10:20 Uhr von Mona-Lisa
@Ätreppheescher,
soviel Stuss auf einmal hab ich noch nicht oft gelesen!
Hiermit möchte ich "zum Ausdruck bringen", dass du einschlägige Kommentare zum § 26 noch nie näher betrachtet hast!