Erstellt am 09.12.2015 um 09:36 Uhr von Kölner
Ne. Neuwahl des stellv. BRV findet dann statt
Erstellt am 09.12.2015 um 10:10 Uhr von Nubbel
du machst die tagesordnung, das du vom vorsitz zurücktrittst und wahl des vorsitzenden.
Erstellt am 09.12.2015 um 13:30 Uhr von celestro
@ Nubbel
Du hast vermutlich überlesen, daß es hier um den Stellvertreter geht. Demnach macht (außer in Abwesenheit) der BRV die TO und es muß auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden.
Erstellt am 09.12.2015 um 13:37 Uhr von Nubbel
ups, ja, hab ich glatt überlesen.
klar, da hast du natürlich recht!
Erstellt am 07.01.2016 um 13:11 Uhr von Winter
Mal eine Frage, zu der wir bisher nichts gefunden haben: Darf ein Vorsitzender, der zurückgetreten ist, in derselben Amtszeit nochmal zum Vorsitzenden gewählt werden? Oder ist das in jeder Amtszeit nur 1x möglich?
Danke
Erstellt am 07.01.2016 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Warum sollte das nur einmal möglich sein?
Wenn das Gremium das mitmacht, dann kann man in einer Amtszeit ca. 200 mal von seiner Funktion zurücktreten und diese wieder annehmen.