Vorzeitiger Rücktritt des stellv. Betriebsrates
Hallo Kollegen, ich bin stellv. Betriebsratvorsitzender und überlege, dieses Amt Anfang 2016 niederzulegen. Wie die Amtsniederlegung funktioniert ist mir klar. Dennoch beabsichtige ich, odentliches Mitglied zu bleiben. Müssen hier dann Neuwahlen des stellv. BR-Vorsitzenden durchgeführt werden? Oder springt automatisch der Vertreter des stellv. BR-Vorsitzenden ein? Leider finde ich im Netz nichts. Vielleicht hat jemand eine Ahnung. Vielen Dank
Community-Antworten (6)
09.12.2015 um 14:30 Uhr
@ Nubbel
Du hast vermutlich überlesen, daß es hier um den Stellvertreter geht. Demnach macht (außer in Abwesenheit) der BRV die TO und es muß auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden.
09.12.2015 um 10:36 Uhr
Ne. Neuwahl des stellv. BRV findet dann statt
09.12.2015 um 11:10 Uhr
du machst die tagesordnung, das du vom vorsitz zurücktrittst und wahl des vorsitzenden.
09.12.2015 um 14:37 Uhr
ups, ja, hab ich glatt überlesen. klar, da hast du natürlich recht!
07.01.2016 um 14:11 Uhr
Mal eine Frage, zu der wir bisher nichts gefunden haben: Darf ein Vorsitzender, der zurückgetreten ist, in derselben Amtszeit nochmal zum Vorsitzenden gewählt werden? Oder ist das in jeder Amtszeit nur 1x möglich? Danke
07.01.2016 um 14:14 Uhr
Warum sollte das nur einmal möglich sein?
Wenn das Gremium das mitmacht, dann kann man in einer Amtszeit ca. 200 mal von seiner Funktion zurücktreten und diese wieder annehmen.
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