W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorzeitiger Rücktritt des stellv. Betriebsrates

P
Pitter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich bin stellv. Betriebsratvorsitzender und überlege, dieses Amt Anfang 2016 niederzulegen. Wie die Amtsniederlegung funktioniert ist mir klar. Dennoch beabsichtige ich, odentliches Mitglied zu bleiben. Müssen hier dann Neuwahlen des stellv. BR-Vorsitzenden durchgeführt werden? Oder springt automatisch der Vertreter des stellv. BR-Vorsitzenden ein? Leider finde ich im Netz nichts. Vielleicht hat jemand eine Ahnung. Vielen Dank

1.42006

Community-Antworten (6)

C
celestro Akzeptiert

09.12.2015 um 14:30 Uhr

@ Nubbel

Du hast vermutlich überlesen, daß es hier um den Stellvertreter geht. Demnach macht (außer in Abwesenheit) der BRV die TO und es muß auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden.

K
Kölner

09.12.2015 um 10:36 Uhr

Ne. Neuwahl des stellv. BRV findet dann statt

N
Nubbel

09.12.2015 um 11:10 Uhr

du machst die tagesordnung, das du vom vorsitz zurücktrittst und wahl des vorsitzenden.

N
Nubbel

09.12.2015 um 14:37 Uhr

ups, ja, hab ich glatt überlesen. klar, da hast du natürlich recht!

W
Winter

07.01.2016 um 14:11 Uhr

Mal eine Frage, zu der wir bisher nichts gefunden haben: Darf ein Vorsitzender, der zurückgetreten ist, in derselben Amtszeit nochmal zum Vorsitzenden gewählt werden? Oder ist das in jeder Amtszeit nur 1x möglich? Danke

P
Pjöööng

07.01.2016 um 14:14 Uhr

Warum sollte das nur einmal möglich sein?

Wenn das Gremium das mitmacht, dann kann man in einer Amtszeit ca. 200 mal von seiner Funktion zurücktreten und diese wieder annehmen.

Ihre Antwort