Hallo Kollegen,
ich bin stellv. Betriebsratvorsitzender und überlege, dieses Amt Anfang 2016 niederzulegen. Wie die Amtsniederlegung funktioniert ist mir klar. Dennoch beabsichtige ich, odentliches Mitglied zu bleiben. Müssen hier dann Neuwahlen des stellv. BR-Vorsitzenden durchgeführt werden? Oder springt automatisch der Vertreter des stellv. BR-Vorsitzenden ein? Leider finde ich im Netz nichts. Vielleicht hat jemand eine Ahnung.
Vielen Dank