Fotos von Mitarbeitern als Zuständigkeit für Reklamationen - zustimmungspflichtig?
Salve zusammen, es ist die Idee entsprungen, Fotos von Mitarbeitern mit Namen in die dementsprechende Abteilung aufzuhängen, die der Mitarbeiter eingeräumt hat, mit dem Hinweis: bei Fragen und Reklamationen wenden Sie sich an Herr/ Frau ... ! Zstimmungspflichtig ???
Community-Antworten (3)
11.01.2007 um 17:13 Uhr
Der Arbeitnehmer besitzt über das Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild, hierzu bedarf es einer Einverständniserklärung der AN und es gibt ein MBR nach § 87.1.1
Werden dadurch Arbeitsabläufe verändert?
11.01.2007 um 20:59 Uhr
Hi, hier greift wohl eher die Ordnung im Betrieb .... Ist es auf allen Abteilungen so wie es bei euch angedacht ist ????
12.01.2007 um 10:34 Uhr
Guten Morgen Gemeinde!
Entwürfe, wie das Ganze aussehen soll, habe ich gesehen.
Bin mal gespannt, wann ein Antrag geflattert kommt.
Aber hängen tut noch nicht offen aus!!
Sag mal RamsesII : Was verstehe ich unter burleskes????
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