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Wahleinverständniserklärung - was kann passieren wenn ich nicht unterschreibe?

T
tom
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, habe eine frage: Was kann passieren wenn ich das schreiben vom Wahlvorstand,also das ich die wahl an nehme,nicht unterschreibe?????

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Community-Antworten (8)

B
Bergmann

11.01.2007 um 02:08 Uhr

@ Tom ,

dann bist du draußen !Hast zwar den besonderen Kündigungsschutz als Wahlbewerber aber keine Möglichkeit mehr teilzunehmen,auch als Ersatzmitglied nicht !

T
tom

11.01.2007 um 02:26 Uhr

Erst mal danke Bergmannn für die schnelle antwort,aber das war wohl eine falsche Frage,weil der Betr ist gewählt und ich soll mein einverständnis zum Betriebsrat geben(Schriftlich).Habe ich auch dann ein Problem????

Ä
Ätreppheescher

11.01.2007 um 03:17 Uhr

Hallo Tom,

irgendwie musst Du kundtun (Willenserklärung), dass Du die Wahl annimmst. Das geht natürlich auch stillschweigend, indem Du zur ersten (konstituierenden) Sitzung kommst und gut ist. Ein Unterschrift ist nicht nötig.

Gruß

Hugo

T
tom

11.01.2007 um 03:47 Uhr

Hugo, danke, das wollte ich wissen. Zur konstituierenden Sitzung war ich,aber eine kollegin (minderheit) von mir nicht. Sie hat auch nicht Unterschrieben,was ist jetzt mit meiner kollegin????

B
betriebsratten

11.01.2007 um 08:56 Uhr

Hallo Tom, bitte entschuldige die kommende Antwort: Deine Kollegin ist blöd! Zumindest erscheint es bei Würdigung aller hier vorliegenden Informationen so. Wass soll das? Kindergarten? Wenn ich mich ernsthaft dafür interessiere BR zu werden und die Aufgabe wahrzunehmen, dann trete ich an, und sofern ich gewählt werde werde ich das Amt wahrnehmen und meinen Interessensvertretungsjob bestmöglich machen. Und basta

D
Dana

11.01.2007 um 10:00 Uhr

Wo liegt das Problem, schrifltich die Wahl anzunehmen?

Wenn jetzt schon bei so einer lapalie (Wahlanerkennung unterschreiben) probleme bestehen, möchte ich nicht wissen, wie dann Eure BR-Arbeit aussieht, sorry, kann ich nicht verstehen.

M
Mona-Lisa

11.01.2007 um 10:15 Uhr

@Dana, es ist natürlich kein Problem, ob Tom so ein Teil unterschreibt oder nicht. Fakt ist, dass es nicht vorgeschrieben ist und ihm daraus kein Nachteil entsteht.

@Tom, sollte deine Kollegin zur konstituierenden Sitzung verhindert gewesen sein, wurde hoffentlich Ersatz eingeladen!

M
Mona-Lisa

11.01.2007 um 11:06 Uhr

@Ramses II, sei nicht so sparsam!!! :-))

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