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Unwirksame Maßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG - was nun ?

M
Monohull
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Chef hat eine personelle Einzelmaßnahme ( Beförderung ) nach § 99 Abs. 1 BetrVG durchgeführt, ohne uns:

Vorher rechtzeitig und umfassend schriftlich zu informieren Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu übergeben Die schriftliche Zustimmung des BR einzuholen.

Diese Maßnahme ist unserer Ansicht nach unwirksam weil betriebsverfassungswidrig.

§ 100 BetrVG kommt nicht in Betracht, weil genügend Zeit für § 99 Abs. 1 BetrVG vorhanden war.

Wir haben deswegen eine außerordentliche Sitzung mit Beschlussfassung geplant. Welche Zeit müssen wir dem AG geben die Maßnahme rückgängig zu machen, bevor wir ein Verfahren nach § 101 BetrVG anstreben können.

Bei Däubler/Kittner/Klebe Auflage 10 finde ich keine Fristen für die Anwendung von § 101 BetrVG.

Kann/soll man gleich zum Arbeitsgericht gehen ? Wir sind der Ansicht, es zuerst auf die "freundliche" Tour zu versuchen.

Was meint Ihr ?

LG

6.27202

Community-Antworten (2)

B
Bergmann

10.01.2007 um 21:51 Uhr

@ Monohull ,

versucht es erstmal auf der freundlichen Tour !

Fragt mal beim AG nach warum keine information erfolgt ist.

Es ist ja auch ein Unterschied ob der arme Kauenwärter zum Oberkauenwärter befördert worden ist oder der schlecht kochende Chefkoch zum Gourmet mit entsprechenden Mehrbezügen !! ;-))

Wenn ihr nicht mit dieser Maßnahme einverstanden seid-der Chef soll´s sofort zurücknehmen-keine Zeit ist vorgegeben !Wenn er´s nicht macht-RA

Wenn euch nur die fehlenden Info´s stört-Chef schwören lassen auf Besserung !!

P
paula

11.01.2007 um 23:59 Uhr

@monohull

"§ 100 BetrVG kommt nicht in Betracht, weil genügend Zeit für § 99 Abs. 1 BetrVG vorhanden war."

mit dieser auffassung könntet ihr aber sehr schnell schiffbruch erleiden. ich kenne leider ein fall, da hat der AG über drei monate gewartet bevor das 100 verfahren eingeleitet hat und der BR konnte sich trotzdem nicht erfolgreich wehren. die gerichte habe gesagt, dass das 100 verfahren ja schon ein schnellverfahren sei (wer es glaubt wird selig)

das ganze lief in dem sicher nicht unbedingt AG-freundlichen HH

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