hallo, all

es geht sich um folgendes :-)

bin ersatzmitglied und möchte gerne einen grundlehrgang machen (natürlich bei W.A.F), seit der wahl nehme ich ca.alle vier wochen an der br-sitzung teil.

wir sind ein vierschicht unternehmen, so das halt öfters br-mitglieder nicht teil nehmen können, der br besteht aus 9 kollegen.

so weit ich weiß habe ich keinen anspruch auf lehrgänge, wollte aber dennoch fragen:

ist es möglich wenn der br auf einer sitzung die notwendigkeit sieht mich nach §37 zu einer schulung zu schicken?

über bildungsurlaub möchte ich erstmal keinen lehrgang absolvieren, weil es mir zu teuer wäre und ich möchte das der br hinter seinen ersatzmitgliedern steht.

danke für eure antworten, wenn es möglich wäre :-)

mfg