Erstellt am 10.01.2007 um 17:21 Uhr von kandesbutzler
der BR kann in einer Beschlussfassung für deine Schulung stimmen.
Die kostenübernahem ist dennoch mit dem AG zu klären !
Wenn dieser zustimmen sollte -steht der Schulung nichts im Wege.
Wir haben auch die ersten 2 Nachrücker bei uns auf den Betr.verf. I geschickt - weil die des öfterern nachrücken - unser AG hats verstanden und akzeptiert.
Erstellt am 10.01.2007 um 17:36 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
da ich bezweifel , das bei euch durch die Erwähnung von Schichtbetrieb die Ersatzmitglieder rechtsmäßig geladen worden sind , gebe ich dir was zum lesen und beantworte deine Frage ! Hoch lebe copy and paste !
Hallo ,
ohne euch die neue Mut rauben zu wollen , verzettelt euch nicht !
Die Gründe für die Ladung von Ersatzmitglieder sind in der Verhinderung der BRM zu sehen-z.B.:krank,Seminarbesuch,Urlaub,Dienstreise etc. Keine Ladung erfolgt bei unabkommlichkeit im Betrieb,Nichtteilnahme BR-Sitzung wegen Schichtdienst (ausschlafen,ArbZG) etc. D.h. nicht jedes Fehlen eines BRM rechtfertigt die Ladung eines Ersatzmitgliedes !
Um als Ersatzmitglied an Seminaren teilnehmen zu können, müssen diese mindestens in einen zusammenhängenden Zeitraum an ein Viertel der Sitzungen teilgenommen haben.BAG vom 14.12.1994 7 ABR 31/94
Antwort 2 Erstellt am 03.01.2007 - 06:44 Uhr von Bergmann 45954
ilo,
möchte die Anmerkung von Bergmann unterstreichen!
Wenn Ihr diese Schulung vor einem Arbeitsgericht durchsetzen wolltet, würde ein Richter als allererstes prüfen, ob der Beschluss korrekt zustande gekommen ist. Und da habe ich meine grössten Zweifel!
Wenn Du 10916 in´s Suchfenster eingibst, findest Du einen Thread mit den entsprechenden Hinweisen.
P.S.
Bergmann, das ArbZG kommt nicht zum Tragen. Dachte ich auch lange Zeit, aber dem ist nicht so.
Antwort 3 Erstellt am 03.01.2007 - 10:23 Uhr von Fayence 45964
Erstellt am 10.01.2007 um 19:32 Uhr von Rattle
hallo, Bergmann
wo hast du denn deine hellseherischen fähigkeiten her............
es hat alles seine richtigkeit :-)
wenn möglich, bitte meine frage beantworten. mit deinem c&p komm ich nich klar.
mfg
Erstellt am 10.01.2007 um 19:39 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
meine Kristallkugel hat noch nicht die letzte Salbung bekommen-ich arbeite aber noch daran ! ;-)
"...wir sind ein vierschicht unternehmen, so das halt öfters br-mitglieder nicht teil nehmen können, ..."
Was hat das Vierschichtsystem mit der Verhinderung von BRM zu tun ? Das wäre jetzt meine Frage an dich !
Und deine Frage ist oben beantwortet !
Erstellt am 10.01.2007 um 19:49 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
änder doch nicht immer deine Antworten- man liest eimal gelesene Texte nicht nochmals durch ! ):-(
Stell eine neue Antwort rein !
Warum kommst du mit meinen copy and paste nicht klar ?
Erstellt am 10.01.2007 um 19:52 Uhr von Rattle
wink,
ich habe nicht geschrieben das das vierschichtsystem unbedingt mit der verhinderung von BRM steht!
es sollte unterstreichen das z.b. die kollegen alle drei wochen eine woche freizeit haben, aber auch krankheit (wer in schicht arbeitet weiß wovon ich rede), urlaub, freizeitausgleich, schulungen, einladungen für ersatzmitglieder erforderlich machen.
ein kollege hat noch die tätigkeit eines GBR-vorsitzenden, hab ich vergessen.
aber ohne mich rechtfertigen zu müssen, bist du noch nicht so lange in der arbeitswelt und hast dich mal mit anderen arbeitsbedingen befasst?
versteh mich nicht falsch aber versuch doch mal dich in andere arbeitsmodelle zu versetzen. es ist ja nicht alles automatisch so negativ wie du es mit c&p darstellst.
mfg
Erstellt am 10.01.2007 um 19:54 Uhr von Mona-Lisa
@Rattle,
Bergmann's Antwort ist nicht negativ, sondern einfach wahr..........
Erstellt am 10.01.2007 um 20:01 Uhr von Rattle
hallo,
es hat alles seine richtigkeit :-)
mfg
Erstellt am 10.01.2007 um 20:03 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
deine Kristallkugel ist ja noch viel schlechter als meine !!!
Du brauchst dich ja nicht zu rechtfertigen -du bist ja nicht angegriffen worden !!!
Woher willst du denn wissen , wie lange und wo und in welchen Arbeitsmodellen ich schon gearbeitet habe ???
So , und nun zurück - ist deine Frage beantwortet oder nicht ? Falls ja-gern geschehen !!! Falls nein-nochmal stellen !!
Erstellt am 10.01.2007 um 20:05 Uhr von Rattle
hallo,
ich denke wir warten bis morgen wenn alle ausgeschlafen sind :-)
mfg
Erstellt am 10.01.2007 um 20:10 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
es wird nichts ändern !!!
Erstellt am 10.01.2007 um 20:16 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
vielleicht nimmt sich Rattle heute abend das BetrVG als Abendlektüre mit in die Heia und knöpft sich dann vorzugsweise den § 37 mit Kommentar vor.
Würde Sinn machen........
Erstellt am 10.01.2007 um 20:31 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
wenn ich dich nicht hätte - ich würde glauben , es liegt an mir !! ;-))
Erstellt am 12.01.2007 um 18:55 Uhr von Rattle
hallo,
ich kann euer pupatäres verhalten nicht nach voll ziehen :-))
der compi von bergmann hat übriegens ein klemmer bei denn ausrufezeichen.
mfg
Erstellt am 12.01.2007 um 19:02 Uhr von Lotte
Rattle,
es gibt durchaus BAG Urteile, die den Schulungsanspruch von EBRM bestätigen, zumindest bei den Grundlagenseminaren. Gib mal Ersatzmitglieder unter "Suchen" ein, da findest Du bestimmt etwas, da dies schon einige Male hier diskutiert wurde.
Erstellt am 12.01.2007 um 19:17 Uhr von Rattle
hallo, Lotte
danke dir für deine antwort.
mfg
Erstellt am 12.01.2007 um 19:22 Uhr von Bergmann
@ Rattle ,
dafür funktioniert bei meinen Compi die Groß- und Kleinschreibung !!!!! ;-))
Erstellt am 12.01.2007 um 19:23 Uhr von Rattle
hallo, Bergmann
deutscher gehts ja nicht :-)
mfg