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DRINGEND! Verringerung der Arbeitszeit nach Elternzeit - wie soll sich die Mitarbeiterin verhalten?

S
Schnuffl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Mutter nach Elternzeit möchte zurück in den Betrieb, und zwar in Teilzeit. Dieses Ansinnen hat sie dem Arbeitgeber schon vor rund 10 Wochen detailliert mitgeteilt, worauf der AG geantwortet hat, er wird sich fristgerecht melden und ihr mitteilen, wie es mit einem Teilzeit-Arbeitsplatz aussieht. Die Elternzeit endet zum 19.1.2007.... Wenn ich nach dem Gesetzestext TzBfG § 8 V 2 gehe, hätte der Mitarbeiterin spätestens zum 19.12. vom AG eine Absage mitgeteilt haben müssen, und wenn diese nicht erfolgt ist, dann gilt der Teilzeit-Antrag der Mitarbeiterin als angenommen...? Wie soll sich die Mitarbeiterin verhalten? einfach am 19.1. zur Arbeit erscheinen und die Personalabteilung fragen, wo sie denn jetzt sitzen soll? Danke schon vorab für Eure fachkundigen Antworten!

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Community-Antworten (7)

D
DocPille

10.01.2007 um 15:50 Uhr

Hallo,

ich hoffe die Frau hat dies schriftlich eingereicht,rund 10Wochen ist eine schlechte Angabe,wenn im Gesetz steht ,spätestens drei Monate'vor dem Beginn.(hat sie die drei Monate??)

Wenn der Arbeitgeber sich auf die drei Monate beruft,wird sie wohl so weiter arbeiten müssen wie vor der elternzeit.

S
Schnuffl

10.01.2007 um 16:29 Uhr

So, jetzt habe ich noch mal ganz genau nachgeschaut. Also, Elternzeit endet am 6. Februar (sorry für die Falschangabe) und der Antrag wurde schriftlich gestellt am 20. Oktober. Daraufhin hat der AG zwei Wochen später schriftlich geantwortet, den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach der Elternzeit werde er prüfen und die Entscheidung zum gegebenen Zeitpunkt mitteilen. Seitdem ist nichts mehr geschehen.

Nach Gesetz hat sie jetzt Anspruch auf den Teilzeitarbeitsplatz. Oder?

Grüße, Schnuffl

D
DocPille

10.01.2007 um 17:14 Uhr

Also dann gebe ich dir Recht, lt §8 abs.5 : gilt die Arbeitszeit als festgelegt

Es kann natürlich noch der Postweg dazu kommen,da wir ja heute erst den 10ten haben.

Aber wenn sie keine schriftlliche mitteilung mehr bekommt,sollte die MA am 6.02. zur Arbeit erscheinen.

S
Schnuffl

10.01.2007 um 17:50 Uhr

Herzlichen Dank! Obwohl ich das auch so sehe, wäre ich noch beruhigter, wenn Viktor dazu vielleicht noch kurz was sagen könnte - vorab schon herzlichen Dank!

K
Kölner

11.01.2007 um 00:45 Uhr

@Ramses II Zusammen mit dem Herrn aus 28563? Das ist aber ein langes Seminar...

S
Schnuffl

11.01.2007 um 10:58 Uhr

Nun ja, ich lasse mich auch gerne von RamsesII belehren, ob die Dame noch vor Ende der Elternzeit einen netten Brief an die Personalabteilung loslassen soll im Stil von "Danke für den hübschen Teilzeitarbeitsplatz, wo darf ich mich denn an meinem ersten Arbeitstag hinsetzen" oder einfach kommen oder wie.

Vielsten Dank,

Schnuffl

S
Schnuffl

11.01.2007 um 12:28 Uhr

@RamsesII: Danke schön, natürlich war der Antrag korrekt und vollständig, wurde ja vom BR vorformuliert ;o)

Ich hoffe jetzt nur, dass der AG vor dem 6. Februar kein Schreiben mehr loslässt, sonst müssen wir die "Aus-allen-Wolken-fallen"-Strategie etwas ändern...

Drückt die Daumen!

Herzlichst gedankt, Schnuffl

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