Erstellt am 10.01.2007 um 07:19 Uhr von wolle1
Hallo cramsnotna,
wie wäre es damit: ergreift selbst die Initiative, redet mit der freigestellten Kollegin und weisst sie darauf hin, das ständiges Verweigern der Teilnahme an Sitzungen auch eine Form der Vernachlässigung
der BR-Arbeit ist, bittet sie, freiwillig auf ihr Mandat zu verzichten und den Platz für einen Nachrücker freizugeben. Mit den richtigen Argumenten, so erlebte ich es, kann man sie bestimmt davon überzeugen.
MfG
wolle1
Erstellt am 10.01.2007 um 09:47 Uhr von Rosenheimer
Wird dieses Betriebsratsmitglied offiziell eingeladen ?
Wenn ja, dann kann sie nur unter Angabe von trifftigen Gründen ( Urlaub, Krank, Seminarbesuch ) der Sitzung fernbleiben und muss ansonsten teilzunehmen.
Wenn nicht, dann liegt ein Fehler seitens des Vorsitzenden vor, da er sie hätte einladen müssen.
Schließlich ist sie ordentliches Mitgleid.
Dadurch sind alle Beschlüsse, an der sie hätte teilnehmen müssen, aber nicht anwesend war, anfechtbar.