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Freistellung / Nachrücker?

C
cramsnotna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ein BR Mitglied ist bei freigestellt.D.h sie braucht zur Zeit nicht zur Arbeit zukommen und nach Ablauf der nächsten drei Jahre geht sie dann in den Vorruhestand. Wir (die jüngeren) sind jetzt der Meinung, das ab sofort der/die nächste auf der Liste als Nachrücker in den BR kommen muß. Die Älteren sind aber der MEinung, dadurch das sie nicht zurückgetreten ist, könnten wir keinen Nachrücker hochziehen. Es mag ja sein, das dies okay ist, aber dann wären wir der Meinung das unsere Kollegin an den BR Sitzungen teilzunehmen hat. Wie seht Ihr das ??

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Community-Antworten (2)

W
wolle1

10.01.2007 um 08:19 Uhr

Hallo cramsnotna, wie wäre es damit: ergreift selbst die Initiative, redet mit der freigestellten Kollegin und weisst sie darauf hin, das ständiges Verweigern der Teilnahme an Sitzungen auch eine Form der Vernachlässigung der BR-Arbeit ist, bittet sie, freiwillig auf ihr Mandat zu verzichten und den Platz für einen Nachrücker freizugeben. Mit den richtigen Argumenten, so erlebte ich es, kann man sie bestimmt davon überzeugen.

MfG wolle1

R
Rosenheimer

10.01.2007 um 10:47 Uhr

Wird dieses Betriebsratsmitglied offiziell eingeladen ?

Wenn ja, dann kann sie nur unter Angabe von trifftigen Gründen ( Urlaub, Krank, Seminarbesuch ) der Sitzung fernbleiben und muss ansonsten teilzunehmen.

Wenn nicht, dann liegt ein Fehler seitens des Vorsitzenden vor, da er sie hätte einladen müssen. Schließlich ist sie ordentliches Mitgleid. Dadurch sind alle Beschlüsse, an der sie hätte teilnehmen müssen, aber nicht anwesend war, anfechtbar.

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