Versetzung eines BR Mitgliedes in einen anderen Betrieb - verliert ein BR-Mitglied (50%freigestellt)dann seine Rechte als Betriebsratsmitglied?
Inwieweit verliert ein BR-Mitglied 50%freigestellt seine Rechte als Betriebsratsmitglied, wenn es in einen anderen Betrieb versetzt werden soll?
Community-Antworten (4)
09.01.2007 um 21:57 Uhr
Hi Maclogic
zuerst einmal muss der BR der Versetzung zustimmen. Wichtig: Äußert ihr euch nicht in der Frist gilt die zustimmung als NICHT ertelT!!!
Wird das BRM Mitglied versetzt, verliert es sein Amt und logischerweise seine Freistellung, also alles außer dem nachwirkenden Kündigungsschutz!
09.01.2007 um 22:01 Uhr
Maclogic,
zu 100%, wenn der andere Betrieb eigenständig ist!
10.01.2007 um 08:27 Uhr
@matze83 und @Fayence,
Danke für eure Antworten. Ihr habt meine Befürchtungen bestätigt.
15.01.2007 um 13:13 Uhr
Hallo Maclogic,
siehe dazu § 103 Abs. 3
Wenn Ihr nicht zustimmt, muß der AG die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzten lassen. Geht nur bei dringenden betrieblichen Gründen.
MfG Angi1
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