Beabsichtigte Änderungskündigung Arbeitsplatz nach Mutterschutz am Zweitstandort , Fahrtzeit einfach von eineinhalb Stunden - Widerspruch?
Hallo liebe Kollegen, eine Kollegin kommt aus dem Mutterschutz zurück.(Teilzeit)Der Arbeitsplatz von ihr ist am Haupstandort gestrichen worden.Man bietet ihr einen selbigen Arbeitsplatz am Zweitstandort an, der aber eine Fahrtzeit einfach von eineinhalb Stunden vorausgeht! Frage: Kann man da Widerspruch einlegen ?
Danke für eine schnelle Antwort
Jannik
Community-Antworten (5)
09.01.2007 um 21:59 Uhr
@Jannik Natürlich kann man Widerspruch einlegen, aber das wird vermutlich keine Auswirkung haben...
09.01.2007 um 22:43 Uhr
Das ist leider vor dem Gesetz zumutbar, Widerspruch kann man immer einlegen,verständlicher Weise wegen dem Kind. Der Arbeitgeber ist nach meinem Wissensstand lediglich verpflichtet ihr eine gleichwertige Stelle bei Rückkehr in den Betrieb zu gewährleisten. so wie es aussieht kommt er dieser Pflicht nach.
10.01.2007 um 10:31 Uhr
Na ja, kommt doch auf den Arbeitsvertrag der Kollegin an.
Ist dieser nur auf den Hauptstandort ausgelegt muß der AG erstmal dort einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten oder eine Änderungskündigung aussprechen.
10.01.2007 um 10:56 Uhr
@ Ramses
Leider habe ich dazu keinen Gesetzestext zur Hand, spätestens wenn sie in die Situation kommt vom Arbeitsamt vermittelt zu werden wird sie sich wundern die schreiben nämlich eine gewisse Kilometerzahl zum Arbeitsplatz als zumutbar vor! Ansonsten gibts ne Leistugnsstreichung. lG Anton
12.01.2007 um 13:55 Uhr
gehts das denn ?;-D
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