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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beabsichtigte Änderungskündigung Arbeitsplatz nach Mutterschutz am Zweitstandort , Fahrtzeit einfach von eineinhalb Stunden - Widerspruch?

J
Jannik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, eine Kollegin kommt aus dem Mutterschutz zurück.(Teilzeit)Der Arbeitsplatz von ihr ist am Haupstandort gestrichen worden.Man bietet ihr einen selbigen Arbeitsplatz am Zweitstandort an, der aber eine Fahrtzeit einfach von eineinhalb Stunden vorausgeht! Frage: Kann man da Widerspruch einlegen ?

Danke für eine schnelle Antwort

Jannik

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

09.01.2007 um 21:59 Uhr

@Jannik Natürlich kann man Widerspruch einlegen, aber das wird vermutlich keine Auswirkung haben...

A
Anton

09.01.2007 um 22:43 Uhr

Das ist leider vor dem Gesetz zumutbar, Widerspruch kann man immer einlegen,verständlicher Weise wegen dem Kind. Der Arbeitgeber ist nach meinem Wissensstand lediglich verpflichtet ihr eine gleichwertige Stelle bei Rückkehr in den Betrieb zu gewährleisten. so wie es aussieht kommt er dieser Pflicht nach.

KH
Kleine Hexe

10.01.2007 um 10:31 Uhr

Na ja, kommt doch auf den Arbeitsvertrag der Kollegin an.

Ist dieser nur auf den Hauptstandort ausgelegt muß der AG erstmal dort einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten oder eine Änderungskündigung aussprechen.

A
Anton

10.01.2007 um 10:56 Uhr

@ Ramses

Leider habe ich dazu keinen Gesetzestext zur Hand, spätestens wenn sie in die Situation kommt vom Arbeitsamt vermittelt zu werden wird sie sich wundern die schreiben nämlich eine gewisse Kilometerzahl zum Arbeitsplatz als zumutbar vor! Ansonsten gibts ne Leistugnsstreichung. lG Anton

A
Anton

12.01.2007 um 13:55 Uhr

gehts das denn ?;-D

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