Erstellt am 09.01.2007 um 16:21 Uhr von packer
moin schlumpi,
bei versetzungen und einstellungen gibt es keine vorschrift zur form, nur zum inhalt. hier kannst du sogar mündlich informiert werden, was aber aus nachvollziehbaren gründen wohl kaum einer mehr macht.
seit dem 01.05.2000 ist nur die schriftform bei der kündigung vorgesehen im § 623 BGB, d.h. die elektronische form ist hier ausgeschlossen!
gruß,
packer
Erstellt am 09.01.2007 um 16:29 Uhr von schlumpinese
OK! Danke#Und wie hat der Inhalt auszusehen??
Reicht der Satz:"Information zur beabsichtigten Versetzung"
Oder muss da sowas wie:"bitte um Zustimmung" stehen?
Wo kann ich das nachlesen?
Erstellt am 09.01.2007 um 16:33 Uhr von Konrad
Der AG hat den BR rechtzeitig zu informieren, dies kann er sogar mündlich tun.
Aber rein juristisch zählt nach laufender Rechtssprechung der dt. Gerichte nach Beweisbarkeit nur die Schriftform.
Elektronische Medien wie E-Mails gelten bislang nicht als Beweis.
Erstellt am 09.01.2007 um 16:41 Uhr von packer
ich kann zu e-mails in diesem bereich leider nichts sagen, nur, daß der wiederspruch des BR laut § 126
Abs. 1 BGB. derschriftform unterliegt...
hätte es denn was ausgemacht, wenn du die anhörung schriftlich bekommen hättest?
ist es gang und gebe bei euch, daß du als br diese anhörungen per email bekommst?
Erstellt am 09.01.2007 um 17:15 Uhr von schlumpinese
Also Anhörungen zu Einstellungen, oder zu Kündigungen wurden bislang imer schriftlich eingereicht.
Anhörung zur Versetzung gabs bislang noch keine, weil der AG in Vergangenheit alles unter dem Deckmäntelchen "Direktionsrecht" gemacht hat. Bis ich ihn eben darauf hingewiesen habe, dass das so nicht weitergeht.
Erstellt am 09.01.2007 um 17:45 Uhr von paula
@konrad
woher hast du denn die weisheit, dass eine email kein beweis vor einem deutschen gericht sei?????
verwechselst du das nicht mit der schriftformvorschrift aus dem BGB?
Erstellt am 09.01.2007 um 17:56 Uhr von Bergmann
@ paula ,
solangedasE-MailnichtvorGerichtangezweifeltwird,hatesBestand!
Erstellt am 09.01.2007 um 18:22 Uhr von schlumpinese
Wir hatten am 22.12 Betriebsversammlung. Ich (stellv.BRV) hatte mein Postfach nicht mehr überprüft, weil ich mit der Vorbereitung, Durchführung und Abbau der selbigen beschäftigt war. BRV war krank!
Ich hatte bis gestern Urlaub. BRV war am 02.01.2007 wieder im Büro, hats aber leider nicht geschnallt, dass da eventuell Fristen laufen.
Und nu?
Erstellt am 09.01.2007 um 19:26 Uhr von Fayence
schlumpinese,
dumm gelaufen!
Aber warum stellt sich jetzt die Frage, ob die Unterrichtung des BRs zu der beabsichtigten Versetzung per Email rechtens war? Ist der AN damit nicht einverstanden?
Erstellt am 09.01.2007 um 19:47 Uhr von Kölner
@Fayence
Gute Frage!
@schlumpinese
Was will der AN jetzt machen...?
Erstellt am 09.01.2007 um 20:18 Uhr von mille
In unserem Unternehmen ist es so, wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat. Das heißt für uns sobald die Mail gelesen wurde beginnen die Fristen zu laufen
Erstellt am 09.01.2007 um 20:26 Uhr von Fayence
"wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat"
mille,
ein toller Elektriktrick, den Ihr da habt! Wo kann man den kaufen?
Erstellt am 09.01.2007 um 20:34 Uhr von Bergmann
@ mille ,
"wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat"
Tolle Sache - also wenn ich´s richtig verstanden habe , ich schick an unsere 39 Betriebsratsmitglieder eine Einladung unter CC und bekomme 39 Gelesenmeldungen ! Wow -toll !
Erstellt am 09.01.2007 um 20:42 Uhr von Fayence
Bergmann,
der Adressat Deiner Email ist dann wohl der Datenschutzbeauftragte oder Euer AG!?
Erstellt am 09.01.2007 um 20:58 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
deine Antwort ist gelesen worden !--Wenn ich es richtig verstanden habe , mache ich es so--an: Fayence @W.A.F..com CC (Weiterleitung ) Kölner @Stadtverschönerung.de,paula@kleinschreibung.de,Ramses II@Kristallkugelvertrieb.con,Anton@Ruhigerwerdenlehrgänge.de,Pfarrer@antisucht.ev,Waschbär@Antifell.de,Packer@Ernsthaftigkeitsverein.com,Mona-Lisa@Altewieneu.com , vergessen@tschuldigung.de etc.
Erstellt am 09.01.2007 um 21:02 Uhr von Kölner
@Bergmann
Das war toll! Ich habe richtig herzhaft gelacht...Danke.
:o))
Erstellt am 09.01.2007 um 23:02 Uhr von Kölner
@Fayence
Ist denn ein Bergmann und ein Steinbrecher das gleiche?
:-))
Erstellt am 09.01.2007 um 23:09 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
wo schwirrst du den überall rum ?
Erstellt am 09.01.2007 um 23:50 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
woher weißt du welche Bücher in welcher Reihenfolge bei Kölner im Schlafzimmer über´n Bett stehen ?
Bist du uns hier im Forum nicht vielleicht eine Erklärung schuldig ??
Ich ersinne mich auf einen Beitrag -BRV liebt Chefsekretärin !!
Erstellt am 09.01.2007 um 23:54 Uhr von Mona-Lisa
Ha, ha, ha, hi, hi, hi!!!!!
Auf die Antwort bin ich gespannt wie ein Flitzebogen!!! (lol!)
Erstellt am 10.01.2007 um 07:15 Uhr von schlumpinese
An Alle...
um wieder zum Thema zu kommen...
Der betroffene MA erhält in der neuen Abteilung zwar die gleiche Lohngruppe, aber die Möglichkeit Akkord zu arbeiten fällt weg. Macht ca 30% weniger Lohn.
Ist das eventuell sogar ne Änderungskündigung??