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Schriftform bei Versetzung?

S
schlumpinese
Jan 2018 bearbeitet

Wie hat die Mitteilung des Arbeitgebers zur beabsichtigten Versetzung auszusehen? Reicht ein E-Mail, oder bedarf es der Schriftform? Habe am 21.12.2006 ein E-Mail bekommen, das die beabsichtigte Versetzung eines Mitarbeiters zum 01.01.2007 ankündigt Das Mail wurde nicht mehr gelesen (letzter Arbeitstag). Damit ist die Wochenfrist abgelaufen. Ist dieses E-Mail rechtskräftig???

5.752021

Community-Antworten (21)

P
packer

09.01.2007 um 17:21 Uhr

moin schlumpi,

bei versetzungen und einstellungen gibt es keine vorschrift zur form, nur zum inhalt. hier kannst du sogar mündlich informiert werden, was aber aus nachvollziehbaren gründen wohl kaum einer mehr macht. seit dem 01.05.2000 ist nur die schriftform bei der kündigung vorgesehen im § 623 BGB, d.h. die elektronische form ist hier ausgeschlossen!

gruß, packer

S
schlumpinese

09.01.2007 um 17:29 Uhr

OK! Danke#Und wie hat der Inhalt auszusehen?? Reicht der Satz:"Information zur beabsichtigten Versetzung" Oder muss da sowas wie:"bitte um Zustimmung" stehen? Wo kann ich das nachlesen?

K
Konrad

09.01.2007 um 17:33 Uhr

Der AG hat den BR rechtzeitig zu informieren, dies kann er sogar mündlich tun. Aber rein juristisch zählt nach laufender Rechtssprechung der dt. Gerichte nach Beweisbarkeit nur die Schriftform. Elektronische Medien wie E-Mails gelten bislang nicht als Beweis.

P
packer

09.01.2007 um 17:41 Uhr

ich kann zu e-mails in diesem bereich leider nichts sagen, nur, daß der wiederspruch des BR laut § 126 Abs. 1 BGB. derschriftform unterliegt... hätte es denn was ausgemacht, wenn du die anhörung schriftlich bekommen hättest? ist es gang und gebe bei euch, daß du als br diese anhörungen per email bekommst?

S
schlumpinese

09.01.2007 um 18:15 Uhr

Also Anhörungen zu Einstellungen, oder zu Kündigungen wurden bislang imer schriftlich eingereicht. Anhörung zur Versetzung gabs bislang noch keine, weil der AG in Vergangenheit alles unter dem Deckmäntelchen "Direktionsrecht" gemacht hat. Bis ich ihn eben darauf hingewiesen habe, dass das so nicht weitergeht.

P
paula

09.01.2007 um 18:45 Uhr

@konrad

woher hast du denn die weisheit, dass eine email kein beweis vor einem deutschen gericht sei?????

verwechselst du das nicht mit der schriftformvorschrift aus dem BGB?

B
Bergmann

09.01.2007 um 18:56 Uhr

@ paula ,

solangedasE-MailnichtvorGerichtangezweifeltwird,hatesBestand!

S
schlumpinese

09.01.2007 um 19:22 Uhr

Wir hatten am 22.12 Betriebsversammlung. Ich (stellv.BRV) hatte mein Postfach nicht mehr überprüft, weil ich mit der Vorbereitung, Durchführung und Abbau der selbigen beschäftigt war. BRV war krank! Ich hatte bis gestern Urlaub. BRV war am 02.01.2007 wieder im Büro, hats aber leider nicht geschnallt, dass da eventuell Fristen laufen.

Und nu?

F
Fayence

09.01.2007 um 20:26 Uhr

schlumpinese,

dumm gelaufen!

Aber warum stellt sich jetzt die Frage, ob die Unterrichtung des BRs zu der beabsichtigten Versetzung per Email rechtens war? Ist der AN damit nicht einverstanden?

K
Kölner

09.01.2007 um 20:47 Uhr

@Fayence Gute Frage!

@schlumpinese Was will der AN jetzt machen...?

M
mille

09.01.2007 um 21:18 Uhr

In unserem Unternehmen ist es so, wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat. Das heißt für uns sobald die Mail gelesen wurde beginnen die Fristen zu laufen

F
Fayence

09.01.2007 um 21:26 Uhr

"wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat"

mille,

ein toller Elektriktrick, den Ihr da habt! Wo kann man den kaufen?

B
Bergmann

09.01.2007 um 21:34 Uhr

@ mille ,

"wenn eine E-Mail gelesen wird bekommt der Absender automatisch die Meldung wer die Mail gelesen hat"

Tolle Sache - also wenn ich´s richtig verstanden habe , ich schick an unsere 39 Betriebsratsmitglieder eine Einladung unter CC und bekomme 39 Gelesenmeldungen ! Wow -toll !

F
Fayence

09.01.2007 um 21:42 Uhr

Bergmann,

der Adressat Deiner Email ist dann wohl der Datenschutzbeauftragte oder Euer AG!?

B
Bergmann

09.01.2007 um 21:58 Uhr

@ Fayence ,

deine Antwort ist gelesen worden !--Wenn ich es richtig verstanden habe , mache ich es so--an: Fayence @W.A.F..com CC (Weiterleitung ) Kölner @Stadtverschönerung.de,paula@kleinschreibung.de,Ramses II@Kristallkugelvertrieb.con,Anton@Ruhigerwerdenlehrgänge.de,Pfarrer@antisucht.ev,Waschbär@Antifell.de,Packer@Ernsthaftigkeitsverein.com,Mona-Lisa@Altewieneu.com , vergessen@tschuldigung.de etc.

K
Kölner

09.01.2007 um 22:02 Uhr

@Bergmann Das war toll! Ich habe richtig herzhaft gelacht...Danke. :o))

K
Kölner

10.01.2007 um 00:02 Uhr

@Fayence Ist denn ein Bergmann und ein Steinbrecher das gleiche? :-))

B
Bergmann

10.01.2007 um 00:09 Uhr

@ Fayence ,

wo schwirrst du den überall rum ?

B
Bergmann

10.01.2007 um 00:50 Uhr

@ Fayence ,

woher weißt du welche Bücher in welcher Reihenfolge bei Kölner im Schlafzimmer über´n Bett stehen ?

Bist du uns hier im Forum nicht vielleicht eine Erklärung schuldig ??

Ich ersinne mich auf einen Beitrag -BRV liebt Chefsekretärin !!

M
Mona-Lisa

10.01.2007 um 00:54 Uhr

Ha, ha, ha, hi, hi, hi!!!!! Auf die Antwort bin ich gespannt wie ein Flitzebogen!!! (lol!)

S
schlumpinese

10.01.2007 um 08:15 Uhr

An Alle... um wieder zum Thema zu kommen... Der betroffene MA erhält in der neuen Abteilung zwar die gleiche Lohngruppe, aber die Möglichkeit Akkord zu arbeiten fällt weg. Macht ca 30% weniger Lohn. Ist das eventuell sogar ne Änderungskündigung??

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