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AG will Schlüssel für Spinde einbehalten - darf er das?

Ä
Ätreppheescher
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag!

Unser AG hat Spinde angeschafft. Allerdings will er einen Schlüssel für sich behalten. Unser BRV meint das sei ok. Ich meine, die spinnen die Römer...ähem..die Beiden. Wer kann mir ein paar rechtliche Hintergründe nennen. Ich denke mal das dürfte mind. gegen das Persöhnlichkeitrecht verstoßen...

Herzlichen Dank und man liest sich.

Hugo

17.597031

Community-Antworten (31)

P
packer

09.01.2007 um 14:21 Uhr

hi ä...,

also auch auf die gefahr hin daß du mir auch ne spinne ans bein aufbindest... ich finds auch ok... alternativ wäre zu überlegen, was passiert mit verlorenen schlüsseln. da hat dann der looser auch für ein neues schloss zu sorgen... wenn du wirklich eine möglichkeit der spionage oder bruch des persönlichkeitsrechtes siehst, dann schafft euch einen schlüsselkasten an mit allen ersatzschlüsseln und der schlükaschlü bleibt denne halt im br büro... oder ihr regelt schriftlich wer wann in welchem fall mit zeuge BR den spind öffnen darf... wir hatten mal den fall im sommer, da hat ein kollege ein käsebrötchen und obst im spind gelassen und wurde krank... der raum war daraufhin ersma ganz gut für ne modenschau mit bulimiekranken models zu benutzen... das hat gestunken... arrrgh... oder denkst du an bergmann, der aktphotos von harzer rollern (gibt es die eigentlich unter tage noch?) in seinem spind aufgehangen hat?

ich packe nichts was keiner sehen darf in meinen spind. und wenn jemand in meine taschen gucken will kann er das gerne... in beisein der grünweißen... wer weiß wer mir da was unterjubeln möchte?

gruß vom packer

B
Bergmann

09.01.2007 um 14:26 Uhr

@ Ätreppheescher ,

Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die privaten Spinde der Arbeitnehmer aufzubrechen, um einen Diebstahl im Unternehmen aufzuklären. Auch wenn das Diebesgut tatsächlich gefunden wird, darf eine Kündigung hierauf nicht gestützt werden. Unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers erlangte Beweismittel dürfen nicht verwertet werden.

Urteil des ArbG Frankfurt/Main 7 Ca 9658/03 Wirtschaftswoche Heft 5/2005, Seite 105

Alles klar-wenn der AG einen Schlüssel hätte, brauchte er nicht aufbrechen !

Ä
Ätreppheescher

09.01.2007 um 14:34 Uhr

Danke Bergmann! Auch wenn ich Deinen Hinweis "Alles klar-wenn der AG einen Schlüssel hätte, brauchte er nicht aufbrechen !" nicht ganz verstehe.

Nun Packer, es kann doch nicht sein, dass der AG jederzeit an meinen Spind kann. Wer an meinen Spint will, der spinnt ;-)

Oder glaubst Du AGs nutzen nicht das, was sie nutzen können?

Gruß

Hugo

P
packer

09.01.2007 um 14:41 Uhr

"wenn du wirklich eine möglichkeit der spionage oder bruch des persönlichkeitsrechtes siehst, dann schafft euch einen schlüsselkasten an mit allen ersatzschlüsseln und der schlükaschlü bleibt denne halt im br büro... oder ihr regelt schriftlich wer wann in welchem fall mit zeuge BR den spind öffnen darf... "

wer lesen kann is klar im vorteil :)

Ä
Ätreppheescher

09.01.2007 um 14:51 Uhr

"wer lesen kann is klar im vorteil :)"

Nun packer, wenn gar nichts mehr geht, dann ist es immer recht hilfreich, wenn man sich über die Lese- oder Schreibschwäche seines Gegenübers lustig macht...

gerade weil ich nichts zu verbergen habe, hat niemand ohne meine Anwesenheit/Genehmigung meinen Spind zu öffnen oder aufzubrechen.

see you later aligator

Hugo

W
wolle1

09.01.2007 um 15:25 Uhr

Mal von einer anderen Schiene betrachtet: ich finde, das der AG versucht zu erhalten was möglich ist, aber das der BR da mitspielt, finde ich Besch.......(eiden!) Um ein paar Ecken gedacht: Beschafft euer Ag auch die Schlösser? wenn ja, dann lasst ihm doch die Schlüssel und macht eigene ran HIHI.

Gruß wolle1

P
packer

09.01.2007 um 16:00 Uhr

@ ätrepppheescher,

ich mache mich gar nicht über irgendeine lese/schreibschwäche lustig. das finde ich sogar für mich zu billig! ich wollte damit sagen, daß du meine aussage nicht wirklich verstanden hast und sie noch einmal lesen solltest. ich habe da etwas über das schriftlich zu fixierende gesagt, meint im klartext: regelt es über eine BV wer was darf bzw. einen schaden zu bezahlen hat! natürlich! hat da keiner! dranzugehen ohne regelung!!! und das mit dem persönlichkeitsrecht im beitrag von bergmann ist knallharter fakt und auch gut und richtig so! ich habe nur aus erfahrung gelernt, daß man solche sachen auch praktisch regeln muß... verlust des schleudels ist nur ein stichwort!

aus die maus...

gruß, packer

J
Jube

09.01.2007 um 16:02 Uhr

Vielleicht gibt es bei Euch ja auch so eine Art "Hausmeister", der die Schlüssel verwalten könnte?

U
Uschi

09.01.2007 um 16:56 Uhr

Hallo Hugo, ich verstehe jetzt die ganze Aufregung nicht. Wahrscheinlich weil ich nicht weiß, was jemand in dem Spind alles deponiert und die anderen nicht sehen sollen ;o) Aber jetzt mal im Ernst, ich bin zwar kein AG, habe aber das zweifelhafte Vergnügen, die Schlüssel in unserem Hause zu verwalten. Von allen haben ich einen Ersatzschlüssel, die in einem Schlüsselkasten hängen und Du glaubst gar nicht, wie oft die Mitarbeiter kommen und diesen kurz ausleihen, weil sie ihren Schlüssel zu Hause vergessen haben. Die Frage ist ja auch, wie lautet die Begründung Eures AG zu dem Entschluß? Wo will er sie deponieren, denn es wird ja nicht nur ein Schlüssel sein, oder? Warum macht Ihre keine BV und hängt wie bereits vorgeschlagen die Ersatzschlüssel in einen Schlüsselkasten? Gruß Uschi

B
Bergmann

09.01.2007 um 17:01 Uhr

@ Ushi ,

aus meinen abgeschlossenen Spind sind mir 150 € geklaut worden-ich glaub du hast jetzt ein Problem ! ):-(

L
Lotte

09.01.2007 um 17:14 Uhr

Bergmann, wieso, hat Uschi auch den Ersatzschlüssel von Deinem Spind bei sich hängen? ;-)

Hugo, § 90 BetrVG bezieht sich auch auf Sozialäume, hier kommt Ihr als BR mit Eurer Meinung ins Spiel.

P
packer

09.01.2007 um 17:24 Uhr

bergmann mein lieber... wenn du denkst, man kann schlösser nur mit schlüsseln öffnen, solltest du mal bei mir 150 € lehrgeld bezahlen ;) ich zeig dir das dann...

B
Bergmann

09.01.2007 um 17:26 Uhr

@ Lotte und Packer ,

mal im ernst jetzt-Ushi muß jetzt erstmal beweisen , das der Ersatzschlüssel nicht verwendet wurde !

L
Lotte

09.01.2007 um 17:48 Uhr

Bergmann, sag mal, nimmst Du aus Amerika an diesem Forum teil? ;-)))

Gibt es da eigentlich Bergwerke? Ach ja: Gold!

B
Bergmann

09.01.2007 um 18:01 Uhr

@ Forum-Admin ,

mach endlich den Chatroom ! Und gib mir eine Möglichkeit ,meine ernstgemeinten Beiträge als ernstgemeint zu markieren !!! ):-(

L
Lotte

09.01.2007 um 18:04 Uhr

Lieber Bergmann, ich wollte Dich lediglich darauf hinweisen, dass man in Deutschland noch nicht seine Unschuld beweisen muss und Dich gar nicht so sehr verk..eiern ;-)

eigentlich solltest Du doch schon gemerkt haben, dass ich -durchaus mal zu einem Scherz bereit- meist doch versuche...na ja egal, aber bitte keinen Chatraum und hier Scherzverbot!

B
Bergmann

09.01.2007 um 18:08 Uhr

Lotte ,

weiß ich doch ! :-) Aber spinn doch den Gedanken mal durch , wenn der Fall eingetreten ist - auf wem fällt zuerst der Verdacht ?

L
Lotte

09.01.2007 um 18:24 Uhr

Bergmann, na ich weiß nicht, ob das Sinn macht...

Ich finde es durchaus sinnvoll, Zweitschlüssel zu hinterlegen. Unter welchen Bedingungen sollte der AG mit dem BR besprechen.

A
Anton

09.01.2007 um 18:38 Uhr

hallo zusammen, Also wenn einer an meinen Spind will muss er an Mir Vorbei! das wird nicht ohne ein Paar Fette Beulen gehen!! es sei denn die kommen mit der Kripo. Ja wo sind wir denn?! Vielleicht möchte der Herr AG noch ne Webcam in meinem Schlafzimmer installieren und mein privates Telefon anzapfen? Es besteht allerdings die möglichkeit mich "höflich" zu fragen ob jemand meine Privatsphäre stören darf, und die Antwort ist NEIN!! Wenn ich meinen Schlüssel freiwillig hinterlegen darf ist das was anderes lG Anton

B
Bergmann

09.01.2007 um 18:40 Uhr

@ Anton ,

du wolltest ruhiger werden ! ;-))

A
Anton

09.01.2007 um 18:42 Uhr

Jaha ;oD, sorry aber so was geht doch nich

M
matze83

09.01.2007 um 19:09 Uhr

Hi zusammen

wir haben auch die Regelung mit Schlüsselkasten für Ersatzschlüssel im BR Büro. War immer ne gute Lösung. Eines Tages geschah dann dass was Bergmann auch aufgeführt hat. Der MA sagte "war abgeschlossen", beschuldigte die Ersatzschlüsselverwaltung... Seit dem ist es mega-sicher, wir haben die bei uns so genannte "Fort Knox" regelung getroffen. Dier Ersatzschlüssel sind weiterhin im BR angesiedelt (im abgeschlossenen Büro), der Schlüssel zum Schlüsselkasten hat der Personaler und zusätzlich sind die Schlüssel im Kasten verplombt. Diese Plomben hat wiederrum nur die Sicherheitsfachkraft. Somit kann man nur eine Ersatzschlüssel holen, wenn diese 3 Leute beteiligt sind.

Ist ultrasicher aber auch bissle heftig. naja, hat sich seither bewährt.

Vielleicht wäre das ja auch eine Regelung für euch, Ätreppheescher ???

MFG

B
Bergmann

09.01.2007 um 19:17 Uhr

@ matze83 ,

Danke !

@ Lotte ,

und nun ?

P
packer

09.01.2007 um 19:43 Uhr

mit bioscan und milzrisstester isset noch sicherer... ich versteh das gut was bergmann und co meinen... aber am sichersten isset doch, wenn keiner einer sogenannte wertsachen da deponiert??? ich würde nie auf den gedanken kommen, echt nich!

aber ich denke wohl zu einfach...

M
matze83

09.01.2007 um 19:46 Uhr

@packer

es gibt Firmen (wie unsere) wo man sich in einen Hygienebereich einschleusen muss und die Straßenkleidung im Spinnt ablegen. Soll ich nun mein Handy, Hausschlüssel und geldbeutel daheim lassen? Also bei uns liegen Zwangsläufig Wertsachen im Spin(n)t.

MFG

B
Bergmann

09.01.2007 um 19:49 Uhr

@ matze83 ,

hast Autoschlüssel und -Papiere (die man nicht im Auto liegen lassen soll) vergessen !

A
Anton

09.01.2007 um 20:00 Uhr

Das mit dem verplomben und so find ich gut, braucht ihr noch n paar Tretminen;-D Also gehts den noch teurer? die ganze Sicherheitseinrichtung kostet doch bestimmt richtig Geld? Na ja ist ja auch ne Lösung

U
Uschi

09.01.2007 um 20:02 Uhr

@Anton, nun möchte ich aber wirklich wissen, was Du in Deinem Spind hast ;o) @Bergmann, ich wars nicht, ich habe Deine 150 Euronen nicht genommen, war mir dann doch zu wenig, für den Ärger, den ich bekommen hätte ;o)

@Hugo, ich weiß immer noch nicht, was Euer AG gesagt hat, weshalb er einen Schlüssel haben möchte und wo er sie deponieren will. Vielleicht in versiegelte Umschläge oder so?

Es soll ja auch Mitarbeiter geben, die keinen Spind haben oder wie wir "Gemeinschaftsgarderobenschränke" was würdet Ihr da machen? An meine Ersatzschlüssel für die Büros und Schreibtische kommen die anderen auch nur über meine Leiche. Hat wohl auch was mit Vertrauensfunktion zu tun ;o) Aua, schlagt mich jetzt nicht ;o)

Gruß Uschi

M
matze83

09.01.2007 um 20:09 Uhr

@bergmann

naja, als Zugfahrer eher unwichtig...:-)))) Aber für Frauen wären sicher auch der Modefummel und die Pelzmäntel interesant...

MFG

L
Lotte

09.01.2007 um 23:34 Uhr

Bergmann, sag mal...habe doch nur gesagt, dass AG sich gemeinsam mit BR etwas überlegen muss...

Vielleicht ist ja noch Platz in Uschis Schlüsselkasten, da man ja nur über ihre Leiche...;-)))

Ä
Ätreppheescher

10.01.2007 um 03:42 Uhr

Also Leute.

ganz ruhig und tief einatmen ;-)

herzlichen Dank für die vielen Vorschläge!

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der AG dies darf und keinen Vortrag, ob ich Beiträge lesen oder verstehen kann.

Bzw., ob der AN sich schadlos weigern kann, einen Schlüssel dem AG auszuhändigen. Ich geh' jetzt mal davon aus, dass der AN das kann - sich weigern.

Der AG sagt, dass er Zugriff haben muss, wenn es mal nötig ist. Was immer das heißen mag. Ich (BRM) haben dem AG gesagt, dass er das nicht darf und dass wir mit dem BR eine Möglichkeit suchen werden können wollen... Nur wenn der BRV das macht, ohne seine anderen BRM zu fragen (Beschluss), dann spinnt der nicht nur, sondern...

Lieben Dank nochmals und ich wünsche Allen das Doppelte, was sie mir wünschen! ;-)

Hugo

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