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Aufgabenbereich des Betriebrates

TE
Tante Ema
Jan 2018 bearbeitet

Halli hallo, Ich habe mich in die liste für den generalschlüssel eingetragen,den schlüssel abgegeben,vergessen mich erneut einzutragen. Der schlüssel ist weg. Mein Kollege hat dies bestätigt,dass er den schlüssel hatte. Er hatte versäumt sich einzutragen. Hat den schlüssel an die nachtschicht weitergeleitet. Diese behauptet nun,dass ich den schlüssel habe. Eine arbeitskollegin mit der ich ein problem hatte ist zum betriebsrat und hat dort ausgesgt,dass mein Name auf der liste steht und ich deshalb die verantwortung übernehmen muss(schaden ca 100.000€) ihr Mann war in der Nachtschicht und hat ausdrücklich gesagt,dass ich den schlüssel nirgenommen habe. Ich habe eine schriftliche bestätigung meines kollegen, dass es nicht so war, dass ich den schlüssel nur 15 min hatte. Der betriebsrat habe ihr gesagt,ja es ist meine schuld,ohne mich drauf angesprochen zu haben. Des weiteren hat der BR meiner kollegin geraten,sich über mich zu beschweren,in einer sache die vor dem verlust passiert ist. Der betriebsrat unterstützt alle unterstellungen,die sie mir macht. Liegt das überhaupt im Aufgabenbereich des BR's? Darf er sowas überhaupt aussprechen? Die stellvertretende BR Vorsitzende ist ne sehr gute Freundin derjenigen,die es anscheinend auf mich abgesehen hat?

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Community-Antworten (9)

BH
BR Hamburg

21.12.2017 um 06:58 Uhr

Moin Tante Ema Es ist sicher nicht die Aufgabe eines Betriebsrats hier die Schuldfrage zu klären. Was die Sache mit der Beschwerde angeht ist der Betriebsrat nimmt er seine Aufgabe zurecht wahr. Nur kann er offiezell erst tätig werden ( z.B. prüfen ob die Beschwerde berechtigt ist ) wenn die Beschwerde auch eingereicht ist und alle Fakten auf dem Tisch. Ich geh davon aus das dann auch mit dir gesprochen wird. Und ob die Vorsitzende eine gute Freundin von jemanden ist sollte keine große Rolle spielen weil der BR als Gremium arbeitet.

TE
Tante Ema

21.12.2017 um 08:14 Uhr

Ich dachte immer der BR ist der vermittler zwischen AG und AN?

Jedenfalls hat sich der BR dazu geäußert ohne sich meine sichtweise anzuhören. Mich würde interessieren was ich dagegen machen kann?

Und ja,der BR ist nicht eine Person. Die Kollegin hat sich aber als sie sich an den BR gewandt hat nicht vor dem Gremium gesprochen,sondern eben diesen einem Miglied gewandt mit dem sie befreundet ist. Man steht für gerechtigkeit und produziert gleichzeitigkeit welche?! Wie soll ich damit umgehen?

S
stehipp

21.12.2017 um 09:02 Uhr

Grundsätzlich darf sich jeder Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden, an ein Mitgleid, oder auch an das ganze Gremium. Auch du hast diesen Weg offen. Nutze deine Möglichkeit, bitte um ein Gespräch, idealerweise vor dem ganzen Gremium. Schildere deine Sicht der Dinge. Deien Kollegin ist in die Offensive gegangen. Da bringt es jetzt nichts, abzuwarten was auf einen zukommt.

H
hansimglueck

21.12.2017 um 09:06 Uhr

Der BR ist nicht Vermittler sondern Interessenvertreter der AN. Auch des Fragenstellers.

C
celestro

21.12.2017 um 11:15 Uhr

@ Tante Ema

Ich sehe das auch sehr kritisch. Hier scheint ein BRM sich aus Freundschaft heraus nicht korrekt zu verhalten. Sollte man sich selbst einmal an das Gremium wenden und die Sache klarstellen. Dass das Gremium hier noch auf Dich zukommen wird, bezweifel ich irgendwie. Vermutlich weiß das Gremium von der Sache gar nichts.

P
Pjöööng

21.12.2017 um 13:00 Uhr

Tante Ema,

ich frage mich, woher Du das eigentlich alles so genau weißt?

"Eine arbeitskollegin mit der ich ein problem hatte ist zum betriebsrat und hat dort ausgesgt,dass mein Name auf der liste steht und ich deshalb die verantwortung übernehmen muss"

"Der betriebsrat habe ihr gesagt,ja es ist meine schuld"

"Des weiteren hat der BR meiner kollegin geraten,sich über mich zu beschweren,in einer sache die vor dem verlust passiert ist."

"Der betriebsrat unterstützt alle unterstellungen,die sie mir macht."

Warst Du bei diesen Gesprächen dabei?

H
Husmeester

21.12.2017 um 13:10 Uhr

Übrigens gibt es spezielle Schlüsselversicherungen um einen solchen großen Schaden abzuwenden. Manche Arbeitgeber übernehmen sogar die Kosten dazu oder raten einem MA bereits bei der Einstellung eine solche abzuschliessen.

R
RoterFaden

21.12.2017 um 15:55 Uhr

Ich bin da ganz bei Pjööööng. Vergiss den ganzen Flurfunk, gehe selbst zum Betriebsrat und schildere dein Problem - dann wird sich das schon aufklären.

B
basilica

21.12.2017 um 20:50 Uhr

Ich habe nicht ganz verstanden, wie die Übergabe/Rückgabe des Schlüssels genau erfolgt. Hängt er einfach irgendwo herum, mit Liste daneben, und wer ihn benötigt, nimmt ihn sich einfach und trägt sich in die Liste ein? Und wenn er den Schlüssel zurückbringt, hängt er ihn an den Haken und trägt sich in einer Spalte "Rückgabe" selber wieder aus? Ohne daß das irgendwie kontrolliert wird? Könnte also jemand bei Entnahme des Schlüssels auch einen falschen Namen eintragen? oder mit Radiergummi oder Tintenkiller einen Rückgabeeintrag vernichten?

Da würde ich der Geschäftsführung den Vorwurf machen, viel zu leichtsinnig mit einem so teuren Schlüssel umzugehen. Der Beweiswert der Liste wäre ziemlich gering.

Will der AG den AN in Regress nehmen, muß er nach § 619a BGB aber beweisen, daß der AN "die Pflichtverletzung zu vertreten hat". Er müßte also erst einmal einem Gericht beweisen, wie die Arbeitsanweisung bezüglich des Schlüssels lautete, dann müßte er beweisen, daß Dir die Arbeitsanweisung auch zur Kenntnis gebracht wurde (Aushang, Arbeitsvertrag, ...). Dann wäre präzis zu beweisen, daß Du den Schlüssel in der Hand hattest, die Liste korrekt ist und der Dir die Rückgabe bestätigende Kollege absolut unglaubwürdig sei; und wenn das geschafft ist (scheint eher unwahrscheinlich), wäre zu klären, wieviel Schuldanteil am Malheur auf Dich entfällt. Leichte Fahrlässigkeit? Dann hätte der AG den Schaden voll zu tragen. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Dann hättest Du den Schaden voll zu tragen. Und bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden aufgeteilt. Bei großen Schäden soll das BAG dem AN allerdings idR keine Schadensersatzpflicht über ein Jahreseinkommen hinaus aufgebrummt haben. Teils wird die Schadensersatzpflicht sogar auf drei oder vier Monatsgehälter beschränkt. Darauf verlassen kann man sich aber mW bislang nur, wenn das auch tarifrechtlich oder per Arbeitsvertrag oder dergl. abgesichert ist.

Meine unmaßgebliche Einschätzung: Einfach nur einen Eintrag in einer Rückgabeliste mal zu vergessen, das ist nur leichte Fahrlässigkeit. Vom AG ist es dagegen grob fahrlässig, einen so teuren Schlüssel so einfach irgendwo zur freien Bedienung auszulegen (wenn's denn so ist, wie ich das zZt verstehe). Zudem hast Du die Aussage Deines Kollegen, der Dir die Rückgabe bestätigt. So, wie es jetzt für mich aussieht, werden Dich keine Schadensersatzansprüche treffen.

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, daß alle Betriebsangehörigen "nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden" (§ 75 BetrVG). Handelt der BR dem zuwider, kann das die Auflösung des Gremiums durch das Arbeitsgericht rechtfertigen (§ 23 BetrVG). Wenn der BR einfach zu Unrecht einen Kollegen eines Pflichtverstoßes beschuldigt, ist das so ein grober Verstoß gegen die Grundsätze des § 75.

Ich würde dem BR schildern, wie alles in Wirklichkeit war. Du kannst auch dem AG die Sachlage korrekt darlegen. Das würde ich spätestens dann tun, wenn der BR mit den falschen Beschuldigungen an den AG herantritt. Daß der Schlüssel weg ist, wurde dem AG hoffentlich schon umgehend mitgeteilt.

Ansonsten bleibt Dir, Zeugen und Beweise für einen denkbaren Prozeß zu sammeln: Foto der Schlüsselliste (darf man so einfach im Betrieb fotografieren?), Foto/Kopie der zugehörigen Dienstanweisung, laß Dir die Dich entlastenden Aussagen möglichst schriftlich geben (sofern das Deine Verbündeten nicht verschreckt)

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