Fahrtkostenerstattung für BRV bei Teilfreistellung?
Hallo, muss ein Arbeitgeber einem Betriebsratsvorsitzenden der teilfreigestellt ist (mit 20 Wochenstunden), entsehende Fahrtkosten, zwischen Arbeitsstelle und Betriebsratsbüro ( 2verschiedene Orte)erstatten?
Community-Antworten (3)
09.01.2007 um 09:46 Uhr
Wenn die Arbeitsstelle festgeschrieben ist, auf jeden Fall. Wäre ja noch schöner, wenn ich für mein Engagement auch noch Fahrtkosten zusetzen dürfte. Gehört nach meiner bscheidenen Meinung zu den BR- Kosten. Unser Chef, der sich bei Kosten auch stets windet wie ein Aal, gesteht meinem Stellvertreter, der 45 km entfernt seinen Arbeitsort hat, für die Fahrten ein Betriebsfahrzeug zu.
09.01.2007 um 14:12 Uhr
Na bitte, habe ich doch gewußt, dass jemand mit dem Auffinden einschlägiger Urteile besser ist, als ich, oder ;-)
09.01.2007 um 14:46 Uhr
@ Ramses II, habe mir gerade mal das Urteil durchgelesen (auf dieses wäre ich ohne Deine Hilfe wahrscheinlich nie gestoßen :-)). In dem Fall geht es um einen komplett freigestellten BRV, und ich muss gegenhalten - mein Chef verhält sich nach meiner Auffassung trotzdem richtig. Wir haben nämlich in dem anderen Betriebsteil ebenfalls ein BR- Büro, in dem der teilfreigestellte Stellvertreter auch meist arbeitet (zwei an einem Schreibtisch und einem Computer macht sich schlecht). Wir kommunizieren über Telefon und per E- Mail und er kommt eigentlich nur in den Hauptbetrieb, wenn er für mich in Vertretung anwesend sein muss, zu BR- Sitzungen oder wenn bei Verhandlungen beide anwesend sein sollen, also nicht täglich. Wir könnten noch lange darüber austauschen, ob richtig oder nicht. Solange wir zu diesem Einzelfall kein Urteil haben, ist es allerdings müßig, oder? Und zu meiner vorigen Aussage stehe ich trotzdem: wenn ich mir schon für meine Koleginnen und Kollegen den Allerwertesten aufreiße, würde ich um den Teufel nicht auch noch Fahrgeld zusetzen wollen. Könnte ich mir momentan auch gar nicht leisten, müßte also ggf. das Amt niederlegen (was meinen Chef sehr freuen würde), aber zum Glück steht für mich die Frage nicht. Die Gefahr bei einer Buchprüfung ertappt zu werden, ist allerdings bei einem Betriebsfahrzeug, welches mehreren zur Verfügung steht, auch wesentlich geringer, als wenn laufende Zahlungen erfolgen. Da müßte schon eine Tiefenprüfung kommen. :-)
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