Erstellt am 13.11.2018 um 13:13 Uhr von paula
Erstellt am 14.11.2018 um 03:44 Uhr von Köpenicker
Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen wenn die Temperaturen so hoch sind, das geht ab 26 grad los. Auf keinem Fall die Arbeit einfach so einstellen.
Wenn der Arbeitgeber nichts machen will, mit lagesti drohen.
Autokorrektur beim Schreiben abschalten kann auch helfen, jedenfalls um die Frage verständlicher zu machen.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:24 Uhr von celestro
"Autokorrektur beim Schreiben abschalten kann auch helfen, jedenfalls um die Frage verständlicher zu machen."
Erm ....
"Wenn der Arbeitgeber nichts machen will, mit lagesti drohen."
mit Was ?
Erstellt am 14.11.2018 um 10:44 Uhr von Köpenicker
Landesamt für Gesundheitsschutz und ........
Erstellt am 14.11.2018 um 13:06 Uhr von titapropper
lagesti--> LAndesamt für GESundheitsschutz und ??
Erstellt am 14.11.2018 um 14:47 Uhr von Köpenicker
Erstellt am 14.11.2018 um 14:55 Uhr von Köpenicker
Wer schon weiß das die Temperaturen im asr 3,5 geregelt sind müsste wissen wo er sich hinwenden kann.
Zur Frage: der br kann nicht anordnen das nicht mehr gearbeitet wird. Das Gesundheitsamt schon, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Die Drohung Hat unseren Arbeitgeber schon zum einlenken gebracht.
Erstellt am 14.11.2018 um 15:08 Uhr von celestro
"Wer schon weiß das die Temperaturen im asr 3,5 geregelt sind müsste wissen wo er sich hinwenden kann."
Quark ! Die Temperaturen habe ich für unseren Chef damals auch nur aus dem Internet raus gesucht. Deswegen hatte ich aber noch lange keine Ahnung, wo ich mich hätte hinwenden können.
"Der Rest ist mir zu lang"
Naja ... vielleicht ist Dir ja nicht klar gewesen, daß hier niemand weiß, wovon Du redest .... aber habs gefunden:
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
allerdings ... "ist die Aufsichtsbehörde über den Arbeitsschutz in Berliner Betrieben und die Aufsichtsbehörde über die technische Sicherheit von bestimmten Anlagen, Geräten und Produkten in Berlin." ... was macht man, wenn die Firma in NRW, Bayern oder Thüringen steht ?
Erstellt am 14.11.2018 um 15:38 Uhr von rtjum
da nennt sich das dann z.B. Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt...