Ein MA geht am 01.10. in Rente und wollte ab 17.09. seine letzten Urlaubstage nehmen.
Leider ist er erkrankt und konnte den Urlaub nicht antreten. der MA ist immer noch in einer Klinik und hat somit keinen Krankenschein. Eine telefonische Anfrage in der Gehaltsabteilung auf Vergütung des Urlaubsanspruches wurde negativ beantwortet. Man könne da jetzt nichts mehr verrechnen, weil er ja Rentner ist.
Sollte er seinen Anspruch innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen? Was ist sonst noch zu beachten?
Er hat sein Krank leider erst verspätet gemeldet (ca. 10 Tage), weil er in einer Klinik ist und nicht gleich daran gedacht hat.