W.A.F. LogoSeminare

Urlaub vor Rente --> Krankheit

C
caschar
Nov 2018 bearbeitet

Ein MA geht am 01.10. in Rente und wollte ab 17.09. seine letzten Urlaubstage nehmen. Leider ist er erkrankt und konnte den Urlaub nicht antreten. der MA ist immer noch in einer Klinik und hat somit keinen Krankenschein. Eine telefonische Anfrage in der Gehaltsabteilung auf Vergütung des Urlaubsanspruches wurde negativ beantwortet. Man könne da jetzt nichts mehr verrechnen, weil er ja Rentner ist. Sollte er seinen Anspruch innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen? Was ist sonst noch zu beachten? Er hat sein Krank leider erst verspätet gemeldet (ca. 10 Tage), weil er in einer Klinik ist und nicht gleich daran gedacht hat.

50504

Community-Antworten (4)

C
celestro

13.11.2018 um 10:26 Uhr

"Sollte er seinen Anspruch innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen?"

auf jeden Fall !

N
nicoline

13.11.2018 um 10:59 Uhr

Man könne da jetzt nichts mehr verrechnen, weil er ja Rentner ist. Nee, zu verrechnen gibt es da tatsächlich nichts, aber etwas auszuzahlen. Diese Antwort der Gehaltsabteilung ist natürlich gequirlter Blödsinn. Selbstverständlich können auch nach Eintritt in die Rente noch Gehaltsbestandteile ausgezahlt werden. Unbedingt den Anspruch geltend machen, am Besten eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung der Frist den Rechtsweg ankündigen.

I
ickederdicke

13.11.2018 um 12:14 Uhr

Es gibt doch grade 2 aktuelle EuGH Urteile hierzu. Das eine sagt aus das Urlaubsanspruch durch Ausscheiden nicht verfällt und ausgezahlt werden muss, das andere sagt das Ansprüche nun auch vererbbar sind.

E
Erbsenzähler

13.11.2018 um 13:06 Uhr

Außerdem kann man Entgeltabrechnungen noch bis zu drei Monate im Nachhinein korrigieren!

Ihre Antwort