Hallo, Wegen Krankheit kann ein AN seinen Job in aktueller Form auf Dauer nicht ausüben ( 40% Behinderung)- stellt einen Antrag auf Rente wegen teiweiser Erwerbsminderung, Ziel nach positivem Rentenbescheid innerbetriebliche Versetzung leichtere Arbeit.Der AN hatte noch kein Gespräch mit AG(es ist nicht klar ob eine Versetzungsmöglichkeit besteht) muss der AN seinem AG die Beantragung der Rente mitteilen? Welche Nachteile können dem AN dadurch und durch die krankheitsbedingte Belastung -Versetzung - entstehen?