Erstellt am 23.08.2008 um 11:23 Uhr von pirat
@monti,
einige TV enthalten eine Regelung, dass die Weiterbeschäftigung innerhalb einer Frist nach Zugang des Rentenbescheides beim AG beantragt werden muss. Schwerbehinderte AN haben gemäß § 81 Absatz 5 Sozialgesetzbuch IX einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die Gewährung dem AG zumutbar ist.
Über die Regularien können BR/SchwerbVt. oder das Integrationsamt Auskunft geben.
Erstellt am 23.08.2008 um 12:06 Uhr von mic34
Hallo monti,
der Kollege sollte auf jeden Fall auch einen Gleichstellungsantrag stellen. Wichtig wegen Kündigungsschutz!!!
les Dir mal diesen Link dazu durch.
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3235486.html
Gruß