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Arbeit-Krankheit-Rente

M
monti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wegen Krankheit kann ein AN seinen Job in aktueller Form auf Dauer nicht ausüben ( 40% Behinderung)- stellt einen Antrag auf Rente wegen teiweiser Erwerbsminderung, Ziel nach positivem Rentenbescheid innerbetriebliche Versetzung leichtere Arbeit.Der AN hatte noch kein Gespräch mit AG(es ist nicht klar ob eine Versetzungsmöglichkeit besteht) muss der AN seinem AG die Beantragung der Rente mitteilen? Welche Nachteile können dem AN dadurch und durch die krankheitsbedingte Belastung -Versetzung - entstehen?

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Community-Antworten (2)

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pirat

23.08.2008 um 13:23 Uhr

@monti,

einige TV enthalten eine Regelung, dass die Weiterbeschäftigung innerhalb einer Frist nach Zugang des Rentenbescheides beim AG beantragt werden muss. Schwerbehinderte AN haben gemäß § 81 Absatz 5 Sozialgesetzbuch IX einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die Gewährung dem AG zumutbar ist. Über die Regularien können BR/SchwerbVt. oder das Integrationsamt Auskunft geben.

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mic34

23.08.2008 um 14:06 Uhr

Hallo monti,

der Kollege sollte auf jeden Fall auch einen Gleichstellungsantrag stellen. Wichtig wegen Kündigungsschutz!!! les Dir mal diesen Link dazu durch. http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3235486.html

Gruß

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