Ist Betriebsvereinbarung -( Verschlechterung gegenüber Tarifvertrag) kündbar?
Hallo hier ist noch mal das Kueken. Haben einer Betriebsvereinbarung (Mehrarbeitszeit von 37,5 auf 40 Std/Woche ohne Bezahlung ) ohne Befristung zugestimmt, am 31.12.06 sind es 3 Monate. 3Abteilungen nutzen die Mehrarbeitszeit der Teilzeitkräfte zum Abbau von Überstunden , was nicht hierfür vereinbart wurde. Jetzt meine Frage . Ist es möglich die Vereinbarung aufzu- heben oder ggfl. zu kündigen. Wer kann mir hier helfen?
Community-Antworten (5)
08.01.2007 um 22:25 Uhr
@ Kueken ,
jede BV ist kündbar-wenn kein Ablauftermin drinsteht-3 Monate Kündigungsfrist !
08.01.2007 um 22:48 Uhr
es stellt sich die frage, ob die BV überhaupt wirksam ist. hat der TV überhaupt eine öffnungsklausel für die hier vereinbarte verschlechterung?
09.01.2007 um 07:07 Uhr
Wie kann man als BR so blauäugig sein?
Schade das nicht ein Gewerkschaftsmitglied geklagt hat!
Ich bezweifel das diese BV wirksam ist! Wenn in meinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag 37,5h/Wo drinsteht brauch ich auch nicht mehr zu arbeiten, da kann der BR abschliessen was er will!
Manche BRe machen auch jeden Arbeitgebersch... mit!
09.01.2007 um 14:02 Uhr
Frank B. ,
schön,wenn Alles so einfach wäre ! :-)) Leider gibt´s noch :
Eine Öffnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, die zu einzelnen Regelungen einen ergänzenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder abweichende Regelungen durch Arbeitsvertrag zulässt. Öffnungsklauseln können sich auf tarifliche Rahmenbestimmungen beziehen, die betrieblich konkretisiert und umgesetzt werden müssen (z. B. Regelungen zur leistungsbezogenen Entlohnung oder zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), sie können aber auch das Unterschreiten tariflich verbindlich vereinbarter Mindeststandards zulassen (z. B. Abweichung von den Tariflöhnen und -gehältern nach unten in wirtschaftlichen Krisensituationen).
10.01.2007 um 08:46 Uhr
@ Bergmann:
Dein Auto gefällt mir nicht ´male es bitte mit blauen Karos und gelb/lila Streifen an. Rote Kringel mit orangenen Tupfern drauf, und dann ist's oki!
Ma ealich wattn datt füan Müll! Der TV ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien! Seit wann können Aussenstehende in die Gestaltung eines Vertrages eingreifen. Ein BR darf einen TV niemals verschlechtern. Er ist keine Vertragspartei. Zummindest nicht bei einem TV da ist immer die Gewerkschaft dran und wenn bei Euch kein TV gültig ist, dann gibt es lediglich die Möglichkeit der Regelungen mittels BV. Ansonsten müsstest Du Dein Auto jetzt umlackieren!
AO
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