Hallo,
bei uns in der Firma soll ein s.g. Fingerabtastsystem für den Zugang zum Bürogebäude installiert werden.
Der Betriebsrat, dem ich angehöre hat hierzu auf sein Mitbestimmungsrecht verwiesen und die Anbringung und Inbetriebnahme dieser Einrichtung vorläufig gestoppt.
Der Arbeitgeber behauptet, diesem Vorgang muss nicht per Beschluß zugestimmt werden.
Was ist richtig?