Zu Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Gewohnheitsrecht?
Wir sind seit 1.1.2006 nach Betriebsübergang in einem anderen Unternehmen beschäftigt.Im Interessenausgleich wurde vereinbart,daß die Betriebsvereinbarungen gültigkeit behalten.Nun interpretiert der neue AG eine BV zu seinen gunsten (Bereitschaftsdienst an Brückentagen und Betriebsferien).Nach Rücksprache mit dem BR der alten Firma sehen wir es Etwas anders.Diese BV wurde seit 1994 so gehändelt.Haben wir gewohnheitsrecht? Und ansonsten wollen wir uns Friedlich einigen,weil wir den Betriebsfrieden wahren wollen. Evtl. Tipps??? Mitglied BR
Community-Antworten (3)
07.01.2007 um 20:01 Uhr
fisch,
wenn diese BV Interpretationsspielraum zulässt, habt Ihr über kurz oder lang eh ein Problem! Selbst wenn sich Euer neuer AG an die bislang gehandhabte Auslegung im Sinne von Vertrauensschutz oder Gewohnheitsrecht halten müsste, was ich nicht ganz glauben mag. Wie genau ist denn denn der Fortbestand Eurer BVen im IA festgehalten? Geht Eure Vereinbarung über die eh gesetzlich bestehende Regelung im §613a BGB hinaus?
Setzt Euch an einen Tisch, verhandelt und macht Euch im Vorfeld schlau, welche Verhandlungsposition ihr konkret einnehmen könnt.
07.01.2007 um 20:10 Uhr
Ich denke mal 1994 hat der Wind der Wirtschaft auch noch aus einer anderen Richtung geweht als heute, Bereitschaftsdienst und andere neue Vereinbarungen sind natürlich oft unangenehm aber teilweise heute notwendig um am Arbeitsmarkt bestehen zu können und dadurch auch Arbeitsplätze zu sichern
07.01.2007 um 20:18 Uhr
fisch,
mir fällt gerade das Datum auf. 1.1.2006 oder 1.1.2007??? Falls wirklich der 1.1.2006 gemeint sein sollte, wäre der gesetzliche Bestandschutz von einem Jahr abgelaufen, falls nicht´s anderes geregelt wurde.
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