Wir sind seit 1.1.2006 nach Betriebsübergang in einem anderen Unternehmen beschäftigt.Im Interessenausgleich wurde vereinbart,daß die Betriebsvereinbarungen gültigkeit behalten.Nun interpretiert der neue AG eine BV zu seinen gunsten (Bereitschaftsdienst an Brückentagen und Betriebsferien).Nach Rücksprache mit dem BR der alten Firma sehen wir es Etwas anders.Diese BV wurde seit 1994 so gehändelt.Haben wir gewohnheitsrecht? Und ansonsten wollen wir uns Friedlich einigen,weil wir den Betriebsfrieden wahren wollen. Evtl. Tipps??? Mitglied BR