Erstellt am 07.01.2007 um 19:01 Uhr von Fayence
fisch,
wenn diese BV Interpretationsspielraum zulässt, habt Ihr über kurz oder lang eh ein Problem! Selbst wenn sich Euer neuer AG an die bislang gehandhabte Auslegung im Sinne von Vertrauensschutz oder Gewohnheitsrecht halten müsste, was ich nicht ganz glauben mag. Wie genau ist denn denn der Fortbestand Eurer BVen im IA festgehalten? Geht Eure Vereinbarung über die eh gesetzlich bestehende Regelung im §613a BGB hinaus?
Setzt Euch an einen Tisch, verhandelt und macht Euch im Vorfeld schlau, welche Verhandlungsposition ihr konkret einnehmen könnt.
Erstellt am 07.01.2007 um 19:10 Uhr von Anton
Ich denke mal 1994 hat der Wind der Wirtschaft auch noch aus einer anderen Richtung geweht als heute, Bereitschaftsdienst und andere neue Vereinbarungen sind natürlich oft unangenehm aber teilweise heute notwendig um am Arbeitsmarkt bestehen zu können und dadurch auch Arbeitsplätze zu sichern
Erstellt am 07.01.2007 um 19:18 Uhr von Fayence
fisch,
mir fällt gerade das Datum auf. 1.1.2006 oder 1.1.2007??? Falls wirklich der 1.1.2006 gemeint sein sollte, wäre der gesetzliche Bestandschutz von einem Jahr abgelaufen, falls nicht´s anderes geregelt wurde.