Erstellt am 06.01.2007 um 13:35 Uhr von Fayence
Es handelt sich auf alle Fälle um eine Betriebsänderung. Weitere Antworten machen nur in der Kenntnis Sinn, ob Ihr einen BR habt oder nicht. Bitte einmal mitteilen.
Erstellt am 07.01.2007 um 15:20 Uhr von paula
@fayence
auf jeden fall? spielt da die unternehmensgröße eine rolle und ggf. das verhältnis der betroffenen kollegen zum rest? ich denke hier sind wirklich noch ein paar infos notwendig...
Erstellt am 07.01.2007 um 16:23 Uhr von Fayence
paula,
jetzt musst Du mir einmal auf die Sprünge helfen. Um eine Betriebsänderung handelt es sich doch völlig unabhängig von Unternehmesgröße etc., nur die Handlungsmöglichkeiten bzw. Konsequenzen werden sich unterscheiden.
Erstellt am 12.01.2007 um 16:27 Uhr von Paule01
Also es gibt einen BR. Aus der abteilung die geschlossen wird, sind auch 3 MA im BR... Das Unternehmen umfasst ca. 130 MA. Die Abteilung, welche schliesst ca. 8-12. Da ist man sich noch nicht so einig, da manche MA aus der Abteilung ausgegliedert sind. Um alles nun einmal zu betrachten es gibt ja zwei Möglichkeiten: 1) Betriebsübergang
2) Schliessung der Abteilung.
Da sich der AG entscheidet, bzw. nicht ohne MA effektiv ist, will er nun einen Dienstleister beauftragen.
Frage hierzu besteht nun, was ist mit den alten MA der Abteilung, Sozialplan? anderen Arbeitsplatz? Welche rechtlichen Möglichkeit hat ein MA dieser Abteilung.
Erstellt am 12.01.2007 um 17:07 Uhr von paula
auch finde deinen hinweis im forum weiter oben ein wenig seltsam, aber was soll´s
ich habe ein anderes problem mit deiner anfrage.... ich verstehe sie nicht! was plant der AG nun genau?
Erstellt am 12.01.2007 um 20:52 Uhr von Pfarrer
@Paule01
Thematisch betrifft es den §111 u. §112 BtrVg,..............aber wenn ich ehrlich bin: Ich verstehe die Frage auch nicht wirklich.
Erstellt am 13.01.2007 um 12:59 Uhr von Fayence
Was der AG plant, liegt doch auf der Hand > Outsourcing!
Paule01,
sollte es zur Abteilungsschliessung kommen, haben AG & BR in erster Linie über einen Interessenausgleich zu verhandeln. Gleiches gilt für einen Sozialplan, welcher in Eurem Fall allerdings nicht erzwingbar ist.
Die individualrechtliche Möglichkeit der betroffenen MA dieser Abteilung besteht letztendlich nur im Einreichen einer Kündigungsschutzklage, falls eine betriebsbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigung ausgesprochen wird. Oder der Verzicht auf den Klageweg, wenn eine angebotene Abfindung angenommen wird.
Erstellt am 16.01.2007 um 18:04 Uhr von Paule01
@Fayence
Also ist eine Verhandlung zw. BR Und GL nötig. Ein Sozialplan ist nicht erzwingbar heißt es gibt dafür keine Gesetzgebung ??? Eine Änderungskündigung würde mich weitaus verschlechtern, dafür würde ich den Arbeitsplatz behalten... Das ist alles eine Gewissensfrage, oder?