Schliessung einer Abteilung - Was passiert mit den MA, bedarf es eines Sozialplans?
Hallo ich wollte mal nachfragen, wenn sich der AG entscheidet eine Abteilung zu schliessen und fremd zu vergeben. Was passiert mit den MA? Bedarf es einen Sozialplan? Abfindung? Oder können Arbeitsplätze die frei sind von diesen MA in Anspruch genommen werden, sowie sie die Qualifikation dafür erforden.
Community-Antworten (8)
06.01.2007 um 14:35 Uhr
Es handelt sich auf alle Fälle um eine Betriebsänderung. Weitere Antworten machen nur in der Kenntnis Sinn, ob Ihr einen BR habt oder nicht. Bitte einmal mitteilen.
07.01.2007 um 16:20 Uhr
@fayence
auf jeden fall? spielt da die unternehmensgröße eine rolle und ggf. das verhältnis der betroffenen kollegen zum rest? ich denke hier sind wirklich noch ein paar infos notwendig...
07.01.2007 um 17:23 Uhr
paula,
jetzt musst Du mir einmal auf die Sprünge helfen. Um eine Betriebsänderung handelt es sich doch völlig unabhängig von Unternehmesgröße etc., nur die Handlungsmöglichkeiten bzw. Konsequenzen werden sich unterscheiden.
12.01.2007 um 17:27 Uhr
Also es gibt einen BR. Aus der abteilung die geschlossen wird, sind auch 3 MA im BR... Das Unternehmen umfasst ca. 130 MA. Die Abteilung, welche schliesst ca. 8-12. Da ist man sich noch nicht so einig, da manche MA aus der Abteilung ausgegliedert sind. Um alles nun einmal zu betrachten es gibt ja zwei Möglichkeiten: 1) Betriebsübergang 2) Schliessung der Abteilung. Da sich der AG entscheidet, bzw. nicht ohne MA effektiv ist, will er nun einen Dienstleister beauftragen. Frage hierzu besteht nun, was ist mit den alten MA der Abteilung, Sozialplan? anderen Arbeitsplatz? Welche rechtlichen Möglichkeit hat ein MA dieser Abteilung.
12.01.2007 um 18:07 Uhr
auch finde deinen hinweis im forum weiter oben ein wenig seltsam, aber was soll´s
ich habe ein anderes problem mit deiner anfrage.... ich verstehe sie nicht! was plant der AG nun genau?
12.01.2007 um 21:52 Uhr
@Paule01
Thematisch betrifft es den §111 u. §112 BtrVg,..............aber wenn ich ehrlich bin: Ich verstehe die Frage auch nicht wirklich.
13.01.2007 um 13:59 Uhr
Was der AG plant, liegt doch auf der Hand > Outsourcing!
Paule01,
sollte es zur Abteilungsschliessung kommen, haben AG & BR in erster Linie über einen Interessenausgleich zu verhandeln. Gleiches gilt für einen Sozialplan, welcher in Eurem Fall allerdings nicht erzwingbar ist.
Die individualrechtliche Möglichkeit der betroffenen MA dieser Abteilung besteht letztendlich nur im Einreichen einer Kündigungsschutzklage, falls eine betriebsbedingte Beendigungs- oder Änderungskündigung ausgesprochen wird. Oder der Verzicht auf den Klageweg, wenn eine angebotene Abfindung angenommen wird.
16.01.2007 um 19:04 Uhr
@Fayence Also ist eine Verhandlung zw. BR Und GL nötig. Ein Sozialplan ist nicht erzwingbar heißt es gibt dafür keine Gesetzgebung ??? Eine Änderungskündigung würde mich weitaus verschlechtern, dafür würde ich den Arbeitsplatz behalten... Das ist alles eine Gewissensfrage, oder?
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