Wann sollte der BR zu Kündigungen und Abmahungen sich einer Stellungsnahme enthalten ?
Wann sollte der BR sich einer stellungsnahme enthalten ? Hallo, der BR kann ja zu Kündigungen und Abmahungen seine Zustimmung gegeben oder diese mit begründung Ablehnen ABEr er kann ja auch zu etwas "nichts" schreiben ? wann ist das den Bitte sinnvoll ?
Community-Antworten (11)
05.01.2007 um 19:33 Uhr
@Ernesto P.
....ob es sinnvoll ist oder nicht das müsst ihr als BR entscheiden, so pauschal wie Du fragst ist das ohne ein klares Thema schwer bis gar nicht zu beantworten, - allerdings ist eines klar,....wenn ihr die Frist ohne eine Antwort verstreichen lasst ("nichts" schreibt, wie Du es nennst!) dann habt ihr in jedem Fall zugestimmt.
05.01.2007 um 20:27 Uhr
Hi Ernesto P
Ein Beispiel für ein "nichts" ist das hier .-)
05.01.2007 um 20:31 Uhr
@ Pfarrer,
nun ist es mit dem nichts sagen nicht unbedingt so wie bei der abstimmung wo eine enthaltung als ein "angenommen" gewertet wird zu mindest vor gericht ist es so das der Richter sich wohl schon mal Gewundert hat WARUM der BR gar nichts dazu gesagt hat .
05.01.2007 um 21:07 Uhr
@waschbär
oh,...sollte ich mich getäuscht haben indem ich schrieb: ..." die Frist unbeantwortet ( ohne Abstimmung, also mit "nichts"!) verstreichen lassen (z.B. bei Einstellungen) bedeutet zugestimmt"? Na, da habe ich jetzt ja ein richtiges Problem....;-)
05.01.2007 um 21:18 Uhr
@ pfarrer,
nicht immer ist ein sich nicht äußern des BR eine Zustimmung. Bei einer fristlosen Kündigung gilt ein sich nicht äußern als Zustimmungsverweigerung.
05.01.2007 um 21:25 Uhr
@mille
... wo steht das bitte?
05.01.2007 um 21:25 Uhr
Ernesto P,
ein BR sollte sich vor allem dann einer Meinungsäußerung enthalten, wenn er keine qualifizierte Meinung bilden kann.
05.01.2007 um 21:34 Uhr
@ Fayence
...danke!
05.01.2007 um 23:21 Uhr
Unser BR (IGBCE 5 Mitglieder) hat bislang in den letzten 8 Jahren keiner einzigen Kündigung zugestimmt. Ob einer Kündigung rechtmäßig ist oder nicht kann doch ein Betriebsrat gar nicht entscheiden, dafür gibt es das Arbeitsgericht. Mit der Zustimmung zur Kündigung werden die Chancen des gekündigten AN bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gemindert.
07.01.2007 um 11:33 Uhr
@Helene Ich bin mir fast sicher, dass der letzte Satz Deiner Aussage von der IGBCE kommt - drum loben wir die Gesetze und die Richter und die Gerechtigkeit, dass dem NICHT so ist!
07.01.2007 um 14:43 Uhr
Pfarrer (46303),
jeep, haste ein problem , Fayence sagte dir auch warum .
Cool oder ..
@ Pfarrer, darft du immer noch nicht den Bund der Ehe Schliessen oder seit ihr in Dresden inzwischen etwas offner für Rente ?
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