Erstellt am 09.11.2018 um 14:28 Uhr von celestro
Sicherheitsbeauftragte, die ich kenne sind lediglich eine Art "Berater" oder "Ansprechpartner" für die Belegschaft. An Sie kann man sich in Fragen der Arbeitssicherheit zunächst wenden. Sofern Sie eine Frage nicht beantworten, ein Problem nicht lösen können, wenden Sie sich an übergeordnete Stellen.
Diese Personen haben jedoch keinerlei Befugnisse, irgendwen zu kontrollieren. Nicht einmal auf dem Werksgelände. Eine solche Befugnis müßte Ihnen vom AG "verliehen" werden und der BR hätte da meiner Meinung nach erst einmal ein gehöriges Wort mitzureden.
Gibt es denn bei Euch eine BV, die solche Kompetenzen zuspricht ? Oder ist dieser "Sicherheitsbeauftragte" bei Euch vielleicht deutlich mehr ?
Erstellt am 09.11.2018 um 20:07 Uhr von Mik41178
Hi
Bin momentan nicht im Betrieb !
Weder aber sobald ich da bin mal nachschauen !
Schon mal vielen Dank für deine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Mik