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Mitspracherecht - BEM-Beauftragter?

B
BEMfan
Jan 2018 bearbeitet

Wir führen demnächst BEM ein. Der Arbeitgeber möchte nicht, dass der Betriebsrat bei der Auswahl der BEM-Beauftragter eingebunden ist. Der Arbeitgeber möchte es alleine entscheiden.

Hat der Betriebsrat da Mitbestimmungsrecht?

Außerdem wird im Anschreiben vom Arbeitgeber, nicht spezifisch erwähnt, dass ein Mitglied vom Betriebsrat mit auf dem Gespräch kann. Es wird nur gesagt, dass der jenige selber entscheiden kann, wenn oder ob er jemanden mitnimmt.

Soll der Betriebsrat erwähnt werden?

Wir haben Bedenken, da die Personalabteilung nicht sensibel mit erkrankten Mitarbeiter umgehen. Deshalb wollen wir bei der Auswahl eines BEM-Beauftragten mitreden.

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Community-Antworten (2)

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ickederdicke

23.11.2017 um 10:49 Uhr

Hi, der BEM Beauftragte des Arbeitgebers ist im Regelfall nicht allein unterwegs. Im Normalfall ist dieser nur ein Teil des BEM Teams, welchem weiterhin noch ein Betriebsratsmitglied und wenn vorhanden die SBV angehören. Der BEM Beauftragte des AG´s ist normalerweise ein Personaler, dieser hat im Vorfeld nun mal die meiste Arbeit auch im BEM , da Personaldaten. Ein BEM Team hat den Vorteil der Arbeits -und Vertrauens Teilung. Gemeinsame monatliche Treffen zur Abstimmung wer ist aktuell BEM berechtigt. Personaler verschickt Anschreiben, welches im BEM Team einmal abgestimmt wurde und da drin sind alle BEM Team Mitglieder gleichberechtigt als Ansprechpartner für die Angeschriebenen MA aufgeführt. So hat der/die MA die freie Wahl für die Rückmeldung oder Fragen zum Thema. Da ihr das BEM erst einführt, meldet dies dem Integrationsamt, diese vergeben Prämien dafür. https://www.lwl-integrationsamt.de/praevention/Fragen_Antworten_BEM/#anker-9

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