Hat der Betriebsrat da Mitbestimmungsrecht?
Außerdem wird im Anschreiben vom Arbeitgeber, nicht spezifisch erwähnt, dass ein Mitglied vom Betriebsrat mit auf dem Gespräch kann. Es wird nur gesagt, dass der jenige selber entscheiden kann, wenn oder ob er jemanden mitnimmt.
Soll der Betriebsrat erwähnt werden?
Wir haben Bedenken, da die Personalabteilung nicht sensibel mit erkrankten Mitarbeiter umgehen. Deshalb wollen wir bei der Auswahl eines BEM-Beauftragten mitreden.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten