Erstellt am 05.01.2007 um 14:17 Uhr von Mona-Lisa
@Vobabu, (Volksbänkler?)
Solltest du Betriebsrat sein, habt ihr bei einer Abmahnung/Ermahnung schon mal nicht's zu melden.
Das ist allein Sache des AG's!
Erstellt am 05.01.2007 um 14:22 Uhr von Bergmann
@ Vobabu ,
gibt es eine Regelung bei euch bezüglich auf Überziehen ?Hat man im Vorfeld mit der MA´in schon mal gesprochen ,das sie es lassen soll ?-Wenn nicht ist selbst eine Ermahnung zuviel-sie macht ja nur das was die Kunden auch tun !
Erstellt am 05.01.2007 um 14:25 Uhr von Fayence
Wenn man Geldgeschäfte mit dem eigenen AG macht...
Frage mich, wo hier die Trennungslinie zwischen privatrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist!
Erstellt am 05.01.2007 um 14:31 Uhr von Mona-Lisa
ist schon ne interessante Geschichte!
Die MA einer Bank haben doch (mindestens) die gleichen Rechte, die jeder externe Bankkunde auch hat.
Soviel ich weiss, haben sie aber ein paar Vorteile. Günstiger Zinsen bei Aufnahme eines Kredites usw.
Das alles hat aber mit arbeitsvertraglichen Konsequenzen nicht's zu tun!
Erstellt am 05.01.2007 um 14:36 Uhr von Jones
Mona-Lisa hat Recht. Eine Abmahnung wh erneuter Überziehung eines MA Kontos ist Schwachsinn. Strategie: Nichts machen, sollte es zu Konsequenzen (Kündigung)führen, Kündigungsschutzklage einlegen, da hat der Richter was zu lachen.
Jones
Erstellt am 05.01.2007 um 14:40 Uhr von Bergmann
@ Jones ,
Mona-Lisa hat Recht. Ich nicht ?
Erstellt am 05.01.2007 um 14:40 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 06.01.2007 um 07:31 Uhr von Vobabu
Eine offizielles Verbot des Überziehens gibt es bei uns nicht, allerdings gibt es sog. "automatische Dispositionen" bei Mitarbeitern (MA), d.h. wenn kein Guthaben oder Spielraum vorhanden ist, wird eine Lastschrift autom. nicht eingelöst. Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, es gibt nat. auch die Möglichkeit, sich einen hohen Dispo einräumen zu lassen. Dieser spez. MA ist auch schon informiert worden, so wie die gesamte Belegschaft im Vorfeld der Einführung der autom. Disposition auch. Ich denke allerdings auch, das ohne eine entsprechende Anweisung eine Abmahnung gar keinen Halt hat. Also den Vorstand machen lassen und unseren MA beruhigen?
Erstellt am 06.01.2007 um 13:14 Uhr von Fayence
"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, "
Und ich dachte immer, den Banken ist daran gelegen, dass ihre Kunden von Dispos reichlich Gebrauch machen... immerhin verdient eine Bank ihr Geld mit den Schulden Ihrer Kunden und nicht mit deren Guthaben oder einem ausgeglichenen Konto!
Falls Deine Kollegin abgemahnt werden sollte, hat sie die Möglichkeit, ihr Verhalten zu ändern und sollte dieses auch tun! Dem AG steht es überdies frei, diese Abmahnung auszusprechen.
Erstellt am 06.01.2007 um 13:22 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, "
Bekommt der Kunde denn mit , wie es auf dem Konto der MA aussieht ?
Dem AG steht es überdies frei, diese Abmahnung auszusprechen.
Dem AG steht es überdies frei, soviel Abmahnungen auszusprechen wie er will !Ob diese Bestand haben ,ist die zweite Sache ! :-)
Erstellt am 06.01.2007 um 14:04 Uhr von Fayence
"Bekommt der Kunde denn mit , wie es auf dem Konto der MA aussieht ?"
bergmann,
ich bin blond, muß ich diesen Einwand jetzt versteh´n? ;-))
Was den zweiten Teil Deiner Antwort betrifft, gebe ich Dir Recht. :-)
Erstellt am 06.01.2007 um 14:18 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
ich versuch mal eine Erklärung für Blonde ! ;-)
"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, "
Da diese Threadbearbeitung sich um überzogene Konten und deren Auswirkungen handelt-soll die MA´in als Vorbild für die Kundschaft in Sachen Geldmanagment herhalten.Nur wie bekommt der Kunde mit , wie es mit des Geldmanagments der MA´in steht ? Ist der Kontostand der MA´in öffentlich ausgehangen-unter dem Motto "Sparfuchs des Monats " ? Wohl kaum und somit entbehrt die Abmahnung jedlicher Rechtsgrundlage !
Erstellt am 06.01.2007 um 15:01 Uhr von Fayence
Bergmann,
hmmm, verstanden! :-) Stelle mir gerade die Kundengespräche in dieser Bank vor.
Kunde zu Bank-MA: Ich hätte gerne einen Dispositionskredit.
Bank-MA zu Kunde: Tut mir leid, aber ich brauche auch keinen.
Kunde zu Bank-MA: Ich möchte mein Konto aber kurzfristig überziehen, weil ich in China Ping-Pong spielen lernen will.
Bank-MA zu Kunde: Da kann ich Sie gerne mit Herrn K. Redit bekannt machen; wir bieten Ihnen äußerst günstige Konditionen. Sie sparen dabei und wir verdienen auch nicht so viel an Ihnen.
Fazit: Banken machen glücklich!
Erstellt am 06.01.2007 um 15:05 Uhr von Pfarrer
@Vobabu
....der Vorstand will dass die Mitarbeiter mit gutem Beispiel vorangehen!...der ist echt gut!
Ich bin bis heute davon ausgegangen das Banken davon leben dass andere Geld brauchen, - aber man lernt ja nie aus;-))
Erstellt am 06.01.2007 um 15:22 Uhr von Vobabu
Hallo zusammen, ich habe es vielleicht ein wenig mißverständlich ausgedrückt:
Natürlich verdienen wir an den überzogenen Konten, logisch, aber die Mitarbeiter, gerade die, die auch direkt im Kundengeschäft oder am Markt tätig sind, sollten wissen, das es sich bei deutlichen Überziehungen i.d.R. um ein erstes Alarmsignal handelt, da irgendetwas mit den Finanzen ja nicht stimmen kann und deshalb sollen die MA eben nicht in Überziehungen geraten, es gibt natürlich immer irgendwelche Ausnahmen. Aber langer Rede kurzer Sinn: Mir ist dank eurer Meinungen klar geworden, das dieser Abmahnungsgrund völlig haltlos ist und ich werde mal unserem Betriebsrat vorschlagen, das unser Vorstand von seinem konservativem Denken Abstand nehmen sollte. Mal gucken, wie es dann weitergeht. Das sollte reichen, vielen Dank.
Erstellt am 07.01.2007 um 01:16 Uhr von sphinx
Moin,
vielen Dank für eure Beiträge, habe Tränen gelacht...:-)
@vobabu
eine Abmahnung könnte in meinen Augen nur Sinn machen, wenn die MA über interne Vorschriften verstossen würde, also sich z.B. Überziehungen selbst/ eigenmächtig genehmigen würde, zu denen immer die Genehmigung des Filialleiters erforderlich ist u.ä.
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Ach ja, gut dass ihr nicht bei einer Krankenkasse arbeitet und womöglich krank würdet! *grins*
LG
Erstellt am 07.01.2007 um 10:03 Uhr von Kölner
@Vobabu
Wären diese Ereignisse nicht ein Grund die kontoführende Stelle zu wechseln?
:-)
Erstellt am 08.01.2007 um 17:53 Uhr von Vobabu
An alle, die es interessiert:
Der Status eines Bankkaufmannes ist nicht so ohne weiteres mit dem eines "normalen"Kunden zu vergleichen, einfach aufgrund des Wissensvorsprungs, der Kenntnis um "Schuldenfallen" usw. Ich habe von Seiten ver.di die Meinung gehört, das dieser Beruf schon bestimmte Verhaltensregeln in Sachen eigener Kontenführung mit sich bringt und ein Bankvorstand durchaus Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen darf. In unserem Fall ist es einfach die Verhältnismäßigkeit, die nicht stimmt.
Trotzdem nochmal Danke an alle Wortmeinungen.