Guten Tag,
eine Mitarbeiterin (Bankkauffrau) soll eine Abmahnung bekommen. Grund: Ständiges Überziehen des eigenen Girokontos, dadurch Disposition durch Vorstand erforderlich (Argument Vorstand: unnötiger Arbeitsaufwand, da Bankkaufleute ihre Konten im Rahmen halten sollten). Umschuldung in Kredit wurde mit Vermerk bereits vorgenommen, erneute Überziehung ist vorgekommen. Reicht der Sachverhalt für eine Abmahnung aus oder sollte der AG trotzdem erst mal nur eine Ermahnung vornehmen?
Vielen Dank.