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Grund für Abmahnung ausreichend?

V
Vobabu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, eine Mitarbeiterin (Bankkauffrau) soll eine Abmahnung bekommen. Grund: Ständiges Überziehen des eigenen Girokontos, dadurch Disposition durch Vorstand erforderlich (Argument Vorstand: unnötiger Arbeitsaufwand, da Bankkaufleute ihre Konten im Rahmen halten sollten). Umschuldung in Kredit wurde mit Vermerk bereits vorgenommen, erneute Überziehung ist vorgekommen. Reicht der Sachverhalt für eine Abmahnung aus oder sollte der AG trotzdem erst mal nur eine Ermahnung vornehmen? Vielen Dank.

7.124018

Community-Antworten (18)

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Mona-Lisa

05.01.2007 um 15:17 Uhr

@Vobabu, (Volksbänkler?) Solltest du Betriebsrat sein, habt ihr bei einer Abmahnung/Ermahnung schon mal nicht's zu melden. Das ist allein Sache des AG's!

B
Bergmann

05.01.2007 um 15:22 Uhr

@ Vobabu ,

gibt es eine Regelung bei euch bezüglich auf Überziehen ?Hat man im Vorfeld mit der MA´in schon mal gesprochen ,das sie es lassen soll ?-Wenn nicht ist selbst eine Ermahnung zuviel-sie macht ja nur das was die Kunden auch tun !

F
Fayence

05.01.2007 um 15:25 Uhr

Wenn man Geldgeschäfte mit dem eigenen AG macht...

Frage mich, wo hier die Trennungslinie zwischen privatrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist!

M
Mona-Lisa

05.01.2007 um 15:31 Uhr

ist schon ne interessante Geschichte! Die MA einer Bank haben doch (mindestens) die gleichen Rechte, die jeder externe Bankkunde auch hat. Soviel ich weiss, haben sie aber ein paar Vorteile. Günstiger Zinsen bei Aufnahme eines Kredites usw.

Das alles hat aber mit arbeitsvertraglichen Konsequenzen nicht's zu tun!

J
Jones

05.01.2007 um 15:36 Uhr

Mona-Lisa hat Recht. Eine Abmahnung wh erneuter Überziehung eines MA Kontos ist Schwachsinn. Strategie: Nichts machen, sollte es zu Konsequenzen (Kündigung)führen, Kündigungsschutzklage einlegen, da hat der Richter was zu lachen.

Jones

B
Bergmann

05.01.2007 um 15:40 Uhr

@ Jones ,

Mona-Lisa hat Recht. Ich nicht ?

M
Mona-Lisa

05.01.2007 um 15:40 Uhr

@Bergmann, "grins!"

V
Vobabu

06.01.2007 um 08:31 Uhr

Eine offizielles Verbot des Überziehens gibt es bei uns nicht, allerdings gibt es sog. "automatische Dispositionen" bei Mitarbeitern (MA), d.h. wenn kein Guthaben oder Spielraum vorhanden ist, wird eine Lastschrift autom. nicht eingelöst. Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, es gibt nat. auch die Möglichkeit, sich einen hohen Dispo einräumen zu lassen. Dieser spez. MA ist auch schon informiert worden, so wie die gesamte Belegschaft im Vorfeld der Einführung der autom. Disposition auch. Ich denke allerdings auch, das ohne eine entsprechende Anweisung eine Abmahnung gar keinen Halt hat. Also den Vorstand machen lassen und unseren MA beruhigen?

F
Fayence

06.01.2007 um 14:14 Uhr

"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, "

Und ich dachte immer, den Banken ist daran gelegen, dass ihre Kunden von Dispos reichlich Gebrauch machen... immerhin verdient eine Bank ihr Geld mit den Schulden Ihrer Kunden und nicht mit deren Guthaben oder einem ausgeglichenen Konto!

Falls Deine Kollegin abgemahnt werden sollte, hat sie die Möglichkeit, ihr Verhalten zu ändern und sollte dieses auch tun! Dem AG steht es überdies frei, diese Abmahnung auszusprechen.

B
Bergmann

06.01.2007 um 14:22 Uhr

@ Fayence ,

"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, " Bekommt der Kunde denn mit , wie es auf dem Konto der MA aussieht ?

Dem AG steht es überdies frei, diese Abmahnung auszusprechen. Dem AG steht es überdies frei, soviel Abmahnungen auszusprechen wie er will !Ob diese Bestand haben ,ist die zweite Sache ! :-)

F
Fayence

06.01.2007 um 15:04 Uhr

"Bekommt der Kunde denn mit , wie es auf dem Konto der MA aussieht ?"

bergmann, ich bin blond, muß ich diesen Einwand jetzt versteh´n? ;-))

Was den zweiten Teil Deiner Antwort betrifft, gebe ich Dir Recht. :-)

B
Bergmann

06.01.2007 um 15:18 Uhr

@ Fayence ,

ich versuch mal eine Erklärung für Blonde ! ;-)

"Unser Vorstand will, das die MA mit gutem Beispiel in Bezug auf Kundschaft voran gehen, " Da diese Threadbearbeitung sich um überzogene Konten und deren Auswirkungen handelt-soll die MA´in als Vorbild für die Kundschaft in Sachen Geldmanagment herhalten.Nur wie bekommt der Kunde mit , wie es mit des Geldmanagments der MA´in steht ? Ist der Kontostand der MA´in öffentlich ausgehangen-unter dem Motto "Sparfuchs des Monats " ? Wohl kaum und somit entbehrt die Abmahnung jedlicher Rechtsgrundlage !

F
Fayence

06.01.2007 um 16:01 Uhr

Bergmann,

hmmm, verstanden! :-) Stelle mir gerade die Kundengespräche in dieser Bank vor.

Kunde zu Bank-MA: Ich hätte gerne einen Dispositionskredit. Bank-MA zu Kunde: Tut mir leid, aber ich brauche auch keinen. Kunde zu Bank-MA: Ich möchte mein Konto aber kurzfristig überziehen, weil ich in China Ping-Pong spielen lernen will. Bank-MA zu Kunde: Da kann ich Sie gerne mit Herrn K. Redit bekannt machen; wir bieten Ihnen äußerst günstige Konditionen. Sie sparen dabei und wir verdienen auch nicht so viel an Ihnen.

Fazit: Banken machen glücklich!

P
Pfarrer

06.01.2007 um 16:05 Uhr

@Vobabu

....der Vorstand will dass die Mitarbeiter mit gutem Beispiel vorangehen!...der ist echt gut!

Ich bin bis heute davon ausgegangen das Banken davon leben dass andere Geld brauchen, - aber man lernt ja nie aus;-))

V
Vobabu

06.01.2007 um 16:22 Uhr

Hallo zusammen, ich habe es vielleicht ein wenig mißverständlich ausgedrückt: Natürlich verdienen wir an den überzogenen Konten, logisch, aber die Mitarbeiter, gerade die, die auch direkt im Kundengeschäft oder am Markt tätig sind, sollten wissen, das es sich bei deutlichen Überziehungen i.d.R. um ein erstes Alarmsignal handelt, da irgendetwas mit den Finanzen ja nicht stimmen kann und deshalb sollen die MA eben nicht in Überziehungen geraten, es gibt natürlich immer irgendwelche Ausnahmen. Aber langer Rede kurzer Sinn: Mir ist dank eurer Meinungen klar geworden, das dieser Abmahnungsgrund völlig haltlos ist und ich werde mal unserem Betriebsrat vorschlagen, das unser Vorstand von seinem konservativem Denken Abstand nehmen sollte. Mal gucken, wie es dann weitergeht. Das sollte reichen, vielen Dank.

S
sphinx

07.01.2007 um 02:16 Uhr

Moin,

vielen Dank für eure Beiträge, habe Tränen gelacht...:-)

@vobabu

eine Abmahnung könnte in meinen Augen nur Sinn machen, wenn die MA über interne Vorschriften verstossen würde, also sich z.B. Überziehungen selbst/ eigenmächtig genehmigen würde, zu denen immer die Genehmigung des Filialleiters erforderlich ist u.ä.

Ach ja, gut dass ihr nicht bei einer Krankenkasse arbeitet und womöglich krank würdet! grins

LG

K
Kölner

07.01.2007 um 11:03 Uhr

@Vobabu Wären diese Ereignisse nicht ein Grund die kontoführende Stelle zu wechseln? :-)

V
Vobabu

08.01.2007 um 18:53 Uhr

An alle, die es interessiert: Der Status eines Bankkaufmannes ist nicht so ohne weiteres mit dem eines "normalen"Kunden zu vergleichen, einfach aufgrund des Wissensvorsprungs, der Kenntnis um "Schuldenfallen" usw. Ich habe von Seiten ver.di die Meinung gehört, das dieser Beruf schon bestimmte Verhaltensregeln in Sachen eigener Kontenführung mit sich bringt und ein Bankvorstand durchaus Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen darf. In unserem Fall ist es einfach die Verhältnismäßigkeit, die nicht stimmt. Trotzdem nochmal Danke an alle Wortmeinungen.

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