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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 121 BetrVG

I
ikarus988
Nov 2016 bearbeitet

Bei wem ist nach § 121 BetrVG Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten, wenn ein Bundesland keinen Regierungspräsidenten (wie in MV) bestellt hat.

3.93301

Community-Antworten (1)

W
wolle1

05.01.2007 um 12:45 Uhr

oh Ikarus Ich kann Deinem Höhenflug nicht folgen
Im § 121 BetrVG wird bei verletzter Aufklärungs- und Auskunftspflicht mit Geldbusse gedroht.

Gruss wolle1

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