Folgende Frage ein Vermutlich neuer Unternehmensberater befragt Mitarbeiter nach ihren Vorstellungen und versucht mit Ihnen neue Ziele zu erarbeiten, Themen falle wie Automatiesierung etc. BR Mitglieder die bei der befragung dabei waren wurde erzählt ,das sie im Zukunft Informiert werden ob er ein Berater ist(obwohl es klar ist )
Da ja vermutlich eine Unternehmensstrategie für die Zukunft erarbeitet wird und keinerlei Infos an den Br gehen stelle Ich mir die Frage ob der Arbeitgeber ,den § 90 BetrVG - Unterrichtungs- und Beratungsrechte nicht ausgeführt hat und der § 121 BetrVG - Bußgeldvorschriften
greift wegen Nichtausführung.