Erstellt am 17.11.2010 um 00:58 Uhr von ganther
für den §90 BetrVG müßte der AG schon wissen wohin wohl die Reise geht.... So wie du es schreibst wohl noch etwas früh
Was habe ich mir unter Zielen vorzustellen? Was wird befragt? Erfolgt dies standartisiert?
Erstellt am 17.11.2010 um 08:25 Uhr von neskia
"BR Mitglieder die bei der befragung dabei waren wurde erzählt ,das sie im Zukunft Informiert werden ob er ein Berater ist(obwohl es klar ist )"
Wenn sich der BR das gefallen lässt! -> Hier sei auf §80 Abs. 2 verwiesen
"....die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen...."
Erzwingen kann der BR seine Informationen über §23 (3)
Erstellt am 17.11.2010 um 08:40 Uhr von wölfchen
. . . mal übertrieben gesagt: bereits wenn der Arbeitgeber zu Hause in der Badewanne Überlegungen anstellt, wie man den Betrieb effektiver gestalten kann, oder welchen Berater er sich dazu holt, beginnt die Informationspflicht, damit der BR bereits in die Entscheidungsfindung mit eingebunden ist und rechtzeitig, bevor Entscheidungen gefallen sind, seine Bedenken kundtun kann.
Leider kenne ich keinen Arbeitgeber, der es so genau nimmt . . .
Erstellt am 17.11.2010 um 10:38 Uhr von paula
Also mit der Badewanne setzt Du wohl a weng früh an.... der Planungsstand muss schon etwas weiter fortgeschritten sein. Aber er darf eben keine definitive Entscheidung treffen ohne Beratung
Ich bin aber bei Dir dass die Informationspflichten in den meisten Fällen mit Füßen getreten werden. Nach meiner Erfahrung stören sich die Gerichte daran aber inzwischen nicht mehr groß. Wer einmal gesehen hat wie ein BR versucht vor einer Betriebsänderung Unterlagen einzuklagen wird erschreckt sein. Orginalaussage eines LAG-Richters: "gehen sie in die Enigungsstelle und der Einigungstellenvorsitzende wird ihnen die Informationen besorgen. Bei mir dauert das eh viel zu lange denn ich werde erst einmal noch einen Termin machen und das kann dauern"