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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer Unternehmensberater befragt Mitarbeiter ohne Info an BR

H
HansH
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage ein Vermutlich neuer Unternehmensberater befragt Mitarbeiter nach ihren Vorstellungen und versucht mit Ihnen neue Ziele zu erarbeiten, Themen falle wie Automatiesierung etc. BR Mitglieder die bei der befragung dabei waren wurde erzählt ,das sie im Zukunft Informiert werden ob er ein Berater ist(obwohl es klar ist ) Da ja vermutlich eine Unternehmensstrategie für die Zukunft erarbeitet wird und keinerlei Infos an den Br gehen stelle Ich mir die Frage ob der Arbeitgeber ,den § 90 BetrVG - Unterrichtungs- und Beratungsrechte nicht ausgeführt hat und der § 121 BetrVG - Bußgeldvorschriften greift wegen Nichtausführung.

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Community-Antworten (4)

G
ganther

17.11.2010 um 01:58 Uhr

für den §90 BetrVG müßte der AG schon wissen wohin wohl die Reise geht.... So wie du es schreibst wohl noch etwas früh

Was habe ich mir unter Zielen vorzustellen? Was wird befragt? Erfolgt dies standartisiert?

N
neskia

17.11.2010 um 09:25 Uhr

"BR Mitglieder die bei der befragung dabei waren wurde erzählt ,das sie im Zukunft Informiert werden ob er ein Berater ist(obwohl es klar ist )"

Wenn sich der BR das gefallen lässt! -> Hier sei auf §80 Abs. 2 verwiesen "....die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen...." Erzwingen kann der BR seine Informationen über §23 (3)

W
wölfchen

17.11.2010 um 09:40 Uhr

. . . mal übertrieben gesagt: bereits wenn der Arbeitgeber zu Hause in der Badewanne Überlegungen anstellt, wie man den Betrieb effektiver gestalten kann, oder welchen Berater er sich dazu holt, beginnt die Informationspflicht, damit der BR bereits in die Entscheidungsfindung mit eingebunden ist und rechtzeitig, bevor Entscheidungen gefallen sind, seine Bedenken kundtun kann. Leider kenne ich keinen Arbeitgeber, der es so genau nimmt . . .

P
paula

17.11.2010 um 11:38 Uhr

Also mit der Badewanne setzt Du wohl a weng früh an.... der Planungsstand muss schon etwas weiter fortgeschritten sein. Aber er darf eben keine definitive Entscheidung treffen ohne Beratung

Ich bin aber bei Dir dass die Informationspflichten in den meisten Fällen mit Füßen getreten werden. Nach meiner Erfahrung stören sich die Gerichte daran aber inzwischen nicht mehr groß. Wer einmal gesehen hat wie ein BR versucht vor einer Betriebsänderung Unterlagen einzuklagen wird erschreckt sein. Orginalaussage eines LAG-Richters: "gehen sie in die Enigungsstelle und der Einigungstellenvorsitzende wird ihnen die Informationen besorgen. Bei mir dauert das eh viel zu lange denn ich werde erst einmal noch einen Termin machen und das kann dauern"

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