unser arbeitgeber hat einen mitarbeiter aus dem urlaub geholt ohne dringenden betrieblichen grund. urlaub ist natürlich bereits im vorwege genehmigt worden und wurde auch angetreten. während des urlaubs wurden nun zwei kollegen aus der abteilung krand. der arbeitgeber hat nun einfach den urlauber wieder zurückgeholt.

zur info es besteht definitiv kein dringender betrieblicher grund wenn zwei - sogar wenn 6 leute - insgesamt fehlen.

was ist zu tun, wie kann ich als br dagegen vorgehen bzw entsprechend argumentieren.
muß arbeitgeber den br nicht im vorwege über "rückholer" informieren? genauso auch wenn er gar nicht erst jemanden in den urlaub gehen läßt, obwohl kein dringender betrieblicher grund vorliegt?