Erstellt am 04.01.2007 um 22:32 Uhr von Mona-Lisa
@PhilCollins,
die 11 Stunden Ruhezeit MÜSSEN eingehalten werden!
Wedle mal ganz dezent deinem Chef mit dem Arbeitszeitgesetz § 5 Nr. 1 vor der Nase herum....
Erstellt am 04.01.2007 um 22:42 Uhr von Bergmann
Mona-Lisa ,
ArbZG §7 3.) Die Ruhezeit §5 Nr.1 kann um 2 Std gekürzt werden wenn ...
Also wie bei uns im Betrieb sind 9 h der kürzeste Abstand zwischen den Schichten,der möglich ist (außer in Notfällen )! ;-))
Erstellt am 04.01.2007 um 22:53 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
du wirst aber nicht abstreiten können, dass zuallerst die 11 Stunden eingehalten werden müssen.
Ja und dann gibt es Ausnahmeregelungen.....
Ich geh davon aus, dass der Popstar PhilCollins noch genauer erklärt, warum er unter 11 Stunden liegt.....
Kommt ja auch noch darauf an, was er singt ähhh.. arbeitet!
Erstellt am 04.01.2007 um 23:05 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
Ausnahmen werden wie bei uns die Regel !
Erstellt am 05.01.2007 um 07:20 Uhr von SündiCat
@Bergmann,
wenn keiner dagegen zuckt, wird bald die Sklaverei wieder Regel, mit Auspeitschen und allem was sonst noch dazugehört.
Erstellt am 05.01.2007 um 10:36 Uhr von Fayence
PhilCollins,
ich denke, Ihr habt einen TV? Was steht denn dort geschrieben?
P.S.
Bezieht sich die Hafenwirtschaft jetzt auf den gastronomischen Bereich oder auf den Hafenbetrieb? ;-))
Erstellt am 05.01.2007 um 11:38 Uhr von PhilCollins
Der Tv bezieht sich auf die Hafenbetriebe.
Dort sind 10 Stunden Ruhepausen erlaubt.
Bei uns sind es aber teilweise auch nur mal acht.
ich als neugewähltes BR Mitglied habe unseren Vors. auch darauf hingewiesen,aber anstatt mich zu unterstützen, kommt der mir gleich mit unserem Sicherheitsbeauftragten,der mir die Sache dann mal erklären soll,das acht Stunden Ruhepausen ausreichen.
Erstellt am 05.01.2007 um 12:35 Uhr von packer
lieber phil,
da halt uns aber mal auf dem laufenden!!!
unser facility manager hat auch immer tolle ideen... ich freu mich jedesmal wenn er was neuet hat :)))
Erstellt am 05.01.2007 um 22:46 Uhr von Akira
Hallo PhilCollins
Acht Stunden Ruhepause hätte ich auch gern auf der Arbeit.
Gemeint ist doch hier bestimmt die Ruhezeit.
Warte doch erst mal das Gespräch mit eurem Sicherheitsbeauftragten/ Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
Habe noch etwas siehe Dir bitte ArbZG § 7 Abweichende Regelungen einmal genau an.
Erstellt am 06.01.2007 um 13:26 Uhr von Lotte
Akira,
glaub' ich nicht, dass Du gerne 8h Ruhepause auf der Arbeit hättest, auch nicht in einer "Hafenwirtschaft"
Oder arbeitest Du in einem Wellnesshotel? ;-))
Erstellt am 06.01.2007 um 13:59 Uhr von PhilCollins
Ich meine natürlich Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
Erstellt am 06.01.2007 um 14:07 Uhr von Bergmann
@ PhilCollins ,
wie es auch genannt wird-es ändert nichts daran-ein Verstoß gegen das ArbZG liegt hier vor !Betriebliche Übung macht die Sache auch nicht legaler !Und 10 h Ruhezeit ist nicht erlaubt-sondern vorgeschrieben !
Erstellt am 06.01.2007 um 14:38 Uhr von Fayence
PhilCollins,
BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Und bei Euch wird gegen die Bestimmungen Eures TVs verstossen, lass Dich von Eurem BRV NICHT mit solch fadenscheinigen Argumenten abspeisen und bleibe hartnäckig.
Du kannst allerdings nur etwas bewegen, wenn Du Dir für Deine Meinung die notwendige Mehrheit verschaffst. Also gilt es, Überzeugungsarbeit bei den anderen BRM zu leisten.
Ansonsten hilft vielleicht der Hinweis, dass der BR im Interesse der AN auch mit dem Gewerbeaufsichtsamt zusammenzuarbeiten hat > §89 Abs.1 BetrVG! Das dürfte und sollte nachhaltig wirken.
Wie häufig und aus welchen Gründen kommen die "teilweise auch nur mal acht" Stunden Ruhezeit überhaupt vor? Überstunden > §87 Abs.1 Nr.3?
Erstellt am 12.01.2007 um 17:11 Uhr von PhilCollins
Bei unserer Br-Sitzung wurde ich von unserem Sicherheitsbeauftragten darüber aufgeklärt,das acht Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen absolut rechtens sei.
Er hätte sich darüber beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt,und die hätten es ihm bestätigt.
Anschließend wurde ich von unserem BRV darüber informiert,das es sowieso das letzte sei,dagegen an zu gehen,da dieses ja schon seid Jahren so gemacht werden würde.
Erstellt am 12.01.2007 um 17:15 Uhr von Bergmann
@ PhilCollins ,
nein,nein und nochmals nein ! Hierzu nochmal :wie es auch genannt wird-es ändert nichts daran-ein Verstoß gegen das ArbZG liegt hier vor !Betriebliche Übung macht die Sache auch nicht legaler !Und 10 h Ruhezeit ist nicht erlaubt-sondern vorgeschrieben !
Antwort 12 Erstellt am 06.01.2007 - 14:07 Uhr von Bergmann 46345