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Ruhepausen bei Gabelstaplerfahrern

O
Ottis
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es für Gabelstaplerfahrer eine andere (zusätzliche) Regelung als im ArbZG §4 Ruhepausen geschrieben.

Hintergrund ist das vier Gabelstapler vorhanden sind und wir nur noch zwei Fahrer haben, welche sechs Tage in der Woche abdecken müssen. Die Fahrer fühlen sich z.Z. überfordert.

Eigentlich verstehe ich die Antwort von Lotte nicht. Bist Du in der Politik, weil die Antwort eigentlich keine Antwort ist?

Bei reinen Bildschirmarbeitplätzen gibt es nach 50 Minuten für 10 Minuten eine bezahlte Kurzpause.

Bei LKW Fahrern gibt es eine Richtlinie über Lenk- und Fahrzeiten.

Vielleicht gibt es auch was bei Gabelstaplern.

Ich wollte meinen Kollegen als BR eine fundierte Antwort geben und keine Gesetze ändern oder dehnen?

7.91103

Community-Antworten (3)

L
Lotte

20.06.2009 um 13:45 Uhr

Ottis, findest Du es nicht komisch, die Gesetze ändern, dehnen zu wollen, wenn die Fahrer überfordert sind?

R
rainerw

20.06.2009 um 20:30 Uhr

@Ottis Lotte ist Lotte und nicht in der Politik. Ich z.B. habe sie sehr wohl verstanden. Aberum auf Deine Frage zu antworten. §4 gilt auch für uns Staplerfahrer. Um eure Staplerfahrer zu entlasten solltet ihr erst mal schauen was euer TV sagt zu den Wochenstunden. Sollten die Staplerfahrer zu viele Überstunden schieben liegt es doch hier in Händen von euch als BR diese abzulehnen. Entweder kommte der AG dann mal irgendwann von alleine auf euch zu , oder ihr solltet mal ein Gespräch im Bezug auf den §§ 92 und 92a mit eurem AG führen.

D
DerAlteHeini

21.06.2009 um 23:09 Uhr

Ottis Wenn ihr 4 Gabelstapler habt und nur zwei Fahrer die an sechs Tage in der Woche die Arbeit erledigen, würde ich als Arbeitgeber 2 Gabelstapler verkaufen.

Hier wird wohl erhebliche Mehrarbeit geleistet. Der BR könnte im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte aktiv werden.

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