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Mitarbeiterbefragung

C
clementine
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe heute einen Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitschutzgesetz§§ 5und 6 bekommen unter anderem mit der Frage, haben Sie gesundheitliche Beschwerden, von denen Sie den Eindruck haben, dass sie mit Ihrer Arbeitstätigkeit zusammenhängen,und wie oft treten sie auf...gelegentlich oder häufig . Bin ich dazu verpflichtet diese Fragen zu beantworten? MfG clementine

5.98503

Community-Antworten (3)

B
Bergmann

04.01.2007 um 23:27 Uhr

@ clementine ,

ob verpflichtet oder nicht-diese Fragen dienen deiner Gesundheit ! :-) Wo siehst du die Falle in den Fragen ?

B
Barbara

05.01.2007 um 09:09 Uhr

Hallo, der Arbeitgeber ist verpflichtet, aus seiner Fürsorgepflicht dem AN gegenüber,alles was am Arbeitsplatz (Arbeitsumgebung) krank macht abzuschaffen. Wie soll er das machen ohne die AN zu fragen. Der Betriebsrat soll aber eventuelle Konsequenzen verhindern durch z.B. eine Betriebsvereinbarung zum Thema Gesundheitsmanagement.

FB
Frank B.

05.01.2007 um 09:49 Uhr

Ist denn die Erhebung personenbezogen oder anonymisiert?

Auch bei solchen Fragebögen hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.

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