Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe heute einen Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitschutzgesetz§§ 5und 6 bekommen unter anderem mit der Frage, haben Sie gesundheitliche Beschwerden, von denen Sie den Eindruck haben, dass sie mit Ihrer Arbeitstätigkeit zusammenhängen,und wie oft treten sie auf...gelegentlich oder häufig . Bin ich dazu verpflichtet diese Fragen zu beantworten?
MfG clementine