Mitarbeiter Selbsbeurteilungsbogen
Hallo bei uns sollen die Mitarbeiter einen Selbsbeurteilungsbogen mit 11 Fragen mit Noten zwischen 1 bis 5 ausfüllen. Wir haben Einspruch erhoben da der BR vorher nicht angehöhrt wurde .Wir glauben das ist eine Personalbefragung und laut § 94 Mitbestimmungs pflichtig. Liegen wir da richtig ? Die Gl behauptet das ist keine Personalbefragung sondern nur eine selbst Auskunft.
Community-Antworten (2)
08.11.2018 um 18:33 Uhr
Danke für die Info.
08.11.2018 um 20:24 Uhr
Natürlich ist es ein Personalfragebogen. Also § 94 BetrVG und die option einen Unterlassungsanspruch berim Arbeitsgericht geltend zu machen. Wenn die Bögen ausgefüllt sind, folgen ja auch noch die Beurteilungsgrundsätze - ebenfalls 94
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