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Beschluss Samstagsarbeit

D
DerNeueBR488
Nov 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen,

Ich bin erst seit März im BR aber wirklich zugehörig fühle ich mich nicht. Wir sind 5 BR Mitglieder. Der Vorsitzende ist krank. Der Stellvertreter hat mittagsschicht. Auf der Frühschicht waren wir 3 BR Mitglieder. Der Chef hat einen Antrag gestellt für Samstagsarbeit. Wie jeden Samstag. Jetzt haben sich 2 von 3 BR Mitglieder für 2 min getroffen und entschieden das samstags gearbeitet wird. Ich war der dritte der mal wieder von nix wusste. Ist dieser Beschluss wirksam ? Soweit ich recherchiert habe ist der Beschluss unwirksam. Diesmal bestehe ich darauf das das auch so bleibt. Die anderen BR Mitglieder sind alte Hasen und haben mindestens eine Amtszeit hinter sich. Ich möchte nur ernst genommen werden wie jedes andere Mitglied auch. Als ich Feierabend machte, hab ich mitbekommen das, der Betriebsrat sich zusammengesetzt hat. Ohne mich zu informieren. Ich habe gesagt das ich drauf bestehe das Samstag NICHT gearbeitet wird. Ich bin mir ziemlich sicher das die mich hintergehen und es trotzdem gearbeitet wird. Was kann ich tun ?

Dankeschön im voraus

44903

Community-Antworten (3)

B
basilica

08.11.2018 um 19:19 Uhr

Warum hat der stellv BRV nicht zu einem Zeitpunkt in der Nähe des Schichtwechsels geladen, damit er selber auch bequem an der Sitzung teilnehmen kann?

Wenn Ihr keine Ersatzmitglieder/Nachrücker habt, die anstelle des kranken BRV geladen werden können, würde für Beschlußfähigkeit die Anwesenheit von 2 BR-Mitgl. reichen (Fitting, § 33 BetrVG Rn 12). Da Beschlüsse einer Mehrheit bedürfen, hätten dann beide für die Samstagsarbeit stimmen müssen. Wärest Du geladen worden, hätte Deine Nein-Stimme am Beschluß also nichts ändern können. Teilweise wird die Ansicht vertreten, daß Ladungsfehler nur dann zur Unwirksamkeit eines Beschlusses führen, wenn dieser Ladungsfehler einen Einfluß auf das Abstimmungsergebnis gehabt haben könnte (vgl. die unterschiedlichen Rechtsmeinungen in Fitting, § 33 BetrVG Rn 37b und Rn 56). Welche Meinung aktuell vorherrscht, weiß ich nicht. Du kannst beim Arbeitsgericht einen Antrag stellen, daß die Unwirksamkeit des betreffenden Beschlusses festgestellt werden möchte. Ich denke, daß Du da gute Chancen hast. Ob der Beschluß aber rechtzeitig vor dem Wochenende ergeht und ob Du mit so einem Gang das ohnehin nicht ganz gute Klima im BR reparieren kannst, ist eine andere Frage.

Vielleicht ist es der bessere Weg, mal ein freundliches aber ernstes Wörtchen mit Deinen BR-Kollegen zu wechseln und ggf. auch auf den Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die Unwirksamkeit des Beschlusses einzuwirken. Deine anderen Kollegen kannst Du aufklären, daß der Beschluß nichtig und damit keiner gezwungen ist, der Überstundenanordnung Folge zu leisten.

K
kratzbürste

09.11.2018 um 09:10 Uhr

Die zwei wären ja noch nicht einmal beschlussfähig. ..... Du kannst dem AG mitteilen, dass ein zustimmender Beschluss des BR zur Samstagarbeit nicht vorliegt und ihn auffordern, die Samstagarbeit nicht anzuordnen. Er wird es wahrscheinlich dennoch tun. Du solltest es dennoch tun und das Thema BR Arbeit in der nächsten Sitzung zur Sprache bringen.

E
ExBoMa

09.11.2018 um 09:41 Uhr

Ich glaube, an der Samstagsarbeit etwas zu ändern, würde bei Euch nur ein Symptom ändern, aber nicht die Ursache. Folgende Angaben könntest du hier noch machen:

  • Wie viele MA hat euer Unternehmen (verm. zw. 100 und 200)?
  • Wie viele Reservekandidaten habt Ihr für den BR, neben den fünf festen?
  • Hast Du Schulungen besucht?
  • Wenn ja, welche? ...wenn nein, warum noch nicht?
  • Wie arbeitet Euer Vorsitzender? Lädt er immer mit Tagesordnung ein, oder trifft sich der BR immer mal so? Werden Protokolle geführt und Teilnehmerlisten? Werden Reservekandidaten bei Bedarf geladen?

Ich denke, bei Euch läuft einiges schief, wenn Du die Angaben hier machst, wirst Du vielleicht von anderen im Forum noch weitere hilfreiche Ratschläge bekommen, wie Du strategisch vorgehen kannst. Manchmal hilft es nicht, sein Recht durchzuboxen, sondern muss erst mal bei den Leuten (im BR) eine Änderung herbeiführen. Und wenn die Dich nicht ernst nehmen, nützen Paragraphen unter Umständen leider nicht viel.

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