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Anfrage zum Arbeitsvertrag

S
Shop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Anfrage.Der Arbeitgeber möchte in den neuen Arbeitsverträge folgendes inzufügen: Der Arbeitnehmer versichert, dass er in guter Gesundheitsverfassung ist und kein chronisches oder starkes Leiden hat, welches die Ausführung der oben genannten Tätigkeit ausschließt. Es handelt sich um Verkäufer, Lagerarbeiter. Frage ist dies gesetzlich so in Ordnung?

Danke der BR

5.60603

Community-Antworten (3)

A
Akira

04.01.2007 um 19:16 Uhr

Hallo Shop Welche Sparte?

F
Fayence

04.01.2007 um 20:44 Uhr

Shop, kein AN kann versichern, dass er in guter Gesundheitsverfassung ist und kein chron. Leiden hat. Er kann bestätigen, dass ihm bei Vertragsunterzeichnung keine diesbezüglichen Einschränkungen bekannt sind oder kann/muss Einschränkungen angeben von denen er weiß, sonst aber auch nichts.

Ich halte diese allgemeine Formulierung im AV für sehr fragwürdig und würde einen solchen AV mit dieser Formulierung nicht unterschreiben! Euer AG hätte aus nachvollziehbaren Gründen gerne einen Persilschein, dann soll er die AN im Vorfeld zu einer Einstellungsuntersuchung schicken.

W
w-j-l

04.01.2007 um 21:24 Uhr

Für mich stellt diese in alle Arbeitsverträge einformulierte Frage eine subtile Unterart eines "Personalfragebogens" dar. Damit besteht hier m.E. ein Mitbestimmungsrecht nach §94 BetrVG.

Euch allen ein gutes neues Jahr 2007

Grüße w-j-l

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