Erstellt am 04.01.2007 um 18:16 Uhr von Akira
Hallo Shop
Welche Sparte?
Erstellt am 04.01.2007 um 19:44 Uhr von Fayence
Shop,
kein AN kann versichern, dass er in guter Gesundheitsverfassung ist und kein chron. Leiden hat. Er kann bestätigen, dass ihm bei Vertragsunterzeichnung keine diesbezüglichen Einschränkungen bekannt sind oder kann/muss Einschränkungen angeben von denen er weiß, sonst aber auch nichts.
Ich halte diese allgemeine Formulierung im AV für sehr fragwürdig und würde einen solchen AV mit dieser Formulierung nicht unterschreiben! Euer AG hätte aus nachvollziehbaren Gründen gerne einen Persilschein, dann soll er die AN im Vorfeld zu einer Einstellungsuntersuchung schicken.
Erstellt am 04.01.2007 um 20:24 Uhr von w-j-l
Für mich stellt diese in alle Arbeitsverträge einformulierte Frage eine subtile Unterart eines "Personalfragebogens" dar. Damit besteht hier m.E. ein Mitbestimmungsrecht nach §94 BetrVG.
Euch allen ein gutes neues Jahr 2007
Grüße
w-j-l