Erstellt am 05.01.2007 um 12:09 Uhr von Fayence
simmi,
greift ein Tarifvertrag? Was sagt der Arbeitsvertrag?
Urlaubsgeld oder erhöhtes Arbeitsentgelt haben jedenfalls nichts mit Nachschichtzulagen zu tun! Habt Ihr einen Betriebsrat?
Ich würde einmal ein paar Euros opfern und einen Anwalt aufsuchen oder mich als etwaiges Mitglied durch die Gewerkschaft beraten lassen.
Erstellt am 12.01.2007 um 12:24 Uhr von Angi1
Hallo Simmi,
siehe dazu § 6 Abs. 5 ArbZG
"Soweit keine tariflichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgeld zu gewähren."
MfG
Angi1