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Streichung von Nachtschichtzuschlägen zulässig?

S
simmi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite im Schichtbetrieb in einer Reinigungsfirma mein Vorgesetzter will uns die Nachtschichtzuschläge steichen, mit der Beründung es gibt dafür Urlaubsgeld darf er das so einfach? Er hat schon die anderen zuschläge gestrichen mit der Beründung erhöhtes Arbeitsentgeld.

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Community-Antworten (2)

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Fayence

05.01.2007 um 13:09 Uhr

simmi, greift ein Tarifvertrag? Was sagt der Arbeitsvertrag?

Urlaubsgeld oder erhöhtes Arbeitsentgelt haben jedenfalls nichts mit Nachschichtzulagen zu tun! Habt Ihr einen Betriebsrat?

Ich würde einmal ein paar Euros opfern und einen Anwalt aufsuchen oder mich als etwaiges Mitglied durch die Gewerkschaft beraten lassen.

A
Angi1

12.01.2007 um 13:24 Uhr

Hallo Simmi,

siehe dazu § 6 Abs. 5 ArbZG "Soweit keine tariflichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgeld zu gewähren."

MfG Angi1

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