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Kann der Arbeitgeber eine bereits genehmigte Versetzung zurück nehmen?

P
Pelagia01
Jan 2019 bearbeitet

Ein Kollege möchte in seine ursprüngliche Abteilung zurückversetzt werden. Die Genehmigung des BR liegt schriftlich vor. Kann der AG die Versetzung mit Begründung auf ein noch fehlendes Interview des zu versetzenden AN zurück ziehen?

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Community-Antworten (4)

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celestro

08.11.2018 um 10:37 Uhr

Wenn der AG einen MA versetzen möchte und den BR informiert, muß er bei Genehmigung dies noch lange nicht umsetzen. Er kann sich auch entscheiden, dies nun doch nicht zu machen. Sollte dann nur vielleicht auch die "Eier" haben und kein fehlendes Interview vorschieben.

P
Pelagia01

08.11.2018 um 13:11 Uhr

Danke Dir, aber auf welchen Gesetzestext beziehst du dich?

W
wdliss

08.11.2018 um 13:55 Uhr

Du müsstest dich ja eher Fragen, aufgrund welchen Gesetzes der AN den Anspruch auf den Arbeitsplatz geltend machen könnte. Nach §99 BetrVG kann er das sicher nicht, denn dort steht ja lediglich, das sich der AG vor Versetzung die Zustimmung holen , nicht das er sie nachher auch wirklich tun muss.

C
celestro

08.11.2018 um 14:25 Uhr

eben ... den BR zu einer Kündigung zu hören heißt ja auch nicht, daß der AG dann gezwungen ist, die Kündigung auch wirklich auszusprechen. Natürlich kann man sich so etwas auch nochmal anders überlegen.

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