Kann der Arbeitgeber eine bereits genehmigte Versetzung zurück nehmen?
Ein Kollege möchte in seine ursprüngliche Abteilung zurückversetzt werden. Die Genehmigung des BR liegt schriftlich vor. Kann der AG die Versetzung mit Begründung auf ein noch fehlendes Interview des zu versetzenden AN zurück ziehen?
Community-Antworten (4)
08.11.2018 um 10:37 Uhr
Wenn der AG einen MA versetzen möchte und den BR informiert, muß er bei Genehmigung dies noch lange nicht umsetzen. Er kann sich auch entscheiden, dies nun doch nicht zu machen. Sollte dann nur vielleicht auch die "Eier" haben und kein fehlendes Interview vorschieben.
08.11.2018 um 13:11 Uhr
Danke Dir, aber auf welchen Gesetzestext beziehst du dich?
08.11.2018 um 13:55 Uhr
Du müsstest dich ja eher Fragen, aufgrund welchen Gesetzes der AN den Anspruch auf den Arbeitsplatz geltend machen könnte. Nach §99 BetrVG kann er das sicher nicht, denn dort steht ja lediglich, das sich der AG vor Versetzung die Zustimmung holen , nicht das er sie nachher auch wirklich tun muss.
08.11.2018 um 14:25 Uhr
eben ... den BR zu einer Kündigung zu hören heißt ja auch nicht, daß der AG dann gezwungen ist, die Kündigung auch wirklich auszusprechen. Natürlich kann man sich so etwas auch nochmal anders überlegen.
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